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Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG

31.01.2023

ArbeitGesundheit und ErnährungSozialesWirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Bund den Ländern 570 Millionen Euro zur Entgelterhöhung für unselbstständig tätige Pflege- und Betreuungskräfte in den Jahren 2022 und 2023 zur Verfügung stellt, wobei die Auszahlung durch bestimmte Voraussetzungen wie die Vorlage entgeltgestaltender Vorschriften geregelt und das Geld zweckgebunden verwendet werden muss.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz geändert. Der Bund stellt den Bundesländern für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt bis zu 570 Millionen Euro zur Verfügung, um bestimmte Maßnahmen zu unterstützen. Diese Gelder werden in zwei Teilen ausgezahlt: bis zu 430 Millionen Euro im Mai 2023 und bis zu 140 Millionen Euro im November 2023. Dafür müssen die Länder bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Vorlage von Vorschriften, die Entgelterhöhungen regeln, und die Abrechnung durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Die Abrechnung der Mittel für die Jahre 2022 und 2023 erfolgt einmalig im Jahr 2024. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden oder die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden, kann der Bund bereits ausgezahlte Gelder zurückfordern. Weiter müssen die Länder sicherstellen, dass das erhöhte Entgelt an die berechtigten Personen ausgezahlt wird und dies dem Bund nachweisen. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Durchführung dieses Gesetzes zuständig, in bestimmten Fällen im Einvernehmen mit dem Finanzminister.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.02.2023

Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger betont, dass die Bereitstellung von 570 Millionen Euro durch den Bund für die Erhöhung der Gehälter von Pflegekräften in den Jahren 2022 und 2023 nur ein erster Schritt im Rahmen einer umfassenden, langfristigen Pflegereform ist. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, den Reformprozess konstant weiterzuführen und die bereits beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren und anzupassen.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.02.2023

Abgeordnete Andrea Kahofer kritisiert, dass das Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz nicht alle betroffenen Pflege- und Betreuungskräfte, wie etwa Leiharbeitskräfte und OP-Assistenten, einschließt und fordert, dass die finanzielle Wertschätzung für Pflegekräfte als Gehaltsbestandteil und nicht als einmaliger Bonus erfolgt. Sie betont die Notwendigkeit einer umfassenden Pflegereform, um die aktuellen Missstände im Gesundheits- und Pflegesystem zu beheben.
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15.02.2023

Der Nationalratsabgeordnete Günter Pröller (FPÖ) kritisiert die Belastung der Pflegekräfte durch die Corona-Maßnahmen und die Impfpflicht sowie die Kürzung von Sozialleistungen für Teilzeitkräfte. Er fordert eine steuer- und abgabenfreie Pflegeprämie und eine umfassende Aufarbeitung der Regierungsmaßnahmen während der Pandemie.
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15.02.2023

Der Abgeordnete Ernest Schwindsackl lobt die größte Pflegereform der letzten 30 Jahre in Österreich, die unter anderem eine dauerhafte Gehaltserhöhung für Pflegekräfte, Unterstützung für pflegende Angehörige und umfangreiche Investitionen in die Pflegeausbildung beinhaltet. Er betont die Bereitstellung von 570 Millionen Euro zur Entgelterhöhung und die einheitlichen Auszahlungsmodalitäten in allen Bundesländern als Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs.
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31.01.2023

Abgeordneter Josef Muchitsch kritisiert die Ausgestaltung und Verteilung des Pflegebonus als unvollständig, ungerecht und diskriminierend, da nicht alle berufstätigen Pflegekräfte davon profitieren und es zu langen Verzögerungen sowie ungleichen Auszahlungen kommt, was er als Fortsetzung des bisherigen Chaos im Jahr 2023 bezeichnet.
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31.01.2023

Die Abgeordnete Fiona Fiedler kritisiert den beschlossenen Pflegebonus als unzureichend und an der Realität der Pflegekräfte vorbeigehend, da er nur kurzfristig wirkt, Berufsgruppen und Anstellungsverhältnisse ignoriert und keine langfristige Verbesserung im Gesundheitssystem erreicht. Sie fordert eine Strukturreform mit einheitlichen Arbeits- und Entgeltbedingungen für Pflegekräfte in allen Bundesländern, um die Attraktivität des Berufs zu erhöhen.
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31.01.2023

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak kritisiert die Umsetzung der Pflegereform und fordert eine steuer- und abgabenfreie Pflegeprämie von 2.000 Euro netto für Pflegekräfte in allen Bundesländern, um einheitliche und gerechte Bedingungen sicherzustellen. Er betont, dass stabile und sichere Rahmenbedingungen notwendig sind, um die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten und den Beschäftigten Perspektiven zu bieten.
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31.01.2023

Abgeordnete Bedrana Ribo betont die Bedeutung einer dauerhaften Gehaltserhöhung für Pflegekräfte und verteidigt die Anpassungen am Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) als notwendigen Schritt zur gerechten Verteilung der Mittel, während sie die umfangreichen Reformmaßnahmen im Pflegebereich als wesentliche Verbesserungen hervorhebt, trotz Kritik vonseiten der SPÖ.
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31.01.2023

Der Abgeordnete Mag. Ernst Gödl betont in seiner Rede die weitreichenden Maßnahmen der größten Pflegereform der letzten 30 Jahre, einschließlich der Unterstützung pflegender Angehöriger, der Verbesserung der Pflegeausbildung und der Arbeitsbedingungen für Pflegende. Er hebt hervor, dass der Bund 570 Millionen Euro für die Entgelterhöhung von Pflegekräften bereitstellt, um die Pflegegehälter langfristig zu erhöhen und den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten.
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31.01.2023

Johannes Rauch erläuterte, dass der Bund den Ländern 570 Millionen Euro zur Verfügung stellt, um Gehaltsbestandteile für Pflege- und Betreuungskräfte zu erhöhen. Er betonte die Notwendigkeit einer einheitlichen Auszahlung und die langfristige Sicherstellung der Finanzierung über den Finanzausgleich, um nachhaltige Verbesserungen im Pflegebereich zu erreichen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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