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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

19.11.2020

ArbeitGesundheit und ErnährungInneres und RechtSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit für Kinder bis 14 Jahre haben, wenn Schulen und Betreuungseinrichtungen wegen behördlicher Maßnahmen geschlossen werden, und dass Arbeitgeber dafür eine Vergütung durch den Bund erhalten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) geändert. Die wichtigste Änderung im ABGB betrifft § 1503, Abs. 15. Ab dem 1. Juli 2021 gelten neue Regelungen für die Kündigungsfristen und Bestimmungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Diese Änderungen betreffen auch die Gewerbeordnung und die Landarbeitsordnungen in den Bundesländern. Alte Regelungen bleiben für Kündigungen gültig, die vor dem 1. Juli 2021 ausgesprochen wurden.

Im AVRAG gibt es erweiterte Bestimmungen zur Sonderbetreuungszeit. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit, wenn behördliche Maßnahmen Einrichtungen teilweise oder vollständig schließen, und sie Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen. Dies gilt auch, wenn sie pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen und die Betreuung aufgrund der Pandemie nicht mehr sichergestellt ist. Arbeitgeber können das während dieser Zeit gezahlte Entgelt vom Bund zurückfordern.

Zusätzliche Regelungen ermöglichen es Arbeitgebern, Sonderbetreuungszeit zu gewähren, selbst wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, aber die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nicht für den Betrieb notwendig ist. Insgesamt sind bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit zwischen dem 1. November 2020 und dem 9. Juli 2021 möglich. Vergütungen müssen jedoch zurückgezahlt werden, wenn sie zu Unrecht bezogen wurden. Diese Regelungen und Ansprüche gelten bis Ende 2022.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

02.12.2020

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ) begrüßt die Einführung des Rechtsanspruchs auf bezahlte Sonderbetreuungszeit für Eltern als längst überfälligen Schritt, kritisiert jedoch die verspätete Umsetzung und die halbherzigen Regelungen, die nicht alle Bedürfnisse abdecken, insbesondere die Situation schwangerer Frauen.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

02.12.2020

Abgeordnete Mag. (FH) Christine Aschbacher betont die Notwendigkeit der Unterstützung für Eltern, die durch die Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen belastet werden, und hebt hervor, dass Arbeitgeber für die gewährte Sonderbetreuungszeit eine Vergütung vom Bund erhalten.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Die Abgeordnete Andrea Michaela Schartel kritisiert die österreichische Regierung dafür, zwei unterschiedlich bedeutende Gesetzesänderungen in einem Pakete zu vereinen, und bemängelt die mangelnde Unterstützung durch mangelnden rechtlichen Anspruch auf Sonderbetreuungszeiten für Eltern in der aktuellen COVID-19-Situation. Sie sieht darin eine Täuschung der Eltern und beklagt die verzögerte und bürokratische Umsetzung arbeitsplatzsichernder Maßnahmen.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

02.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann betont die Notwendigkeit nachhaltiger Unterstützung für Familien, insbesondere durch klare Regelungen für Homeoffice und eine Anhebung des Arbeitslosengeldes, da die aktuelle Einmalzahlung nicht ausreicht, und lobt bewährte sozialpartnerschaftliche Modelle wie Kurzarbeit und die Sonderbetreuungszeit.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

02.12.2020

Abgeordnete Ing. Isabella Kaltenegger erläutert, dass der Nationalrat eine Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern von betreuungspflichtigen Kindern bis 14 Jahre und pflegebedürftigen Angehörigen beschlossen hat, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen behördlich geschlossen werden. Arbeitgeber erhalten für die Lohnkosten der betroffenen Mitarbeiter einen finanziellen Ausgleich vom Bund.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

02.12.2020

Der Abgeordnete Andreas Lackner lobt die erfolgreiche Sozialpartnerschaft Österreichs, die zur Neuregelung der Sonderbetreuungszeit für Eltern geführt hat, bei der die Kosten vollständig vom Bund übernommen werden, und betont die Wichtigkeit dieser Unterstützung in der anhaltend unsicheren Covid-19-Situation.
ruhigformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek betonte, dass der Beschluss des Nationalrats zur bezahlten Sonderbetreuungszeit eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Familien ist, deren Kinder aufgrund behördlicher Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen betreut werden müssen, und dass dies sowohl Familien als auch Arbeitgeber entlastet.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert die Einführung der bezahlten Sonderbetreuungszeit, da sie zu einem Mangel an Arbeitskräften in den Unternehmen führen kann und potenziellen Missbrauch ermöglicht, wenn sie mit Kurzarbeit kombiniert wird, und sieht darin eine unzureichend durchdachte Maßnahme, die letztlich Lasten auf die Steuerzahler abwälzt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

19.11.2020

Mag. (FH) Christine Aschbacher, Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, erläuterte, dass Eltern unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit für Kinder bis 14 Jahre haben, wenn Schulen und Betreuungseinrichtungen wegen behördlicher Maßnahmen geschlossen werden, und dass Arbeitgeber dafür eine Vergütung durch den Bund erhalten.
erzählendhöflich

19.11.2020

Abgeordneter Mag. Christian Ragger lobt die Bemühungen um die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit auf vier Wochen, weist jedoch darauf hin, dass es im Gesetz Unsicherheiten bezüglich der Auslegung gibt und appelliert daher an die Regierung, den Antrag der SPÖ zur Klärung und Sicherstellung eines klaren Rechtsanspruchs zu unterstützen.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits betont die Wichtigkeit eines Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit für berufstätige Eltern und Angehörige von Schwerkranken, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Sozialfrieden zu wahren, und kritisiert die unklare Position der ÖVP in dieser Frage. Zudem fordert er eine Ausdehnung des Anspruchs auf Personen, die mit schwer erkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt leben.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

19.11.2020

Der Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann betont die Wichtigkeit des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit für Eltern bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen und lobt die flexible Regelung, die eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ermöglicht und vom Bund finanziell unterstützt wird. Zudem bringt sie einen Entschließungsantrag zur Durchführung einer Kinderkosten-Erhebung ein, um die finanzielle Lage von Familien statistisch zu erfassen.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ) begrüßt die Einführung eines rückwirkenden Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit für Eltern während der Coronakrise und kritisiert die unklare Kommunikation im Vorfeld von Schulschließungen. Sie fordert zudem, dass die Sonderbetreuungszeit auch gelten sollte, wenn Schulen zwar geöffnet sind, aber kein regulärer Unterricht stattfindet.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

19.11.2020

Die Abgeordnete Tanja Graf sprach über einen Dreiparteienantrag, der einen Anspruch auf bezahlte Sonderbetreuungszeit für Eltern bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Sie erlaubte sich jedoch zunächst, auf die Äußerungen des Kollegen Leichtfried einzugehen.
formalhöflich

19.11.2020

Abgeordnete Barbara Neßler betont den klar definierten Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen, was eine wichtige Unterstützung für Eltern darstellt und von den Sozialpartnern und im Ausschuss (außer von den NEOS) breit getragen wird. Sie lobt die Regelung als konstruktive Lösung und wichtige Erleichterung sowohl für Unternehmen als auch für ArbeitnehmerInnen in der Krise.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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