05.07.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds (WKFG) beschlossen, das Regeln für die Verwaltung und Investitionen dieser Fonds festlegt, sowie Änderungen in bestehenden Finanzgesetzen, um diese neuen Fonds zu integrieren und ihre Aufsicht zu gewährleisten.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz mit dem Titel „Wagniskapitalfondsgesetz (WKFG)" beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Auflage und Verwaltung von Wagniskapitalfonds durch alternative Investmentfonds Manager (AIFM). Ein Wagniskapitalfonds (WKF) besteht hauptsächlich aus Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen und anderen Anlageformen, die zur Risikostreuung beitragen. Der Fonds muss in Form einer Aktiengesellschaft (WK-AG) gegründet werden und hat eine Laufzeit zwischen fünf und zwanzig Jahren. Für den Fonds müssen bestimmte Fondsbestimmungen erstellt werden, die unter anderem die Laufzeit, die Kosten und die Rechte der Aktionäre festlegen. Das Gesetz ändert auch bestehende Finanzgesetze, wie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die Einbeziehung der Wagniskapitalfonds in die bestehenden Aufsichts- und Verwaltungsstrukturen. Zusätzlich sind steuerliche Anpassungen im Einkommensteuergesetz vorgesehen, insbesondere zur Behandlung von Erträgen aus Investmentfonds und deren Einstufung für Steuerzwecke. Zusammengefasst erleichtert das neue Gesetz die Schaffung und Verwaltung von Wagniskapitalfonds in Österreich, fördert Investitionen in junge und nicht börsennotierte Unternehmen und stellt sicher, dass diese Fonds unter strenger Aufsicht stehen. Dies könnte langfristig zu mehr Start-ups und Innovation im Land beitragen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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