21.12.2021
Abgeordneter Mag. Christian Buchmann (ÖVP) erläutert, dass die Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes notwendig ist, um ein Regelungsvakuum zu vermeiden, und betont, dass die Beugehaft keine Strafe darstellt und nicht zur Durchsetzung einer allgemeinen gesetzlichen Verpflichtung wie der Impfpflicht verwendet werden kann. Er unterstützt die Novelle, da sie den Rechtsschutz erweitert und keine Freiheitsstrafen im Zusammenhang mit der Impfpflicht vorsieht.
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21.12.2021
Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross betont, dass die Neuregelung der Beugehaft Verbesserungen wie zeitliche Beschränkungen, die Möglichkeit zur Beschwerde und regelmäßige Überprüfungen der Haftverhältnismäßigkeit beinhaltet. Er stellt klar, dass die Beugehaft nur bei individueller Rechtsverletzung und Verhältnismäßigkeit zur Anwendung kommt und nicht im Zusammenhang mit dem Impfpflichtgesetz steht.
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21.12.2021
Mag. Elisabeth Grossmann betont, dass Haft zur Durchsetzung von Rechten nur das letzte Mittel sein sollte und nur unter strengen Bedingungen verhängt werden darf, wobei angemessene Rechtsschutzmechanismen zu gewährleisten sind. Die Zustimmung zum Gesetz sei gerechtfertigt, da es durch präzise Regelungen und Rechtsmittel den Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs entspricht.
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21.12.2021
Die Abgeordnete Mag. Karoline Edtstadler betont die Notwendigkeit der Beugehaft zur Durchsetzung von höchstpersönlichen Leistungen, insbesondere im Fremdenrecht, stellt jedoch klar, dass diese Maßnahme nicht im Zusammenhang mit der Impfpflicht angewendet werden könne. Sie appelliert an eine verbesserte Gesprächskultur und Zusammenarbeit, um hohe Impfquoten zu erreichen und das Gesundheitssystem zu entlasten.
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21.12.2021
Dr. Johannes Hübner argumentiert gegen die Reform des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, die die Möglichkeit zur Verhängung von Beugehaft in Verwaltungsverfahren wiedereinführt, aus Sorge, dass dies auch gegen Ungeimpfte im Rahmen einer möglichen Impfpflicht eingesetzt werden könnte. Er betont dabei seine Skepsis gegenüber politischen Zusicherungen und verweist auf gemeldete Impfschäden als Gründe für Impfverweigerungen, weshalb er einen Antrag einbringt, der Zwangs- und Beugehaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Impfpflicht ausschließen soll.
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15.12.2021
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS) betont, dass die Neuregelung der Beugehaft im Verwaltungsvollstreckungsgesetz notwendig ist, um eine verfassungswidrige unbefristete Regelung zu ersetzen, und dass diese Änderung nichts mit der Impfpflicht zu tun hat. Er appelliert an eine sachliche und unemotionale Debatte darüber, um die Bevölkerung nicht weiter zu verunsichern.
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15.12.2021
Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) betont in seiner Rede, dass die Beugehaft nur zur Durchsetzung individueller Rechtsakte, nicht aber allgemeiner gesetzlicher Verpflichtungen wie einer Impfpflicht, verwendet werden kann und der Entwurf des COVID-19-Impfpflichtgesetzes keine solche individuellen Bescheide vorsieht, wodurch es keine Beugehaft wegen Impfverweigerung geben wird. Zudem wurde das Verwaltungsvollstreckungsgesetz geändert, um Rechtsschutz und Verhältnismäßigkeit bei der Beugehaft sicherzustellen.
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15.12.2021
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Christian Drobits, dass die Wiedereinführung der Beugehaft aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs notwendig war und dass diese Haftstrafe nicht auf Impfunwillige angewendet wird. Er kritisiert die Falschbehauptungen, die verbreitet werden und bezeichnet sie als verantwortungslos und fahrlässig, da sie die Bevölkerung verunsichern könnten.
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15.12.2021
Mag. Agnes Sirkka Prammer betont in ihrer Rede die Bedeutung der neuen Regelung für die Verhängung von Haftstrafen zur Durchsetzung von Verpflichtungen, wobei sie insbesondere auf die gewährleisteten Verfahrensrechte und die regelmäßige Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Haft hinweist.
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15.12.2021
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl stellt klar, dass das Verwaltungsvollstreckungsgesetz keine Möglichkeit zur Verhängung von Beugehaft vorsieht und fordert dazu auf, keine unbegründeten Verdächtigungen oder Ängste zu schüren. Er betont, dass keine Beugehaft in diesem Zusammenhang vorgesehen ist.
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15.12.2021
Abgeordnete Dr. Susanne Fürst spricht sich gegen die Wiedereinführung der Beugehaft aus, weil sie befürchtet, dass diese auch zur Durchsetzung der COVID-19-Impfpflicht missbraucht werden könnte, und schlägt eine Gesetzesänderung vor, um solche Maßnahmen ausdrücklich auszuschließen.
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15.12.2021
Dr. Susanne Fürst (FPÖ) verteidigt sich gegen den Vorwurf, sie habe behauptet, die Gesetzesnovelle habe das Ziel, Ungeimpfte einzusperren, und kritisiert die Impfpflicht der Regierung, indem sie darauf hinweist, dass die Beugehaft in der Zukunft dennoch angewendet werden könnte und vulnerable Personen durch den Impfzwang zusätzlich belastet würden.
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