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1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz, Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz und Rechtsanwaltsordnung

09.12.2020

Gesundheit und ErnährungInneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Fristen und Regelungen für COVID-19-bedingte Maßnahmen in der Justiz und für Rechtsanwälte zu verlängern und die Teilnahmebedingungen von britischen Rechtsanwälten nach dem Brexit anzupassen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze in Bezug auf COVID-19 und andere Bereiche geändert:

Erstens wurde das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz angepasst. Dabei wurden Fristen für bestimmte Maßnahmen, wie die Möglichkeit, Anhörungen und Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, verlängert. Diese Fristverlängerungen betreffen nun auch Gerichtsfälle, die außerhalb der üblichen Gerichtsgebäude stattfinden, bis zum 30. Juni 2021. Auch andere Fristen, wie zum Beispiel für besondere gerichtliche Regelungen, wurden entsprechend verlängert.

Zweitens wurde das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert. Eine wesentliche Anpassung ist die Verlängerung der Frist für bestimmte Regelungen bis zum 30. Juni 2021.

Drittens wurde das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert. Dies betrifft vor allem die Möglichkeit, Vereinsversammlungen bis Ende 2021 zu verschieben. Dadurch wird sichergestellt, dass Vereinsorgane auch weiterhin rechtmäßig im Amt bleiben können, selbst wenn reguläre Neuwahlen aufgrund der Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden können.

Schließlich wurden Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung vorgenommen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Aufnahme von Regelungen für Anwälte aus dem Vereinigten Königreich im Kontext des Brexit. Es wurde geklärt, dass Rechtsanwälte und -anwärter, die vor dem 1. Januar 2021 eingetragen wurden, ihre Position unter bestimmten Bedingungen beibehalten können. Auch hier wurden Fristen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Eine spezielle Regelung betrifft auch die Entlohnung von Amtsverteidigern, wenn deren Anspruch als uneinbringlich festgestellt wurde.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Mag. Elisabeth Grossmann betont in ihrer Rede die Notwendigkeit, die Fristen für Miet- und Unterhaltszahlungen aufgrund der Coronakrise zu verlängern, sowie umfassendere und unbürokratischere Unterstützung für betroffene Mieter und Alleinerziehende zu bieten. Sie kritisiert, dass manche Fristen zu knapp bemessen sind und plädiert für dauerhafte Regelungen, um Kinderarmut zu vermeiden und die Lebensbedingungen von Kindern zu verbessern.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.12.2020

Der Abgeordnete MMag. Dr. Michael Schilchegger kritisiert die Verlängerung von COVID-19-bedingten Maßnahmen und Fristen in der Justiz und argumentiert, dass diese unnötig seien und zur Verlängerung eines Ausnahmezustands führen, der die Rechtssicherheit und Planungssicherheit zerstöre. Er fordert eine Rückkehr zur normalen Rechtslage und eine evidenzbasierte Vorgehensweise.
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16.12.2020

Mag. Karoline Edtstadler betonte in ihrer Rede die Notwendigkeit der Verlängerung von COVID-19-Maßnahmen in der Justiz, um die Arbeit trotz der Pandemie sicherzustellen, und hob insbesondere die Bedeutung von Maßnahmen zum Schutz von Mietern sowie vereinfachte Unterhaltsvorschuss-Anträge hervor. Sie dankte den Mitarbeitern im Justizbereich für ihre Arbeit und befürwortete die Einführung von elektronischen Verfahren zur Optimierung der Rechtssicherheit.
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16.12.2020

Abgeordneter Otto Auer betonte in seiner Rede die Bedeutung der Anpassung von Arbeits- und Kommunikationsmethoden während der COVID-19-Pandemie, lobte die Einführung elektronischer Verfahren in der Justiz und hob die Wichtigkeit der Unterstützung von Bürgern und Unternehmen hervor, um soziale und wirtschaftliche Stabilität zu gewährleisten.
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16.12.2020

MMag. Elisabeth Kittl begrüßt die Verlängerung und Vereinfachung der COVID-19-bedingten Maßnahmen in der Justiz, insbesondere die erleichterte Beantragung von Unterhaltsvorschüssen und einstweiligen Verfügungen im Gewaltschutz, da diese Maßnahmen besonders Alleinerziehenden und Gewaltopfern in der Pandemie helfen.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Philipp Schrangl lehnt das Gesetz ab, weil er es als Sparmaßnahme und nicht als Gesundheitsmaßnahme sieht, und betont die Wichtigkeit der mündlichen Einvernahme für die Urteilsfindung sowie die Notwendigkeit, das Gleichgewicht zwischen Mieterschutz und Vermieterbelastung zu wahren.
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09.12.2020

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger betont in seiner Rede, dass die Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen in der Justiz und die Anpassung der Teilnahmebedingungen für britische Rechtsanwälte nach dem Brexit notwendig sind, um den reibungslosen Ablauf der Rechtspflege in Österreich sicherzustellen. Er hebt hervor, dass Notare durch elektronische Abwicklungen ihre Aufgaben effizienter erfüllen können.
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09.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Felix Eypeltauer kritisiert, dass die Regierungsfraktionen Vermietern den Zugriff auf Kautionen bei Mietausfällen während der COVID-19-Pandemie verwehren, obwohl dies eine unbürokratische und kostensparende Lösung wäre, und bemängelt den fehlenden Realitätsbezug der Regierung bei Maßnahmen wie Räumungsaufschüben für problematische Mieter.
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09.12.2020

Abgeordnete Mag. Ruth Becher fordert eine Verlängerung der Fristen für die erleichterte Geltendmachung von Unterhaltsvorschüssen und die Rückzahlung offener Mieten aufgrund von COVID-19 bis zum 30. Juni 2021, um eine gerechtere Verteilung der Erleichterungen zu gewährleisten und dringend notwendige direkte Hilfen für betroffene Personen bereitzustellen.
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09.12.2020

Die Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont die Notwendigkeit, COVID-19-bedingte Regelungen zu verlängern, um die Folgen der Pandemie abzufedern, besonders Mietzinserleichterungen und den Schutz vor Wohnungslosigkeit sowie die Unterstützung von von Gewalt betroffenen Menschen und Unternehmen in wirtschaftlicher Notlage. Sie bringt zudem eine Änderung ein, die die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung bis Ende März 2021 verlängert.
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09.12.2020

Dr. Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz, erläutert in ihrer Rede die Verlängerung von COVID-19-bedingten Maßnahmen im Justizbereich, einschließlich der Unterstützung für Mieter bei Mietrückständen und der Einführung elektronischer Notariatsakte, und betont deren Bedeutung für die Bevölkerung in der Krise. Sie bedankt sich zudem bei den Ausschussmitgliedern und Beamten für ihre konstruktive Zusammenarbeit.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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