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Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – RIRUG

06.07.2021

Inneres und RechtWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz beschlossen, das ein neues Bundesgesetz zur Unternehmensrestrukturierung einführt und bestehende Bestimmungen der Insolvenzordnung, des Gerichtsgebührengesetzes, des Gerichtlichen Einbringungsgesetzes, des Rechtsanwaltstarifgesetzes und der Exekutionsordnung ändert. Ziel ist es, Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten frühzeitig zu unterstützen und Insolvenzen zu vermeiden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz beschlossen, das die Restrukturierung von Unternehmen regelt und mehrere bestehende Gesetze ändert. Es soll Firmen helfen, wirtschaftliche Schwierigkeiten zu überwinden. Das Restrukturierungsverfahren kann initiiert werden, wenn die Insolvenz eines Unternehmens droht. Bestimmte Unternehmen, wie Banken oder Versicherungsunternehmen, sowie natürliche Personen, die keine Unternehmer sind, sind davon ausgenommen. 

Das Verfahren beginnt auf Antrag des Schuldners beim Gericht, der dann entweder einen Restrukturierungsplan oder mindestens ein Konzept vorlegen muss. Das Gericht kann bei Bedarf einen Restrukturierungsbeauftragten bestellen, der den Schuldner unterstützt und überwacht. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die Interessen aller Gläubiger gewahrt bleiben und dass der Plan realistisch ist.

Es gibt Möglichkeiten, um während des Verfahrens eine sogenannte Vollstreckungssperre zu beantragen. Diese verhindert, dass Gläubiger während der Restrukturierung ihre Forderungen zwangsweise durchsetzen. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Schuldner trotz dieses Schutzes weiterhin über sein Unternehmen entscheiden kann, soweit dies im Interesse der Gläubiger ist.

Ein bestätigter Restrukturierungsplan ist für alle beteiligten Gläubiger verbindlich und tritt nach gerichtlicher Bestätigung in Kraft. Es gibt besondere Bestimmungen für die Zustimmung und Prüfung des Plans, sowie Regeln für die Stimmrechte der Gläubiger. Das Gesetz sieht auch neue Regeln für Finanzierungen vor, die während der Restrukturierung getätigt werden. Die Rechte der Arbeitnehmer werden durch die neuen Regelungen nicht beeinträchtigt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

14.07.2021

MMag. Elisabeth Kittl betont die Vorteile des neuen Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes für Konsumenten und Unternehmer, darunter die längere Vermutungsfrist und die kostenlose Aktualisierungspflicht für digitale Produkte. Zudem erläutert sie die Ziele des Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes, welches Präventivmaßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen und eine verkürzte Entschuldungsfrist einführt, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu retten und eine Kultur des Neuanfangs zu fördern.
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14.07.2021

Dr. Alma Zadić, Justizministerin und Nationalratsabgeordnete, hebt in ihrer Rede die Notwendigkeit der Reform des Insolvenzrechts zur Unterstützung von Unternehmen in der Coronakrise hervor. Sie betont die Wichtigkeit der neuen Restrukturierungsverfahren und die Verkürzung der Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre, um wirtschaftliche Neustarts sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu erleichtern.
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14.07.2021

Dr. Johannes Hübner von der FPÖ kritisiert die Ablehnung der Verlängerung von Gewährleistungsfristen bei langlebigen Gütern und argumentiert, dass dies keinen Nachteil für den Handel darstelle und die Qualität von Produkten fördern würde. Er lehnt auch das Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ab, da die vorgeschlagenen Änderungen das Verfahren seiner Meinung nach nur verkomplizieren und keine praktische Anwendung finden werden.
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14.07.2021

Mag. Christine Schwarz-Fuchs betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit der neuen Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien für digitalen Inhalt und Warenkauf zur Verbesserung der Gewährleistung sowie die Insolvenzrechtsreform, die insbesondere in der Corona-Krise Unternehmen und private Verbraucher durch eine verkürzte Entschuldungsfrist und präventive Restrukturierungsverfahren unterstützt, um Insolvenzen zu vermeiden und eine zweite Chance zu ermöglichen.
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14.07.2021

Abgeordneter David Egger-Kranzinger kritisiert die Umsetzung des Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes als unzureichend und vermisst mutige, verbraucher- und klimafreundliche Regelungen wie die Verlängerung der Gewährleistungspflicht auf fünf Jahre und die Möglichkeit, Importeure oder Hersteller direkt zu verklagen. Entsprechend lehnt er diese Gesetzesänderung ab, während er einer anderen zustimmt.
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06.07.2021

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) begrüßt die Harmonisierung des Unternehmensrestrukturierungsgesetzes gemäß der EU-Richtlinie, betont jedoch die Notwendigkeit, sowohl die Interessen der schuldnerischen Unternehmen als auch der Gläubiger ausgewogen zu berücksichtigen, um unverhältnismäßige Einnahmenausfälle für letztere zu vermeiden.
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06.07.2021

Dr. Alma Zadić, LL.M., Bundesministerin für Justiz, erläuterte, dass das neue Gesetz Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten durch erleichterte Restrukturierung und verkürzte Entschuldungsfristen unterstützen soll, um Insolvenzen zu vermeiden und auch eine schnellere Entschuldung für Privatpersonen in finanzieller Not zu ermöglichen.
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06.07.2021

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter begrüßt das neue Gesetz zur Restrukturierung und Insolvenz, betont jedoch, dass es Potenzial für weitere Verbesserungen gibt, insbesondere in Bezug auf die Senkung der Zustimmungsquote für Restrukturierungspläne und die Notwendigkeit der rechtsanwaltlichen Vertretung bei Rechtsmitteln. Er bringt dazu entsprechende Abänderungsanträge ein.
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06.07.2021

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer betont, dass das neue Gesetz sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen eine einheitliche Schuldenbefreiung innerhalb von drei Jahren ermöglicht, was gerade in Zeiten von Corona entscheidend sei, um Insolvenzen zu verhindern und Unternehmen sowie Privatpersonen eine zweite Chance zu geben.
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06.07.2021

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze lobt die EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung und deren Umsetzung in Österreich, da sie Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig unterstützt, eine Kultur der zweiten Chance fördert und zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Sie hebt die Wichtigkeit einer verkürzten Entschuldungsfrist auf drei Jahre für sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen hervor.
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06.07.2021

Mag. Ruth Becher (SPÖ) betont in ihrer Rede vor dem österreichischen Nationalrat, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Unternehmensrestrukturierung notwendig ist, um Unternehmen vor Insolvenz zu schützen, kritisiert jedoch die türkis-grüne Bundesregierung für ihre verzögerten und unzureichenden Maßnahmen während der Coronakrise und stellt heraus, dass die Regelung zur Schuldenbefreiung nach drei Jahren unbefriedigend ist, da sie für Privatpersonen bereits 2026 außer Kraft tritt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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