15.12.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat eine Gesetzesnovelle beschlossen, die das Urheberrecht an die digitale Ära anpasst, indem unter anderem die Online-Nutzung von Werken, die Vergütung von Urhebern, die Nutzung von Werken für wissenschaftliche Forschung und den Schutz von Inhalten auf großen Online-Plattformen regelt.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz zu ändern. Diese Änderungen beinhalten mehrere wichtige Punkte. Erstens wird die Rolle und Pflicht von Rundfunkunternehmen und Signalverteilern bei der Übermittlung und Nutzung von Werken neu definiert. Wenn ein Unternehmen ein Werk ohne öffentliche Zugänglichmachung an einen Signalverteiler übermittelt und dieser das Werk an die Öffentlichkeit weitergibt, müssen beide Parteien die Erlaubnis des Urhebers einholen. Zweitens dürfen öffentlich zugängliche Bibliotheken, Museen und ähnliche Einrichtungen Werke für die Erhaltung und Archivierung vervielfältigen, wenn dies notwendig ist. Diese Vervielfältigungen sind auf nicht-kommerzielle Zwecke begrenzt. Lehrer und Schulen dürfen veröffentlichte Werke für die Veranschaulichung des Unterrichts vervielfältigen und verwenden, solange sie dies in sicherer elektronischer Umgebung oder unter direkter Verantwortung der Bildungseinrichtung tun. Zudem wird die Nutzung von Werken für Forschungszwecke durch Text- und Datenminierung gestattet, solange der Zugang rechtmäßig ist und angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Weiterhin dürfen bestimmte online gestellte Werke und Inhalte von Nutzern großer Online-Plattformen verwendet werden, doch die Plattformen müssen sicherstellen, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt und angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen treffen. Schließlich erhalten Urheber zusätzliche Rechte und Pflichten, einschließlich der Möglichkeit, Verträge anzupassen, wenn die ursprünglich vereinbarte Vergütung sich im Vergleich zu späteren Einnahmen als unverhältnismäßig niedrig erweist. Durch diese Neuerungen soll der Schutz von Urhebern und die faire Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken verbessert werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
21.12.2021
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