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Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz – GRUG

06.07.2021

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das regelt, wie Unternehmer mit Gewährleistung bei Waren und digitalen Leistungen umzugehen haben, einschließlich klarer Richtlinien für Mängel, Aktualisierungspflichten und Rechten der Verbraucher bei mangelhaften Produkten oder digitalen Dienstleistungen. Auch wurden Anpassungen im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz gemacht, um diese neuen Regeln zu unterstützen und durchzusetzen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Waren und bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen stärkt. Dieses Verbrauchervertragsgesetz (VGG) legt fest, dass Unternehmer dafür sorgen müssen, dass die verkauften Waren und bereitgestellten digitalen Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und keine Mängel aufweisen. Sollte ein Mangel vorliegen, haben Verbraucher das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Ware. Wenn die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist, kann der Verbraucher den Preis mindern oder den Vertrag auflösen.

Das Gesetz regelt auch spezifische Anforderungen für Waren mit digitalen Elementen und rein digitale Leistungen. Es sieht vor, dass Unternehmer während eines bestimmten Zeitraums notwendige Aktualisierungen bereitstellen müssen, damit die digitalen Leistungen weiterhin vertragsgemäß funktionieren. Außerdem werden neue Begriffe wie "Kompatibilität", "Funktionalität" und "Interoperabilität" eingeführt, um klarzustellen, welche Eigenschaften von digitalen Leistungen erwartet werden können.

Zusätzlich wurden das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert. Insbesondere sind Gewährleistungsfristen angepasst worden und es ist nun klarer geregelt, wie Verbraucher bei Mängeln vorgehen können. Neu eingeführt wurde auch das Recht der Verbraucher, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Unternehmer ihre Leistungen nicht fristgerecht erbringen. 

Diese Änderungen treten mit dem 1. Januar 2022 in Kraft und betreffen Verträge, die nach dem 31. Dezember 2021 geschlossen wurden. Die neuen Regelungen sollen die Verbraucherrechte stärken und klare Standards setzen, wie bei Mängeln vorzugehen ist.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.07.2021

MMag. Elisabeth Kittl betont die Vorteile des neuen Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes für Konsumenten und Unternehmer, darunter die längere Vermutungsfrist und die kostenlose Aktualisierungspflicht für digitale Produkte. Zudem erläutert sie die Ziele des Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, welches Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen und eine verkürzte Entschuldungsfrist einführt, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten und eine Kultur des Neuanfangs zu fördern.
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14.07.2021

Dr. Alma Zadić, Justizministerin und Nationalratsabgeordnete, hebt in ihrer Rede die Notwendigkeit der Reform des Insolvenzrechts zur Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise hervor. Sie betont die Wichtigkeit der neuen Restrukturierungsverfahren und die Verkürzung der Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre, um wirtschaftliche Neustarts sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu erleichtern.
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14.07.2021

Dr. Johannes Hübner von der FPÖ kritisiert die Ablehnung der Verlängerung von Gewährleistungsfristen bei langlebigen Gütern und argumentiert, dass dies keinen Nachteil für den Handel darstelle und die Qualität von Produkten fördern würde. Er lehnt auch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ab, da die vorgeschlagenen Änderungen das Verfahren seiner Meinung nach nur verkomplizieren und keine praktische Anwendung finden werden.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

14.07.2021

Mag. Christine Schwarz-Fuchs betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit der neuen Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien für digitalen Inhalt und Warenkauf zur Verbesserung der Gewährleistung sowie die Insolvenzrechtsreform, die insbesondere in der Corona-Krise Unternehmen und private Verbraucher durch eine verkürzte Entschuldungsfrist und präventive Restrukturierungsverfahren unterstützt, um Insolvenzen zu vermeiden und eine zweite Chance zu ermöglichen.
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14.07.2021

Abgeordneter David Egger-Kranzinger kritisiert die Umsetzung des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes als unzureichend und vermisst mutige, verbraucher- und klimafreundliche Regelungen wie die Verlängerung der Gewährleistungspflicht auf fünf Jahre und die Möglichkeit, Importeure oder Hersteller direkt zu verklagen. Entsprechend lehnt er diese Gesetzesänderung ab, während er einer anderen zustimmt.
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06.07.2021

Der Abgeordnete Christian Lausch kritisiert das neue Gesetz zur Gewährleistung bei Waren und digitalen Leistungen als minimalistisch und wirtschaftsfreundlich, ohne ausreichenden Konsumentenschutz, und bemängelt, dass kein Expertenhearing im Ausschuss stattfand, um fundierte Meinungen einzuholen.
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06.07.2021

Abgeordneter Mag. Christian Drobits kritisiert die Umsetzung der EU-Richtlinien in das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz als unzureichend und nicht verbraucherfreundlich, da wesentliche Regelungen wie die Verlängerung der Gewährleistungsfrist und die Möglichkeit, Importeure oder Hersteller direkt zu verklagen, nicht berücksichtigt wurden. Er bemängelt außerdem, dass die Regierung ihr eigenes Programm zur Förderung der Nachhaltigkeit und Bekämpfung der geplanten Obsoleszenz nicht erfüllt hat.
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06.07.2021

Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger betont, dass das neue Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz eine ausgewogene Lösung zwischen Verbraucherschutz und Planbarkeit für Unternehmer darstellt und insbesondere für kleinere Unternehmen fair ist; sie unterstreicht die Bedeutung eines starken europäischen Binnenmarkts für die österreichische Wirtschaft und weist auf die Bedeutung verpflichtender, kostenloser Software-Updates hin.
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06.07.2021

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer betont, dass das neue Gewährleistungsgesetz den Verbraucherschutz stärkt, insbesondere bei digitalen Leistungen und Elektrogeräten, wodurch Mängel länger geltend gemacht werden können, was gleichzeitig zur Reduktion von Elektroschrott und zum Klimaschutz beiträgt.
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06.07.2021

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betont in ihrer Rede, dass die neue Gesetzgebung zur Gewährleistung von Waren und digitalen Leistungen die Verbraucherrechte in Österreich stärkt, indem sie u.a. die Beweislastumkehr auf ein Jahr verlängert und digitale Leistungen in das Gewährleistungsrecht einbezieht, während sie gleichzeitig die Wirtschaft nicht übermäßig belastet. Sie appelliert an die FPÖ und SPÖ, das Gesetz zu unterstützen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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