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Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017

29.03.2023

Wirtschaft

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass schriftliche Fachprüfungen nun überwiegend auf elektronischem Weg und mündliche Prüfungen auch per Videokonferenzsystem durchgeführt werden können, wobei strenge Sicherheitsmaßnahmen wie Identitätsüberprüfungen und Datenschutz zu beachten sind.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat beschlossen, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 zu ändern. Eine wesentliche Änderung betrifft die Durchführung schriftlicher Prüfungsteile. Diese sollen nun grundsätzlich elektronisch erfolgen. Dabei muss die Identität der Prüfungskandidaten durch Hochladen eines Ausweises überprüft werden, und es sind Bild- und Tonaufnahmen während der Prüfung möglich. Technische Probleme verlängern die Prüfungszeit nicht, und eine abgebrochene Prüfung wegen unerlaubter Hilfsmittel wird nicht bewertet. Auch mündliche Prüfungsteile können nun per Videokonferenz durchgeführt werden. Die Prüfungen werden unterbrochen oder abgebrochen, wenn technische Probleme auftreten oder unerlaubte Hilfsmittel verwendet werden.

Zudem erhalten Prüfungskandidaten mit Behinderungen auf Antrag die Möglichkeit, alternative Prüfungsformen zu nutzen, wenn ihre Behinderung die reguläre Prüfung unmöglich macht. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder muss sicherstellen, dass alle technischen Voraussetzungen gegeben sind. Die Ergebnisse der Prüfungen werden sofort verkündet und Prüfungszeugnisse digital unterschrieben.

Schließlich wird das Gesetz um neue Bestimmungen erweitert, die unerlaubte Hilfsmittel bei Prüfungen als Berufsvergehen definieren, welche mit Geldstrafen geahndet werden können. Der Minister für Arbeit und Wirtschaft oder ein Vertreter kann Eide und Gelöbnisse nun auch schriftlich abnehmen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.04.2023

Die Abgeordnete Mag. Sandra Gerdenitsch kritisiert die Novelle des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes als unzureichend, da sie grundlegende Mängel des Ursprungsgesetzes nicht behebt und weiterhin ein ineffizientes "Gießkannenprinzip" fördert, das nicht gezielt gegen die Teuerung wirkt, weshalb die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmen wird.
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13.04.2023

Der österreichische Nationalratsabgeordnete MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky kritisiert den Unternehmens-Energiekostenzuschuss als ineffizient und nicht treffsicher, da er nach dem Prinzip der Gießkannenförderung alle Unternehmen nur geringfügig unterstützt anstatt gezielte und nachhaltige Hilfen zu bieten. Er bemängelt zudem die unklare Zuständigkeitsverteilung bei der Verwaltung der Förderungen.
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13.04.2023

Abgeordneter Markus Stotter betont die Notwendigkeit der automatisierten Abwicklung des Energiekostenzuschusses zur Unterstützung von EPUs und KMUs und lobt die Digitalisierung von Prüfungen als zukunftsweisende Maßnahme, die insbesondere in ländlichen Regionen wie Osttirol Vorteile bietet.
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13.04.2023

Michael Bernard kritisiert die hohe bürokratische Belastung und die ineffiziente Umsetzung des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes und fordert stattdessen gezielte Maßnahmen zur sofortigen finanziellen Entlastung der Unternehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur und den öffentlichen Verkehr. Zudem unterstützt er die Änderung des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes.
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13.04.2023

Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber betonte in ihrer Rede, dass die Novelle zum Energiekostenzuschuss insbesondere Kleinstunternehmen wie lokale Bäckereien und Fleischhauer unterstützen soll und die Abwicklung von Förderungen vereinfacht wird. Sie hob hervor, dass dies eine kurzfristige Maßnahme ist und die langfristige Lösung in der Energiewende und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen liegt.
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29.03.2023

Die Abgeordnete Cornelia Ecker kritisiert die Änderungen am Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz als ineffektiv und nicht zielgerichtet, da sie die heimischen Unternehmen weiterhin unzureichend unterstützen, und fordert die Regierung auf, gezieltere und treffsicherere Wirtschaftshilfen auszuarbeiten.
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29.03.2023

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit einer einfachen und pauschalen Abwicklung von Energiekostenzuschüssen, insbesondere für kleine Unternehmen, und lobt die Digitalisierung der Prüfungsverfahren als positive und notwendige Weiterentwicklung zur Erleichterung für Prüfer und Kandidaten.
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29.03.2023

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP), hebt in ihrer Rede die Bedeutung der Digitalisierung und Zukunftsinvestitionen, wie den Breitbandausbau, hervor und unterstützt die Novelle des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, die aufgrund der positiven Erfahrungen während der Pandemie ortsunabhängige schriftliche und mündliche Prüfungen ermöglicht. Sie betont, dass diese Änderungen ressourcenschonend sind und durch Sicherheitsmaßnahmen wie Lockdownbrowser und Plagiatschecks abgesichert werden.
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29.03.2023

Abgeordneter Laurenz Pöttinger betont, dass mit dem heutigen Beschluss des geänderten Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetzes eine datenschutzrechtliche Grundlage für die automatisierte Abwicklung von Energiekostenzuschüssen geschaffen wird, welche insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe unterstützen sollen, um deren Wettbewerbsfähigkeit und somit Arbeitsplätze zu erhalten. Er lobt das Fünfstufenmodell des Energiekostenzuschusses zwei als treffgenau und nicht nach dem Prinzip der Gießkanne.
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29.03.2023

Abgeordneter Mag. Karin Greiner betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit der Digitalisierung im Bildungswesen sowie die notwendigen Anpassungen im Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, um Effizienz und Sicherheit bei der Abwicklung und Verwaltung von Förderungen zu gewährleisten.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker kritisiert die Gesetzgebungspraxis in Österreich, insbesondere im Hinblick auf Fernprüfungen und den Energiekostenzuschuss. Er argumentiert, dass der Energiekostenzuschuss unnötig ist, da Unternehmen ihre erhöhten Energiekosten bereits an die Kunden weitergeben, und dass diese staatlichen Förderungen die Inflation weiter anheizen.
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29.03.2023

Abgeordnete Tanja Graf betonte die Bedeutung der Förderung für Klein- und Kleinstunternehmen, die durch den Energiekostenzuschuss von 110 bis 2.475 Euro unterstützt werden, und wies die Kritik der Opposition zurück, indem sie erklärte, dass die automatisierte Überprüfung der Anträge durch das Unternehmensserviceportal erfolgt und keine umfassende Deckung der Mehrkosten bereitgestellt werde. Zudem argumentierte sie, dass die Unterstützung verhindert habe, dass Insolvenzen und Massenarbeitslosigkeit auftreten und betonte die Notwendigkeit der politischen Unterstützung für die Wirtschaft in Krisenzeiten.
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29.03.2023

Abgeordneter Erwin Angerer kritisiert das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz als ineffiziente Symptombehandlung mit hoher Staatsverschuldung und ruft zu langfristigen Strukturreformen und gezielten Investitionen in Infrastruktur statt pauschaler Finanzmittelverteilung auf. Er fordert eine Infrastrukturoffensive zur Stärkung der heimischen Wirtschaft und besserer Wettbewerbsfähigkeit Österreichs.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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