13.12.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen verschiedener Gesetze, darunter das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz, beschlossen, die steuerliche Vorteile für ehrenamtliche Tätigkeiten und Spenden ausbauen, sowie Erleichterungen und Transparenz für gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen einführen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gemeinnützigkeitsreformgesetz für 2023 beschlossen, das unter anderem das Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung und andere Gesetze ändert. Neu hinzugefügt wird, dass ehrenamtliche Tätigkeiten künftig steuerbegünstigt sind. Es gibt zwei Arten von Freiwilligenpauschalen: Ein kleines Freiwilligenpauschale mit bis zu 1.000 Euro im Jahr und ein großes Freiwilligenpauschale mit bis zu 3.000 Euro im Jahr. Diese steuerbefreiten Beträge gelten für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten und unter spezifischen Voraussetzungen. Spenden aus dem Betriebsvermögen an Organisationen, die wohltätigen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, können bis zu 10 % des Gewinns als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn diese Organisationen bestimmte Bedingungen erfüllen. Neu ist auch die Einführung spezieller Regelungen für eine transparente Verwaltung von Spenden durch gemeinnützige Stiftungen, die sicherstellen sollen, dass Spendenmittel ausschließlich für gesetzlich begünstigte Zwecke genutzt werden. Darüber hinaus gibt es Änderungen, die darauf abzielen, die Gemeinnützigkeit von Organisationen klarer zu definieren und leichter überprüfbar zu machen. Beispielsweise wird geregelt, dass Organisationen ihre Satzungen anpassen müssen, um weiterhin als gemeinnützig zu gelten. Die Abgabenbehörden erhalten erweiterte Befugnisse, diese Anpassungen zu prüfen und durchzusetzen. Weitere neue Regelungen betreffen die Gebührenbefreiung für Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement und die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben von gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die Änderungen treten größtenteils ab 1. Januar 2024 in Kraft und zielen darauf ab, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich zu fördern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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