25.03.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Gesetzesvorschläge und Bürgeranliegen im Internet veröffentlicht werden und Bürger während der Gesetzgebungsprozesse Stellungnahmen abgeben können, außerdem können EU-Themen von im Europäischen Parlament sitzenden Mitgliedern beraten werden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Geschäftsordnungsgesetz von 1975 zu ändern. Dabei wurden verschiedene neue Bestimmungen eingeführt und bestehende Regelungen angepasst. Eine der wesentlichen Neuerungen ist, dass Vorlagen der Bundesregierung, Anträge von Abgeordneten, Gesetzesanträge des Bundesrats und Volksbegehren nun auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden müssen. Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens können Bürger dazu Stellungnahmen abgeben, die ebenfalls veröffentlicht werden, sofern die Privatpersonen zustimmen. Dies gilt auch für Petitionen und Bürgerinitiativen. Im Immunitätsausschuss und im Unvereinbarkeitsausschuss soll ein Ausschussmitglied vertreten werden, wenn es persönlich von einem im Ausschuss behandelten Gegenstand betroffen ist. Berichte von Ausschüssen müssen außerdem auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden. Mitteilungen im Sitzungssaal können künftig auch durch einen schriftlichen Hinweis erfolgen, der im Sitzungssaal verteilt wird. Außerdem können bei der Erörterung von EU-Themen auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, die in Österreich gewählt wurden, mit beratender Stimme teilnehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem die notwendigen Ermittlungen zur Entscheidungsfindung durchzuführen, und die Frist für ein Verfahren vor diesem Gericht wird von vierzehn Tagen auf vier Wochen verlängert.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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