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Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 – VersVG-Nov 2022

18.05.2022

Budget und Finanzen

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei fehlerhafter Information über das Rücktrittsrecht in Versicherungsverträgen der Rücktritt wie bei fehlender Belehrung behandelt wird, und dass für bestimmte Versicherungsverträge, die nach dem 31. Dezember 2018 geschlossen wurden, der Versicherer den Rückkaufswert nicht erstatten muss.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Versicherungsvertragsgesetz zu ändern. Eine wichtige Neuerung betrifft die Belehrung über das Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen. Wenn die Rücktrittsbelehrung so fehlerhaft ist, dass sie dem Versicherten die Ausübung des Rücktrittsrechts wesentlich erschwert, gilt dies als fehlende Belehrung.

Eine weitere Änderung betrifft den Rückkaufswert bei einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag. In bestimmten Fällen muss der Versicherer den Rückkaufswert zurückerstatten, ausgenommen ist jedoch der Fall eines Rücktritts nach § 5c.

Zuletzt wurde festgelegt, dass diese neuen Regelungen ab dem 1. August 2022 gelten und auf Verträge anzuwenden sind, bei denen der Rücktritt nach dem 31. Dezember 2018 erklärt wurde. Außerdem müssen Verträge, die ab dem 1. August 2022 geschlossen werden, ein neues Belehrungsmuster verwenden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

01.06.2022

Otto Auer betont die Bedeutung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes für den Konsumentenschutz, insbesondere dass es gewährleistet, dass ein Rücktritt aus Versicherungsverträgen ohne Verlust für den Verbraucher jederzeit möglich ist und der Anbieter verpflichtet wird, umfassend zu informieren. Dadurch wird Sicherheit und planbare Vorsorge für den Einzelnen sichergestellt.
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01.06.2022

Die Abgeordnete Mag. Bettina Lancaster (SPÖ) kritisiert eine 2018 von der ÖVP-FPÖ-Regierung initiierte Gesetzesänderung, die Verbraucher bei Rücktritten von Lebensversicherungen benachteiligte und EU-Recht widersprach, und begrüßt die aktuelle Korrektur, die nun den gesetzlichen Schutz der Verbraucher stärkt und EU-konform gestaltet.
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01.06.2022

Der Abgeordnete Marco Schreuder lobt den Beschluss des Nationalrates, der es nun ermöglicht, bei fehlerhafter Beratung aus Lebensversicherungsverträgen auszutreten, und dankt insbesondere der Bundesministerin Zadić für diese Verbesserung, die viele Menschen vor zusätzlichen Sorgen schützt.
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01.06.2022

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring begrüßt die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes, da sie den Schutz bei fehlerhafter oder unzureichender Beratung erhöht, und kündigt an, dass seine Fraktion keinen Einspruch erheben wird.
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01.06.2022

Leonore Gewessler betont, dass die geplante Gesetzesänderung eine Ungerechtigkeit aus dem Jahr 2019 korrigiert, indem sie sicherstellt, dass Versicherungsnehmer bei fehlerhafter Belehrung über ihr Rücktrittsrecht die gesamten eingezahlten Prämien zurückerhalten. Dies soll mehr Fairness und Rechtssicherheit für Konsumenten schaffen und ein Vertragsverletzungsverfahren positiv abschließen.
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18.05.2022

Abgeordnete Nurten Yılmaz kritisiert, dass Österreich beim Konsumentenschutz oft erst auf Druck der EU handelt, begrüßt jedoch die neue Gesetzesvorlage, die die Aufklärung und Rücktrittsrechte bei Lebensversicherungen stärkt. Sie fordert schnellere Maßnahmen zugunsten der Verbraucher, ähnlich wie bei Steuergeschenken für Großunternehmen.
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18.05.2022

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs betont, dass die Novelle des Versicherungsvertragsgesetzes den Konsumentenschutz und die Rechtssicherheit stärkt, indem sie eine fehlerhafte Information über das Rücktrittsrecht einer fehlenden Aufklärung gleichstellt und somit den Versicherten lebenslange Rücktrittsrechte gewährt. Sie begrüßt die Einstimmigkeit im Nationalrat und wünscht sich ähnliche Zusammenarbeit auch bei größeren Herausforderungen.
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18.05.2022

Mag. Nina Tomaselli von den Grünen kritisiert das Verhalten der FPÖ, ÖVP und SPÖ in Bezug auf eine Gesetzesänderung von 2017, die das Rücktrittsrecht bei Versicherungen zugunsten der Versicherungslobby eingeschränkt hätte, und lobt die aktuelle Initiative von Justizministerin Alma Zadić zur Wiederherstellung des ursprünglichen Rücktrittsrechts.
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18.05.2022

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter lobt das Justizministerium für die Fortschritte in verschiedenen großen Rechtsreformen, kritisiert jedoch das Fehlen von Maßnahmen im Bereich des Maßnahmenvollzugs und der Verschärfung der Korruptionsbestimmungen und fordert die Ministerin auf, diese dringenden Angelegenheiten endlich anzugehen.
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18.05.2022

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer beschreibt die Problematik fehlerhafter Informationen bei Lebensversicherungsverträgen, insbesondere für Menschen in Notlagen, und lobt das neu beschlossene Gesetz, das nun bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht den Rücktritt wie bei fehlender Belehrung behandelt, um Konsumenten besser zu schützen. Sie bedankt sich zudem bei der Justizministerin für deren Einsatz im Konsumentenschutz.
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18.05.2022

Dr. Alma Zadić erläutert, dass das neue Gesetz im Versicherungsvertragsgesetz eine bestehende Ungerechtigkeit behebt, indem es festlegt, dass Konsumenten bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht sämtliche eingezahlten Prämien zurückerhalten und nicht nur den Rückkaufswert. Zudem stellt das Gesetz klar, dass ein ewiges Rücktrittsrecht auch bei grob fehlerhafter Belehrung besteht, wodurch es mehr Rechtssicherheit für Konsumenten schafft.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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