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Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz und KommAustria-Gesetz

04.07.2023

Information und MedienInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats führt ein Gesetz zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte ein, wobei die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) Entfernungsanordnungen erlassen kann und Diensteanbieter verpflichtet sind, solche Inhalte schnell zu entfernen, andernfalls drohen hohe Geldstrafen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz verabschiedet, um die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet effektiver zu bekämpfen. Dieses Gesetz, das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz (TIB-G), stellt sicher, dass Anbieter von Hostingdiensten, die für das Speichern und Bereitstellen von Online-Inhalten verantwortlich sind, terroristische Inhalte schnell entfernen oder blockieren müssen. Die KommAustria, die österreichische Kommunikationsbehörde, ist dafür verantwortlich, Entfernungsanordnungen zu erlassen und die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen. Außerdem unterstützt die RTR-GmbH, ein weiterer Fachbereich Medien, die KommAustria bei dieser Aufgabe und fungiert als Kontaktstelle.

Das Gesetz verpflichtet die Hostingdiensteanbieter, sich für offizielle Zustellungen anzumelden und sicherzustellen, dass sie jederzeit erreichbar sind, um Entfernungsanordnungen schnell zu bearbeiten. Hostingdiensteanbieter müssen zudem regelmäßige Berichte über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Inhalte vorlegen. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zu erheblichen Geldstrafen führen, die je nach Schwere des Verstoßes bis zu einer Million Euro oder sogar vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen können.

Die KommAustria hat auch die Befugnis, personenbezogene Daten zu verarbeiten, die für ihre Aufgaben unbedingt notwendig sind, um die Verbreitung terroristischer Inhalte zu verhindern. Diese Daten müssen nach einer festgelegten Frist gelöscht werden, es sei denn, sie sind Teil eines laufenden Rechtsverfahrens. Die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden sowie der Datenschutz sind ebenfalls klar geregelt, um Missbrauch zu vermeiden und Transparenzerhöhungen sicherzustellen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.07.2023

Abgeordnete Marlies Doppler kritisiert den Gesetzentwurf zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, da die Zuständigkeit der KommAustria und nicht der Sicherheits- und Staatsschutzbehörden liegt, und bezeichnet dies als ungeeignet für die effektive Terrorbekämpfung. Die FPÖ wird daher dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
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11.07.2023

Der Abgeordnete Marco Schreuder betont die Notwendigkeit eines Gesetzes zur schnellen Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Internet, um deren Verbreitung effektiv zu stoppen. Er hebt die Rolle der KommAustria hervor und befürwortet strenge Strafen für Nichteinhaltung, während er zugleich die Wichtigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Meinungsfreiheit und Sicherheit betont.
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11.07.2023

Abgeordnete Klara Neurauter betont die Notwendigkeit des neuen österreichischen Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, das Hostingdienste verpflichtet, solche Inhalte innerhalb einer Stunde nach behördlicher Anordnung zu löschen und bei Nichteinhaltung hohe Geldstrafen vorsieht, während die KommAustria als weisungsfreie Behörde für Entfernungsanordnungen zuständig sein wird. Sie ruft zur Zustimmung auf, um gegen rechtswidrige Inhalte im Internet effektiv vorgehen zu können.
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11.07.2023

Dominik Reisinger betont die Wichtigkeit der Harmonisierung zur Erkennung und Löschung terroristischer Inhalte innerhalb der EU und fordert ausreichende Ressourcen für die KommAustria, um deren neuen Aufgaben zeitnah und effektiv nachzukommen. Die SPÖ-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
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11.07.2023

Bundesministerin Susanne Raab erklärte, dass das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz eine EU-Verordnung umsetzt, indem die KommAustria als unabhängige Kommunikationsbehörde in Österreich dazu befugt wird, Entfernungsanordnungen für terroristische Online-Inhalte zu erlassen, wobei die sicherheitspolizeiliche Bewertung durch die Direktion Staatsschutz erfolgt und zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung bereits im Gesetzesentwurf berücksichtigt sind.
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04.07.2023

Abgeordneter Christian Oxonitsch begrüßt die Pensionistengruppe aus Stoob und unterstützt das Gesetz zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, kritisiert jedoch, dass die KommAustria für ihre neuen Aufgaben nicht ausreichend personell und finanziell ausgestattet ist, um diese rund um die Uhr wahrzunehmen.
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04.07.2023

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ) kritisiert das neue Gesetz zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, da es aus seiner Sicht keine effiziente und nachhaltige Terrorbekämpfung gewährleistet und die Zuständigkeit der KommAustria als ungeeignet betrachtet. Er plädiert stattdessen für eine stärkere Einbindung von Sicherheitsbehörden und einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung im Innenministerium.
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04.07.2023

Der Abgeordnete Süleyman Zorba betont die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die rasche Entfernung solcher Inhalte durch Diensteanbieter sicherzustellen. Er unterstützt die strengen Maßnahmen und die Rolle der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) bei der Durchsetzung des Gesetzes.
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04.07.2023

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab erläutert, dass der Gesetzentwurf zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte vorsieht, dass der Verfassungsschutz (DSN) die Inhalte auf ihre terroristische Natur überprüft und die KommAustria als weisungsfreie Meldebehörde anschließend die Entfernung dieser Inhalte von den Plattformen anordnet, wobei die KommAustria hierfür zusätzliche Ressourcen erhält.
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04.07.2023

Dr. Johannes Margreiter betont die Wichtigkeit des Gesetzes zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte und erläutert den rechtsstaatlichen Ablauf der Entfernungsanordnungen, wobei er eine datenschutzrechtliche Verbesserung vorschlägt, nämlich dass auch die DSN unrechtmäßig erhobene Daten löschen sollte.
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04.07.2023

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) betont in seiner Rede, dass das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz der Prävention von Radikalisierung und Terrorismus dient, indem es die Verbreitung gefährlicher Online-Inhalte verhindert und somit die Demokratie und die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung schützt. Er unterstreicht, dass dies Teil einer umfassenden Landesverteidigung ist und betont die Notwendigkeit ausreichender Mittel und Maßnahmen zur effektiven Umsetzung.
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04.07.2023

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl argumentiert, dass die KommAustria als weisungsfreie und unabhängige Behörde besser geeignet sei als die Polizei, um terroristische Online-Inhalte zu entfernen, und kritisiert die FPÖ, weil sie als einzige Partei gegen das Gesetz zur Bekämpfung solcher Inhalte stimmt. Des Weiteren warnt er vor einer Machtkonzentration bei einem Innenminister und spricht sich für eine verfassungsrechtlich gesicherte Gewaltenteilung aus.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.