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Familienlastenausgleichsgesetz 1967

14.12.2022

Familie und Generationen

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert, sodass der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit durch das Sozialministeriumservice festgestellt und dem Finanzamt gemeldet wird, wobei die Kosten für Gutachten aus Mitteln des Ausgleichsfonds gedeckt und Nachweise teilweise automatisiert übermittelt werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

Erstens, die Zeit, nach der eine erhebliche Behinderung neu festgestellt werden muss, wurde von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Dies betrifft vor allem jene Fälle, in denen eine erhebliche Veränderung der Behinderung erwartet wird.

Zweitens, das Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung oder der dauernden Unfähigkeit, sich den eigenen Unterhalt zu verschaffen, wird vom Sozialministeriumservice (dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen) neu geregelt. Ein ärztliches Gutachten wird nun direkt an die antragstellende Person gesendet, nicht an das Finanzamt.

Drittens, eine automatisierte Datenübermittlung zwischen dem Finanzamt und dem Sozialministeriumservice wird eingerichtet, um die Prüfung der Anträge auf Erhöhungsbeträge für behinderte Kinder zu vereinfachen. Hierbei werden spezifische Daten wie der Grad der Behinderung und Informationen zu möglichen Nachuntersuchungen ausgetauscht.

Diese Änderungen treten am 1. März 2023 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

20.12.2022

Nationalratsabgeordnete Heike Eder, BSc MBA betont die Wichtigkeit der Gesetzesänderung zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967, die Familien mit behinderten Kindern durch die Vereinfachung des Gutachtenprozesses für den Behindertenpass und die erhöhte Familienbeihilfe finanziell und organisatorisch entlastet, indem nur noch ein Gutachten erforderlich ist.
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20.12.2022

Der Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser kritisiert mangelnde Wertschätzung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen, und lobt die Gesetzesänderung zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für Familien mit behinderten Kindern. Zudem fordert sie eine befristete Erhöhung der Zuverdienstgrenze für vorzeitige Alterspensionen, um ältere Eltern und Großeltern finanziell zu entlasten.
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20.12.2022

**Zusammenfassung:** Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab betont die Bedeutung der Familie in Krisenzeiten und hebt die familienpolitischen Erfolge des Jahres hervor, darunter die Valorisierung der Familienleistungen, Erhöhung des Familienbonus, Investitionen in Kinderbetreuung sowie die Einführung des digitalen Abwicklungssystems Fabian zur Entlastung der Familien.
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20.12.2022

Abgeordnete Mag. Sandra Gerdenitsch begrüßt die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 und fordert weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern, einschließlich besserer Betreuungsangebote und struktureller Verbesserungen im Bereich Kinder- und Jugendarbeit. Sie betont die Notwendigkeit, den Sozialstaat auszubauen, um grundlegende Rechte und ein gleichberechtigtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
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20.12.2022

Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber betonte die Bedeutung des heute beschlossenen leichteren Zugangs zur erhöhten Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderungen, indem künftig der Behindertenpass als Nachweis ausreicht, wodurch der bürokratische Aufwand für betroffene Familien deutlich reduziert wird. Sie hob hervor, wie wichtig dieser Schritt für die Entlastung und Unterstützung der rund 91.000 betroffenen Kinder und deren Eltern in Österreich ist.
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14.12.2022

Die Abgeordnete Edith Mühlberghuber kritisiert die Uneinheitlichkeit des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung in Bezug auf COVID-19-Impfungen und lobt die Erleichterungen für Familien mit behinderten Kindern im Änderungsantrag zum Familienlastenausgleichsgesetz, welcher unnötigen Verwaltungsaufwand reduziert.
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14.12.2022

**Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne)** betonte die Erleichterung und Beschleunigung der Beantragung der erhöhten Familienbeihilfe durch den Behindertenpass als Nachweis sowie die kommende Valorisierung der Familienleistungen ab 2023, um Eltern mit behinderten Kindern besser zu unterstützen. Zudem kritisierte sie die Position der FPÖ zur Abtreibung und betonte die Bedeutung der Autonomie der Frauen.
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14.12.2022

Abgeordneter Peter Wurm von der FPÖ hat einen Antrag eingebracht, der fordert, dass die Zuverdienstgrenze für Personen in vorzeitiger Alterspension bis Ende 2024 von 485,85 Euro auf 1.000 Euro erhöht wird, um betroffenen Familien angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen finanziell zu entlasten. Dieser Antrag wurde bereits parteiübergreifend im Tiroler Landtag befürwortet.
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14.12.2022

Abgeordnete Julia Elisabeth Herr betont, dass die beschlossene Regelung den bürokratischen Aufwand für Familien mit Kindern mit Behinderung leicht reduziert, kritisiert jedoch, dass fundamentalere Maßnahmen für ein gleichberechtigtes Leben aller Kinder fehlen. Sie mahnt, dass essenzielle Betreuungsleistungen nicht von Spenden abhängen dürften, sondern staatlich finanziert werden müssten.
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14.12.2022

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) kritisierte die ÖVP-Familie in Vorarlberg dafür, dass der Wirtschaftsbund Vorarlberg Millionen Euro an Inseraten für eine Zeitung mit fragwürdigem Werbewert eingeworben hat, Steuern in Höhe von fast einer Million Euro nicht bezahlt und diese Gelder für Wahlkämpfe genutzt hat. Er betonte zudem, dass die persönliche Beteiligung von Herr Wallner ungeklärt ist.
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14.12.2022

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum begrüßt die Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz, die bürokratische Hürden für Familien mit behinderten Kindern abbauen und betont die Notwendigkeit von One-Stop-Shops für Anliegen von Menschen mit Behinderungen, kritisiert aber, dass es bisher keine Fortschritte bei deren Umsetzung gibt.
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14.12.2022

Der Abgeordnete Norbert Sieber (ÖVP) begrüßt die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die jährliche Untersuchungen für den Behindertenpass und die erhöhte Familienbeihilfe langfristig reduziert, um Familien mit behinderten Kindern zu entlasten. Zusätzlich nutzt er die Rede, um seinen Unmut über die mediale und politische Behandlung des Vorarlberger Landeshauptmanns Markus Wallner auszudrücken und wünscht sich einen respektvolleren Umgang in der politischen Diskussion.
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14.12.2022

Abgeordneter Wolfgang Zanger stellte klar, dass er nicht für ein Verbot von Abtreibungen plädiert habe, sondern stattdessen für die Einführung von Statistiken zu Abtreibungen, um jene zu verhindern, die aufgrund von Existenz- oder Armutsgefährdung geschehen. Er appellierte zudem an die Kolleginnen der Grünen, seine Aussagen sinnhaft zu erfassen.
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14.12.2022

Abgeordnete Fiona Fiedler betont die Wichtigkeit der erleichterten Zugangsmöglichkeiten zur erhöhten Familienbeihilfe für Familien mit behinderten Kindern und begrüßt die damit einhergehende Entbürokratisierung sowie die Schritte in Richtung Digitalisierung. Sie appelliert zudem, größere Maßnahmen für gesellschaftliche Inklusion umzusetzen, da Inklusion ein Menschenrecht ist.
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14.12.2022

Abgeordnete Mag. Meri Disoski kritisiert scharf die bevormundende Haltung der FPÖ bezüglich der Entscheidungsfreiheit von Frauen über Schwangerschaftsabbrüche. Sie fordert, dass die Kosten für Abtreibungen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dies den Zugang zu sicheren Abbrüchen und verlässlichen Statistiken ermöglichen würde.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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