14.12.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Umsetzung der EU-Verordnung über digitale Dienste regelt und unter anderem neue Regeln für digitale Plattformen, Datenschutz, Strafverfolgung und Verbraucherrechte einführt, wobei die KommAustria als verantwortliche Behörde bestimmt wurde.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz (KDD-G) verabschiedet, das auf der EU-Verordnung 2022/2065 basiert und diverse Gesetze ändert. Das Gesetz sieht vor, dass die KommAustria, unterstützt von der RTR-GmbH, als zuständige Behörde für die Überwachung digitaler Dienste fungiert. Sie haben verschiedene Aufgaben, wie die Zulassung von Streitbeilegungsstellen und die Anerkennung vertrauenswürdiger Hinweisgeber. Zudem kann die KommAustria beim Bundesverwaltungsgericht Anträge stellen, um den Zugang zu bestimmten Online-Diensten vorübergehend einzuschränken, wenn die Betreiber gegen Vorschriften verstoßen. Das Gesetz definiert neue Pflichten für Anbieter digitaler Dienste. So müssen diese beispielsweise Kontaktstellen einrichten, um mit Behörden und Nutzern zu kommunizieren, rechtswidrige Inhalte melden und auf Anfragen von Behörden oder Dritten reagieren. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen drohen den Anbietern hohe Geldstrafen. Des Weiteren wird das Datenschutzrecht dahingehend angepasst, dass die KommAustria personenbezogene Daten verarbeiten darf, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist. Weitere gesetzliche Änderungen betreffen unter anderem das E-Commerce-Gesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz. Hier werden Anpassungen vorgenommen, um die neue Rolle der KommAustria zu berücksichtigen und die bestehende Gesetzgebung an die europäischen Vorgaben anzupassen. Insbesondere werden Auskunfts- und Meldepflichten für Anbieter digitaler Dienstleistungen verstärkt, um eine bessere Kontrolle und Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum zu gewährleisten. Abschließend sei erwähnt, dass das Gesetz zahlreiche Bereiche des Rechtsrahmens für digitale Dienstleistungen in Österreich anpasst und damit die EU-Vorgaben auf nationaler Ebene umsetzt. Es tritt größtenteils am 17. Februar 2024 in Kraft und sieht regelmäßige Evaluierungen vor, um die Effektivität der Maßnahmen zu überprüfen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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