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Studienförderungsgesetz 1992

10.12.2020

Bildung

Kurz gesagt
Das Studienförderungsgesetz 1992 wird geändert: Die zumutbare Eigenleistung der Studierenden beginnt erst ab einem Jahreseinkommen von 15.000 Euro, und für die Studienjahre 2019/20 und 2020/21 werden aufgrund dieser Anpassung zu wenig gezahlte Studienbeihilfen nachträglich ausgezahlt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Studienförderungsgesetz 1992 zu ändern. Dabei ergeben sich folgende wesentliche Punkte: 

Zum einen wurde festgelegt, dass der Betrag, den Studierende als zumutbare Eigenleistung zu ihrem Studium beitragen müssen, sich ändert. Ab dem Jahr 2020 liegt dieser Betrag bei 15.000 Euro. Das bedeutet, dass Einkünfte über 15.000 Euro berücksichtigt werden, wenn die Höhe der Studienbeihilfe berechnet wird. Sollte ein Student nicht das ganze Jahr über Studienbeihilfe beziehen, wird dieser Betrag entsprechend reduziert.

Zum anderen gibt es rückwirkende Regelungen: Sollte ein Studierender in den Studienjahren 2019/20 und 2020/21 aufgrund der Eigenleistungsberechnung eine geringere Studienbeihilfe erhalten haben, als ihm nach den neuen Regelungen zugestanden hätte, wird die Differenz von der Studienbeihilfenbehörde nachträglich ausgezahlt.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.12.2020

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross begrüßt die Änderung des Studienförderungsgesetzes, da sie die finanzielle Belastung für Studierende verringert, die neben dem Studium arbeiten müssen, und betont die Bedeutung der Studienbeihilfe für Studierende aus einkommensschwachen Familien, wie er selbst einst einer war.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischerzählendpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.12.2020

Mag. Bettina Lancaster begrüßt die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende im Rahmen der Novelle des Studienförderungsgesetzes als einen ersten Schritt, betont jedoch, dass eine umfassende Reform notwendig ist, insbesondere um finanziell benachteiligte Studierende in Zeiten von Krise und Arbeitslosigkeit besser zu unterstützen. Sie kritisiert die geplante UG-Novelle für ihre zusätzlichen Hürden und fordert eine Ausfallsentschädigung für einfach geringfügig Beschäftigte Studierende.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.12.2020

Mag. Dr. Doris Berger-Grabner spricht sich für die Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Studienbeihilfe von 10.000 auf 15.000 Euro aus, um den Gleichklang mit der Familienbeihilfe wiederherzustellen und den finanziellen Bedürfnissen der Studierenden besser zu entsprechen, da ein Großteil neben dem Studium arbeiten muss.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

16.12.2020

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring dankte dem Minister für dessen Aufmerksamkeit und Engagement während der Debatten und wünschte sich, dass auch zukünftige Minister diese Wertschätzung und Beteiligung zeigen. Er lobte sein aktives Zuhören und Mitwirken, obwohl sie nicht immer einer Meinung seien.
ruhigerzählendhöflich

10.12.2020

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf kritisiert Kollegen Marchetti dafür, dass er seit 2009 ein Bachelorstudium nicht beendet hat und bezweifelt dessen Verständnis für die Belange von Studierenden, obwohl er sich zu diesen äußert. Zudem äußert er die Meinung, dass die Universität für angewandte Kunst und die Akademie der bildenden Künste in Wien zur Kosteneinsparung zusammengelegt werden sollten.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativunhöflichdestruktivintensiv

10.12.2020

Abgeordneter Nico Marchetti begrüßt die Änderung des Studienförderungsgesetzes, die die Einkommensgrenze für die zumutbare Eigenleistung der Studierenden auf 15.000 Euro anhebt, und befürwortet die rückwirkende Auszahlung der zu wenig gezahlten Studienbeihilfen für die Studienjahre 2019/20 und 2020/21.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020

Mag. Martina Künsberg Sarre begrüßt die Anpassung der Zuverdienstgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe an jene der Familienbeihilfe und betont die Notwendigkeit, die Studierbarkeit zu verbessern, indem sie sich gegen Maßnahmen wie die Reduktion der Prüfungstermine und die 24-ECTS-Regelung ausspricht, während sie mehr Flexibilität und ein Teilzeitstudium fordert.
argumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020

Dr. Heinz Faßmann erläutert, dass die Anpassung des Studienförderungsgesetzes die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende und eine Änderung der Abrechnungsweise beinhaltet, was zur Entlastung der Studierenden und Universitätsbürokratie beitragen soll. Außerdem kritisiert er die negative Darstellung der UG-Novelle, betont aber gleichzeitig, dass sie viele vorteilhafte Änderungen für Studierende beinhaltet, wie zum Beispiel Privilegien für fast fertige Studierende und verbindliche Lehr- und Lernvereinbarungen.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020

Mag. Eva Blimlinger äußert sich zur oft wiederholten, ihrer Meinung nach unzutreffenden Behauptung über die Benachteiligung gemeinnütziger Studierendenwohnheime beim NPO-Fonds und betont die Unabhängigkeit von Studienrichtungen und Universitäten bei der Festlegung der Anzahl der Prüfungstermine, während sie die Entscheidung der Autonomie der Universitäten verteidigt.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.12.2020

Abgeordnete Katharina Kucharowits kritisiert die Regierung, insbesondere die ÖVP, für ihren mangelnden Bezug zu den Lebensrealitäten der Studierenden und prangert deren widersprüchliche und destruktive Gesetzgebung an. Sie betont die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Studienförderungsgesetzes und ruft zu einer besseren Unterstützung von Studierendenwohnheimen auf.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

10.12.2020

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP) lobt die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe und Studienbeihilfe von 10.000 auf 15.000 Euro jährlich, was vielen berufstätigen Studierenden zugutekommt. Sie betont, dass diese Erhöhung rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gilt und als wichtiger Schritt zur Entlastung der Studierenden gesehen wird.
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10.12.2020

Dr. Elisabeth Götze betont, dass viele Studierende neben ihrem Studium arbeiten, um sowohl Einkommen als auch Praxiserfahrung zu gewinnen, und hält die Anhebung der Zuverdienstgrenze für den Erhalt der Studienbeihilfe auf 15.000 Euro für wichtig, um den Gleichklang mit der Familienbeihilfe sicherzustellen und damit die Studierenden zu unterstützen.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020

Mag. Andrea Kuntzl begrüßt die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende als langjährige Forderung der SPÖ, kritisiert jedoch den ungünstigen Zeitpunkt wegen der aktuellen wirtschaftlichen Lage, fordert Studiengebührenbefreiung und warnt vor dem Druck, den die neuen Regelungen auf langsamer studierende und nebenbei arbeitende Studierende ausüben könnten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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