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Ziviltechnikergesetz 2019

23.03.2021

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates führt die Möglichkeit zur Gründung interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern ein, regelt die Anrechnung von Arbeitszeiten in Kurzarbeit, und erlaubt das elektronische Einreichen von Anträgen sowie die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen bei amtlichen Lichtbildausweisen für Ziviltechniker.

Ausführlicher

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates betrifft die Änderung des Ziviltechnikergesetzes 2019. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von "Interdisziplinären Gesellschaften mit Ziviltechnikern", die es Ziviltechnikern erlaubt, mit anderen Berufsgruppen in Gesellschaften zusammenzuarbeiten, wenn dies nach österreichischem Berufsrecht zulässig ist. Diese Gesellschaften müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. dass mindestens 50% der Anteile und Stimmrechte von Ziviltechnikern gehalten werden müssen. Ebenfalls wichtig ist, dass Ziviltechniker nun auch einen amtlichen Lichtbildausweis mit elektronischen Signaturen erhalten können, der ihre Befugnisse bestätigt. Unternehmen mit Ziviltechnikern müssen zudem alle Änderungen ihrer Gesellschaftsverträge dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort melden und bestimmte Angaben in ihren Geschäftspapieren machen. Außerdem wird festgelegt, dass in diesen Gesellschaften fachliche Entscheidungen ausschließlich von Ziviltechnikern getroffen werden dürfen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

29.03.2021

Nationalratsabgeordnete Ing. Isabella Kaltenegger erläutert die Novellierung des Ziviltechnikergesetzes, welche die Gründung interdisziplinärer Ziviltechnikergesellschaften ermöglicht und die Kapitalmehrheit auf 50 % reduziert, und betont die Bedeutung der Lehrlingsausbildung, deren Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird.
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29.03.2021

Abgeordneter Josef Ofner kritisiert die geplante Novelle des Ziviltechnikergesetzes, da sie seiner Meinung nach Transparenz und Unabhängigkeit der Ziviltechniker gefährdet und wirtschaftlichen Interessenkonflikten Tür und Tor öffnet. Er fordert eine Gesetzesänderung, die sicherstellt, dass Ziviltechniker in interdisziplinären Gesellschaften stets die Mehrheit besitzen und Beurkundungen ausschließlich durch Ziviltechniker erfolgen.
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29.03.2021

Der Abgeordnete Marco Schreuder begrüßt die neuen gesetzlichen Regelungen, die die Gründung interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern ermöglichen und sicherstellen, dass sie unabhängig bleiben, sowie die Anpassungen im Berufsausbildungsgesetz, die Kurzarbeit für Lehrlinge verlängern und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen einführen, um den europäischen Binnenmarkt zu wahren.
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29.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Stefan Zaggl-Kasztner kritisiert die Änderung des Ziviltechnikergesetzes, die interdisziplinäre Gesellschaften zulässt und somit die Unabhängigkeit der Ziviltechniker gefährdet. Außerdem unterstützt er die Fristverlängerung der Kurzarbeit für Lehrlinge bis Juni 2021 und lehnt das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz aufgrund fehlender arbeits- und beschäftigungsrechtlicher Garantien ab.
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23.03.2021

Der Abgeordnete Dr. Christoph Matznetter kritisiert die geplante Gesetzesänderung zur Gründung interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern dahingehend, dass die Ausstellung öffentlicher Urkunden nur Ziviltechnikern und Ziviltechnikergesellschaften vorbehalten bleiben müsse, um die Unabhängigkeit und qualifizierte Urkundentätigkeit zu gewährleisten. Um dies zu verdeutlichen, bringt er einen Abänderungsantrag ein, der sicherstellen soll, dass interdisziplinäre Gesellschaften keine Urkunden ausstellen dürfen.
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23.03.2021

Dr. Elisabeth Götze lobte die Bedeutung von Ziviltechnikern in verschiedenen technischen und planerischen Bereichen und betonte die Vorteile der neuen EU-konformen Regelungen, die interdisziplinäre Gesellschaften und erweiterte Transparenz einführen, während sie gleichzeitig die Qualitätsstandards und Eigenheiten des Berufsstands sicherstellen.
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23.03.2021

Abgeordneter Laurenz Pöttinger erläutert die Novellierung des Ziviltechnikergesetzes, die interdisziplinäre Gesellschaften mit Ziviltechnikern ermöglicht und deren Unabhängigkeit durch spezifische Regelungen sichert. Er lehnt den Abänderungsantrag der SPÖ ab, da dieser nicht europarechtskonform sei, wie ein Gutachten bestätigt.
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23.03.2021

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger kritisiert, dass durch die neue Regelung zur Gründung interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern, bei der eine 50-prozentige Beteiligung von Nicht-Ziviltechnikern möglich ist, die Unabhängigkeit und Integrität des Berufsstandes gefährdet wird. Er befürchtet, dass dies zu Machtungleichgewichten zugunsten großer Unternehmen und damit zur Aushöhlung der unabhängigen Begutachtung führt.
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23.03.2021

Abgeordnete Tanja Graf betont die Bedeutung und den Schutz von Lehrlingen in Österreich, hebt die beruflichen Chancen und schnellen Unabhängigkeit durch duale Ausbildung hervor und ruft Eltern dazu auf, ihren Kindern diesen Ausbildungsweg nahezulegen angesichts des hohen Bedarfs der Wirtschaft an Fachkräften.
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23.03.2021

Mag. Ruth Becher kritisiert den von der ÖVP vorgelegten Gesetzentwurf als übermäßige Erfüllung der EU-Vorgaben und als Verwässerung des unabhängigen Berufsstandes der Ziviltechniker, was ihrer Meinung nach den österreichischen Interessen schadet und auf den Widerstand der ÖVP gegenüber unabhängiger Expertise zurückzuführen ist.
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23.03.2021

Der Abgeordnete Erwin Angerer kritisiert ein neues Gesetz, das die Unabhängigkeit der Ziviltechniker bedrohen könnte, indem es interdisziplinären Gesellschaften erlaubt, sich mit bis zu 50 % an Ziviltechnikergesellschaften zu beteiligen und ihr Siegel zu verwenden. Er fordert, dass Ziviltechniker die Mehrheit (mehr als 50 %) in solchen Gesellschaften behalten müssen, um ihre Unabhängigkeit zu sichern.
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23.03.2021

Mag. Harald Stefan kritisiert die Einführung interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern vehement, da er befürchtet, dass dies die Unabhängigkeit und Integrität der Ziviltechniker gefährdet, was letztendlich zu einem Verdrängungswettbewerb führt und negative wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte. Er argumentiert, dass solche Änderungen das bisher gut funktionierende System unnötig beschädigen.
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23.03.2021

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter äußerte sich erfreut über die Klarheit des EuGH-Urteils vom 29. Juli 2019, obwohl es nicht zugunsten Österreichs ausfiel, und betonte die Wichtigkeit der Anpassung der österreichischen Gesetzgebung bezüglich Ziviltechnikern, plädierte jedoch dafür, dass die Urkundentätigkeit aus den neuen Regelungen ausgeschlossen wird, um mögliche Befangenheitsvorwürfe zu vermeiden.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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