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Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021

15.12.2021

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat eine Gesetzesnovelle beschlossen, die das Urheberrecht an die digitale Ära anpasst, indem unter anderem die Online-Nutzung von Werken, die Vergütung von Urhebern, die Nutzung von Werken für wissenschaftliche Forschung und den Schutz von Inhalten auf großen Online-Plattformen regelt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz zu ändern. Diese Änderungen beinhalten mehrere wichtige Punkte. Erstens wird die Rolle und Pflicht von Rundfunkunternehmen und Signalverteilern bei der Übermittlung und Nutzung von Werken neu definiert. Wenn ein Unternehmen ein Werk ohne öffentliche Zugänglichmachung an einen Signalverteiler übermittelt und dieser das Werk an die Öffentlichkeit weitergibt, müssen beide Parteien die Erlaubnis des Urhebers einholen. Zweitens dürfen öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und ähnliche Einrichtungen Werke für die Erhaltung und Archivierung vervielfältigen, wenn dies notwendig ist. Diese Vervielfältigungen sind auf nicht-kommerzielle Zwecke begrenzt. Lehrer und Schulen dürfen veröffentlichte Werke für die Veranschaulichung des Unterrichts vervielfältigen und verwenden, solange sie dies in sicherer elektronischer Umgebung oder unter direkter Verantwortung der Bildungseinrichtung tun.

Zudem wird die Nutzung von Werken für Forschungszwecke durch Text- und Datenminierung gestattet, solange der Zugang rechtmäßig ist und angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Weiterhin dürfen bestimmte online gestellte Werke und Inhalte von Nutzern großer Online-Plattformen verwendet werden, doch die Plattformen müssen sicherstellen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen treffen. Schließlich erhalten Urheber zusätzliche Rechte und Pflichten, einschließlich der Möglichkeit, Verträge anzupassen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung sich im Vergleich zu späteren Einnahmen als unverhältnismäßig niedrig erweist. Durch diese Neuerungen soll der Schutz von Urhebern und die faire Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken verbessert werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

21.12.2021

Der Abgeordnete Stefan Schennach kritisiert die Gesetzesnovelle zur Anpassung des Urheberrechts an die digitale Ära, da sie seiner Meinung nach die Interessen der Kreativen, insbesondere bezüglich eines fairen Vergütungsanspruchs und der Übertragung von Rechten an Verwertungsgesellschaften, nicht ausreichend berücksichtigt und im Vergleich zu früheren Entwürfen und internationaler Praxis Rückschritte macht.
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21.12.2021

Die Abgeordnete Barbara Prügl begrüßt die Novelle des Urheberrechts, da sie eine zeitgemäße Anpassung an die digitale Ära darstellt, die faire Entlohnung sichert und sowohl Kreativen als auch Nutzern auf Onlineplattformen gerecht wird. Sie ruft dazu auf, dem Gesetz zuzustimmen, um Österreich für den digitalen Binnenmarkt fit zu machen.
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21.12.2021

Dr. Alma Zadić, Bundesministerin für Justiz, erklärte, dass die neue Gesetzesnovelle das österreichische Urheberrecht modernisiert und ins digitale Zeitalter überführt. Sie betonte, dass die Reform insbesondere große Onlineplattformen stärker in die Pflicht nimmt, Kreative besser vergütet und unfaire Knebelverträge verhindert, nachdem ein umfassender Konsultationsprozess mit verschiedenen Stakeholdern stattgefunden hat.
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21.12.2021

Der Abgeordnete Marco Schreuder lobt die neue Urheberrechtsnovelle, da sie eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Rechteinhaber und der Nutzer schafft sowie durch die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen eine zufriedenstellende Lösung für die digitale Nutzung von Werken erreicht hat. Er hebt besonders die Plattformverantwortlichkeit und die verbesserten Vergütungsregelungen für Urheber hervor.
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21.12.2021

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring äußerte Bedenken hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in Österreich, insbesondere wegen möglicher Schlupflöcher und der Vorrechte für große Internetkonzerne, und kündigte an, dass seine Partei Einspruch erheben werde.
zweifelndargumentativpräzise

15.12.2021

Mag. Eva Blimlinger betont in ihrer Rede die Komplexität der Gesetzesnovelle zur Anpassung des Urheberrechts und lobt die Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Gruppen, wie Netzleuten und Künstlern. Sie hebt hervor, dass trotz schwieriger Umstände und unterschiedlicher Interessen ein fairer Kompromiss gefunden wurde, der die Künstler stärkt und die großen Online-Plattformen in die Pflicht nimmt.
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15.12.2021

Der Abgeordnete Mag. Johanna Jachs lobt die umfangreiche Novelle des Urheberrechtsgesetzes und betont, dass sie als guter Kompromiss die Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern berücksichtigt, indem faire Entlohnung, Plattformenhaftung und unbürokratische Nutzung ermöglicht werden. Er hebt die Zusammenarbeit und Verhandlungen hervor, die zu dieser Gesetzesänderung geführt haben.
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15.12.2021

Abgeordnete Katharina Kucharowits kritisiert scharf die aktuelle Urheberrechtsnovelle des österreichischen Nationalrats, da sie keine direkte Vergütung von großen Online-Plattformen an KünstlerInnen vorsieht, im Gegensatz zu Deutschland, und wirft der ÖVP und den Grünen vor, die Interessen der Künstler zugunsten der Internetriesen zu vernachlässigen.
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15.12.2021

Dr. Alma Zadić, LL.M., betont in ihrer Rede die Bedeutung der umfassenden Urheberrechtsreform, die das österreichische Urheberrecht an das digitale Zeitalter anpasst. Sie hebt hervor, dass diese Reform die Rechte und finanziellen Vorteile der Kreativen stärkt, insbesondere durch die Einführung fairer Verträge und die stärkere Verpflichtung großer Online-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen.
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15.12.2021

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Harald Stefan die Gesetzesnovelle zum Urheberrecht, insbesondere die Bagatellgrenze von 15 Sekunden und das Pre-Flagging, da er die Befürchtung hat, dass diese Regelungen den großen Internetkonzernen zu viel Spielraum lassen und nicht ausreichend den Schutz der Urheber gewährleisten. Zudem bemängelt er die Etablierung eines nachträglichen Widerrufsrecht ohne sachliche Rechtfertigung bei Filmproduktionen und sieht die Umsetzung der Richtlinie insgesamt als misslungen an.
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15.12.2021

Dr. Johannes Margreiter betont die Notwendigkeit, das Urheberrecht an die digitale Ära anzupassen und die Rechte der Urheber zu stärken, kritisiert jedoch den Gesetzentwurf als unzureichend in der Berücksichtigung dieser Rechte, weswegen er und seine Fraktion ihm nicht zustimmen können.
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15.12.2021

Abgeordneter Süleyman Zorba begrüßt die Anpassung des österreichischen Urheberrechts an die digitale Ära und hebt insbesondere die eingeführten Safeguards hervor, die verhindern sollen, dass automatische Blockierungen die Meinungsfreiheit einschränken. Er betont, dass die Novelle eine ausgewogene Lösung darstellt, die sowohl die Interessen der Urheber als auch der Nutzer berücksichtigt.
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15.12.2021

Abgeordnete Katharina Kucharowits widerspricht der Behauptung von Abgeordneter Blimlinger und stellt klar, dass die Gewerkschaften für Kollektivverträge sind.
präzise

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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