06.07.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das regelt, wie Unternehmer mit Gewährleistung bei Waren und digitalen Leistungen umzugehen haben, einschließlich klarer Richtlinien für Mängel, Aktualisierungspflichten und Rechten der Verbraucher bei mangelhaften Produkten oder digitalen Dienstleistungen. Auch wurden Anpassungen im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz gemacht, um diese neuen Regeln zu unterstützen und durchzusetzen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das die Rechte von Verbrauchern beim Kauf von Waren und bei Verträgen über digitale Inhalte und Dienstleistungen stärkt. Dieses Verbrauchervertragsgesetz (VGG) legt fest, dass Unternehmer dafür sorgen müssen, dass die verkauften Waren und bereitgestellten digitalen Leistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen und keine Mängel aufweisen. Sollte ein Mangel vorliegen, haben Verbraucher das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Ware. Wenn die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist, kann der Verbraucher den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das Gesetz regelt auch spezifische Anforderungen für Waren mit digitalen Elementen und rein digitale Leistungen. Es sieht vor, dass Unternehmer während eines bestimmten Zeitraums notwendige Aktualisierungen bereitstellen müssen, damit die digitalen Leistungen weiterhin vertragsgemäß funktionieren. Außerdem werden neue Begriffe wie "Kompatibilität", "Funktionalität" und "Interoperabilität" eingeführt, um klarzustellen, welche Eigenschaften von digitalen Leistungen erwartet werden können. Zusätzlich wurden das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert. Insbesondere sind Gewährleistungsfristen angepasst worden und es ist nun klarer geregelt, wie Verbraucher bei Mängeln vorgehen können. Neu eingeführt wurde auch das Recht der Verbraucher, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Unternehmer ihre Leistungen nicht fristgerecht erbringen. Diese Änderungen treten mit dem 1. Januar 2022 in Kraft und betreffen Verträge, die nach dem 31. Dezember 2021 geschlossen wurden. Die neuen Regelungen sollen die Verbraucherrechte stärken und klare Standards setzen, wie bei Mängeln vorzugehen ist.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
14.07.2021
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