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Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx

21.04.2021

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) verbessert und vereinfacht das Exekutionsverfahren, indem sie insbesondere die Abläufe und Zuständigkeiten der Gerichte bei der Eintreibung von Geldforderungen und der Verwaltung von Vermögen klarer regelt sowie den Aufbau und die Organisation von Verwalterlisten neu gestaltet.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat umfassende Änderungen an der Exekutionsordnung (EO) und weiteren relevanten Gesetzen beschlossen. Diese Reform, bekannt als Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx), bringt wesentliche Änderungen in mehreren Bereichen. Die Exekutionsordnung wurde stark überarbeitet, um klare Zuständigkeiten bei gerichtlichen Exekutionen festzulegen. Es wurden neue Regelungen zur Durchsetzung ausländischer Exekutionstitel eingeführt und die Zuständigkeiten der Bezirksgerichte bei der Vollstreckung von Geldforderungen sowie deren örtlicher und sachlicher Zuständigkeit präzisiert. Die Rolle des Verwalters wurde gestärkt, um sicherzustellen, dass gepfändete Vermögensgegenstände effizient verwertet werden, und neue Verfahrensbestimmungen wurden hinzugefügt, um die Befriedigung der Gläubiger zu erleichtern.

Die Insolvenzordnung wurde ebenfalls geändert, um die Effizienz bei der Behandlung von Schulden und Insolvenzfällen zu erhöhen, einschließlich der Einführung von Maßnahmen zur Gesamtvollstreckung und zur besseren Kontrolle von Vermögen während laufender Insolvenzverfahren. Auch beim Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch wurden Anpassungen vorgenommen, um die Bestimmungen der revidierten Exekutionsordnung zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung von Gesellschaften und die Rechte von Gesellschaftern. Änderungen im Gerichtliches Einbringungsgesetz stellen sicher, dass die Verwaltungskosten effizient eingezogen werden können.

Zusätzlich wurden Anpassungen an verschiedenen Unternehmensgesetzen vorgenommen, um die Auswirkungen der neuen Regelungen zur Exekution auf Gesellschaften und deren Aktionäre klarer zu definieren. Klarstellungen und Präzisierungen in der Notariatsordnung, dem Rechtsanwaltstarifgesetz, und weiteren spezifischen Gesetzen sollen sicherstellen, dass alle rechtlichen Prozesse nahtlos ineinandergreifen und rechtliche Unsicherheit minimiert wird. Insgesamt zielt die Reform darauf ab, das Exekutionsrecht zu modernisieren und die Durchsetzbarkeit von Forderungen und gerichtlichen Entscheidungen zu verbessern.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

05.05.2021

Bundesrätin Mag. Christine Schwarz-Fuchs unterstützt die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx), da sie die Effizienz und Effektivität des Exekutionsverfahrens verbessert, insbesondere durch die engere Verzahnung von Exekutions- und Insolvenzverfahren, die Zusammenfassung von Exekutionsmitteln und Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Lohnpfändungen. Zudem begrüßt sie die dauerhafte Verankerung der Möglichkeit, dass Opferschutzeinrichtungen Opfer häuslicher Gewalt im Exekutionsverfahren vertreten dürfen.
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05.05.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Arthur Spanring von der FPÖ unterstützt die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) und lobt sie für ihre Effizienzsteigerung und praxisnahe Anpassung. Er kritisiert jedoch die SPÖ für ihre Vorverurteilungen in deren Entschließungsantrag und ruft zu einer saubereren, unabhängigen Justiz sowie besserer Personalsituation innerhalb der Justiz auf.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

05.05.2021

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt die Gesamtreform des Exekutionsrechts und kritisiert die hohe Gerichtsgebühr, während sie eine bessere Trennung zwischen Steuern und Gebühren fordert. Sie hebt zudem die Notwendigkeit hervor, Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen zu verstärken und fordert einen umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Umsetzung spezifischer Gewaltschutzmaßnahmen.
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05.05.2021

In ihrer Rede betont Dr. Alma Zadić, LL.M., die Bedeutung der Gesamtreform des Exekutionsrechts, die sowohl Schuldnern als auch Gläubigern Erleichterungen bei der Durchsetzung und Verwaltung von Forderungen bieten soll, und hebt Maßnahmen zum verstärkten Opferschutz, insbesondere für Opfer häuslicher Gewalt, hervor. Zudem dankt sie den Justizwachebeamten für ihren Einsatz während der Coronakrise.
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05.05.2021

Die Gesamtreform des Exekutionsrechts verbessert das Verfahren zur Eintreibung von Geldforderungen, indem sie Abläufe und Zuständigkeiten klarer regelt, und stärkt sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerinteressen. Zudem ermöglicht sie Opferschutzeinrichtungen, in Fällen von Gewalt im Namen der Betroffenen Anträge auf einstweilige Verfügungen einzubringen, was den Schutz und die Unterstützung für betroffene Frauen verbessert.
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21.04.2021

Der Abgeordnete Mag. Christian Ragger (FPÖ) befürwortet das Reformpaket zur Gesamtreform des Exekutionsrechts, da es die Exekutionsverfahren vereinfacht und klarer gestaltet, insbesondere in Bezug auf Vermögens-, Fahrnis- und Gehaltsexekutionen, fordert jedoch eine Entlastung der Rechtsanwälte von justiziellen Aufgaben.
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21.04.2021

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass die Gesamtreform des Exekutionsrechts die Verfahren vereinfacht, verschlankt und Kosteneffizienz erhöht, was sowohl den Gerichten als auch den beteiligten Parteien zugutekommt, indem sich unnötige Schuldenanhäufungen und Verwaltungskosten reduzieren. Dies führt auch zu Erleichterungen, etwa bei der Lohnpfändung, und schafft faire Bedingungen für Schuldner und Gläubiger.
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21.04.2021

Mag. Ulrike Fischer bedankt sich für die umfassende Reform des Exekutionsrechts, die unter anderem den Gewaltschutz und den Schutz der Opfer verbessert, indem sie unbürokratische Maßnahmen ermöglicht, sodass Opferschutzeinrichtungen direkt mit den Gerichten Kontakt aufnehmen und einstweilige Verfügungen erwirken können.
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21.04.2021

Abgeordneter Dr. Christian Stocker betont, dass die Reform des Exekutionsrechts hauptsächlich darauf abzielt, die Durchsetzung der Gläubigerinteressen zu erleichtern und effizienter zu gestalten, während er gleichzeitig vor möglichen Spannungen und Herausforderungen an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht warnt.
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21.04.2021

Dr. Johannes Margreiter hob in seiner Rede hervor, dass die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) das Exekutionsverfahren durch klarere Regelungen und eine neue Organisation von Verwalterlisten effizienter und transparenter gestalten wird, was letztlich den Gerichten und Bürgern zugutekommen soll.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

21.04.2021

Dr. Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz, stellte die umfassende Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) vor, welche das Ziel hat, sowohl das Verfahren für die Eintreibung von Geldforderungen und die Verwaltung von Vermögen zu verbessern und zu vereinfachen. Sie betonte insbesondere die Erleichterungen für Schuldner und Gläubiger, den verbesserten Opferschutz bei häuslicher Gewalt sowie die Modernisierung und Effizienzsteigerung des Exekutionsprozesses.
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21.04.2021

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ) kritisiert die Reform des Exekutionsrechts, da sie zwar Verfahrensvereinfachungen und eine Entlastung der Gerichte durch die Bündelung von Verfahren begrüßt, jedoch die erhöhten Gerichtsgebühren und das Fehlen begleitender Maßnahmen zur Schuldnerprävention anprangert. Sie betont, dass diese Reform den Rechtszugang erschwert und die Menschen vor der Schuldenfalle nicht ausreichend schützt.
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21.04.2021

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits lobt die Verfahrensvereinfachungen der Gesamtreform des Exekutionsrechts, kritisiert jedoch die geplante Erhöhung der Gerichtsgebühren als unangemessen und warnt davor, dass sie den Zugang der Bürger zur Gerichtsbarkeit erschweren könnte, insbesondere in Zeiten der Pandemie.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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