26.04.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat beschloss, dass Personen aus anderen EU- und EWR-Staaten, die ihre medizinischen oder gesundheitsberuflichen Qualifikationen in Teilbereichen erworben haben, unter bestimmten Bedingungen nun teilweise in Österreich arbeiten können, müssen aber ihre eingeschränkten Befugnisse klar kommunizieren.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das mehrere bestehende Gesetze für Gesundheitsberufe ändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Möglichkeit für Gesundheitsberufe wie Ärzte, Apotheker, Hebammen, Tierärzte und Zahnärzte, einen sogenannten partiellen Berufszugang zu erhalten. Das bedeutet, dass Personen aus anderen EU- oder EWR-Staaten, die in einem bestimmten Teilbereich ihres Berufs qualifiziert sind, unter bestimmten Umständen auch in Österreich eine eingeschränkte Berufsausübung erlaubt werden kann. Solche Berufe erfordern keine vollständige Nachqualifizierung in Österreich, wenn die Unterschiede in den Ausbildungen zu groß sind, um sie durch eine einfache Ausgleichsmaßnahme zu überbrücken. Diese Personen dürfen ihren Beruf jedoch nur in den Bereichen ausüben, für die sie in ihrem Herkunftsland qualifiziert und erlaubt sind. Dabei müssen sie stets klarstellen, dass ihre beruflichen Tätigkeiten eingeschränkt sind und sie müssen sowohl die Patienten als auch ihre Arbeitgeber darüber informieren. Diese partielle Anerkennung wird möglich, wenn keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses dagegen sprechen und die Tätigkeiten klar von anderen beruflichen Aufgaben abgrenzbar sind. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
11.05.2022
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26.04.2022 - 3 minuten
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