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Altlastensanierungsgesetz, Umweltförderungsgesetz und Umweltkontrollgesetz (ALSAG-Novelle 2024)

20.03.2024

Klima, Umwelt und Energie

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz geändert, um die Sanierung, Überwachung und Finanzierung von kontaminierten Altstandorten und Altablagerungen zu verbessern, einschließlich einer umfassenden Datenbankführung und klaren Verpflichtungen für Verursacher.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Altlastensanierungsgesetzes, des Umweltförderungsgesetzes und des Umweltkontrollgesetzes beschlossen, welche ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Ziel dieser Gesetzesänderungen ist es, die Erfassung, Beurteilung und Ausweisung von Altlasten zu verbessern sowie Maßnahmen zur Verringerung und Überwachung des von Altlasten ausgehenden Risikos für Mensch und Umwelt zu fördern. Besonders wichtig ist dabei die Unterstützung der Wiedereingliederung von alten Abfalllagerstätten und verschmutzten Standorten in den Wirtschaftskreislauf sowie die dafür notwendige Finanzierung.

Die Änderungen beinhalten klare Definitionen für Begriffe wie Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten, und regeln die Ausnahmen vom Gesetzesbereich, beispielsweise für Flächen kontaminiert durch land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeiten oder durch radioaktive Stoffe. Das Gesetz legt auch fest, dass Messungen von Abfällen genauer dokumentiert werden müssen und beschreibt die Verpflichtungen zur Durchführung und Finanzierung von Altlastenmaßnahmen durch diejenigen, die die Altlasten verursacht haben. Werden keine Projekte zur Altlastensanierung eingereicht, kann der Staat selbst Maßnahmen durchführen, wobei die Kosten hierfür weiterhin den Verursachern auferlegt werden.

Zum Schutz der Bürger werden Projekte zur Altlastensanierung genehmigt, wenn sie keine Gesundheitsgefährdungen darstellen und keine unzumutbaren Belästigungen oder Gefährdungen für Nachbarn verursachen. Außerdem sorgt das Gesetz für die Führung und Veröffentlichung einer Datenbank über Altlasten, sodass die Informationen transparent und zugänglich sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten bezüglich der Duldungen sowie die Anzeigepflichten bei Tätigkeiten an Altlasten werden ebenfalls detailliert geregelt.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.04.2024

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross betont in seiner Rede die Fortschritte und Notwendigkeiten der jüngsten Änderungen am Altlastensanierungs-, Umweltförderungs- und Umweltkontrollgesetz, die zur Verbesserung der Sanierung und Mobilisierung brachliegender Industrie- und Gewerbeflächen sowie zur klaren Haftungsregelung für Verursacher und rechtliche Nachfolger beitragen sollen. Er lobt besonders die neuen Förderungen, vereinfachten Verfahren und die Transparenz durch eine GIS-basierte Onlinekarte, um den nachhaltigen Umgang mit Bodenressourcen zu fördern.
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04.04.2024

Bundesrätin Johanna Miesenberger begrüßt die Novelle des Altlastensanierungsgesetzes, das behördliche Verfahren vereinfacht, die Finanzierung und Haftung von Sanierungsmaßnahmen regelt und durch eine Onlinekarte mehr Transparenz schafft, wodurch kontaminierte Flächen revitalisiert und in wirtschaftliche sowie städtebauliche Nutzungen überführt werden können. Sie betont die positiven Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Wohnqualität anhand von Beispielen aus Linz in Oberösterreich.
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04.04.2024

Bundesministerin Leonore Gewessler betont die Bedeutung der Novellierungen im Altlastensanierungsgesetz, Umweltkontrollgesetz und Umweltförderungsgesetz, die eine effizientere, kostengünstigere und schnellere Sanierung kontaminierter Orte ermöglichen sollen. Sie hebt hervor, dass das neue Gesetz auch das Brachflächenrecycling unterstützt und Regelungen verbessert, um ungenutzte Flächen wieder nutzbar zu machen und den Neuflächenverbrauch zu verringern.
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04.04.2024

Bundesrätin Mag. Bettina Lancaster (SPÖ) betont, dass die Novellierung der Umweltgesetze zu einer schnelleren und effizienteren Sanierung und Sicherung von Altlasten führen wird, was nicht nur positive Auswirkungen auf die Orts- und Stadtentwicklung hat, sondern auch rechtliche Klarheit zur Haftungsfrage schafft, und somit den Gemeinden ermöglicht, brachliegende Flächen wieder in Wert zu setzen und neue Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen.
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04.04.2024

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ) unterstützt die Novellierung der Umweltgesetze, da sie die Revitalisierung ehemaliger Industrie- und Gewerbestandorte fördert, was den Flächenverbrauch reduziert und die Haftung für Bodenverunreinigungen klar regelt. Er betont die Bedeutung von Flächenrecycling und finanzieller Unterstützung bei der Untersuchung und Sanierung von Risikoflächen.
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04.04.2024

Bundesrat Christoph Steiner von der FPÖ kritisiert die Umweltpolitik der Grünen und insbesondere Bundesministerin Gewessler scharf, indem er ihnen Heuchelei vorwirft, weil eine grüne Politikerin in Innsbruck Bäume für den Bau einer Villa fällen ließ, während die Grünen öffentlich gegen solche Umweltschäden auftreten. Er fordert, dass Gewessler aus dem Parlament entfernt werden sollte.
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20.03.2024

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne) betont die Bedeutung der aktuellen Novelle des Altlastensanierungsgesetzes, die die Sanierung und Sicherung kontaminierter Altstandorte erleichtert und beschleunigt, sowie die Einführung attraktiver Fördermodelle zur Wiederentwicklung brachliegender Flächen, um neuen Flächenverbrauch zu vermeiden.
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20.03.2024

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) begrüßt die Novelle des Altlastensanierungsgesetzes, da sie die Altlastensanierung und das Flächenrecycling verstärkt, was besonders für Firmen wichtig ist, die auf kontaminierten ehemaligen Industriegeländen expandieren wollen. Er hebt hervor, dass diese Maßnahmen den knappen Boden besser nutzbar machen und verspricht Unterstützung für deren Umsetzung.
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20.03.2024

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ) unterstützt die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz, hebt deren positiver Aspekte wie die Verursacherhaftung und den Beobachtungsstatus hervor, macht jedoch auf Probleme bei der Einstufung von Geschiebematerial als Abfall aufmerksam, die besonders Bürgermeister in der Katastrophenbewältigung belasten, und fordert dafür praxisgerechte Lösungen.
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20.03.2024

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) lobt das Altlastensanierungsgesetz als ein erfolgreiches Modell zur Verbesserung der Umweltstandards in Österreich, das es ermöglicht, kontaminierte Böden nachhaltig zu renaturieren und zu verwenden. Er betont die Notwendigkeit des verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen und spricht sich für zusätzliche Regelungen im Abfallwirtschaftsgesetz aus, insbesondere in Bezug auf die Entsorgung von Akkus.
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20.03.2024

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) kritisiert die kurzfriste Vorlage von Änderungen zur Novelle des Altlastensanierungsgesetzes durch das Ministerium trotz jahrelanger Vorbereitung, lobt jedoch die Verbesserungen beim Verursacherprinzip und die erwarteten Einsparungen bei der Sanierung. Zudem warnt er davor, gesundheitlich unbedenkliche Fluorpolymere mit anderen Pfas zu verbieten, weil dies eine wichtige Industrie treffen könnte.
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20.03.2024

Die Bundesministerin Leonore Gewessler betont die Bedeutung der Novelle des Altlastensanierungsgesetzes, welches durch Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und Einführung von spezifischen Haftungsregeln eine effizientere und umweltfreundlichere Sanierung von Altlasten in Österreich ermöglicht. Zudem wird durch Maßnahmen wie Brachflächenrecycling und die Einführung einer GIS-basierten Onlinekarte die nachhaltige Nachnutzung von brachliegenden Industrieflächen gefördert und somit der Neuflächenverbrauch reduziert.
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20.03.2024

Der Abgeordnete Joachim Schnabel (ÖVP) lobt das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) anlässlich dessen 35-jährigen Jubiläums für seine Erfolge bei der Sanierung von Altlasten und betont die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung von PFAS-Kontaminationen, um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen.
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20.03.2024

Die Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP) betont, dass die Novellierung des Altlastensanierungsgesetzes eine stärkere Revitalisierung von Brachflächen sowie eine schnelle und kostengünstige Sanierung von Altlasten bei hohen Gesundheits- und Umweltstandards ermöglicht. Außerdem stärkt die Novelle das Haftungssystem für Verursacher und trägt somit zum Schutz der Bevölkerung und zur Reduzierung des Bodenverbrauchs bei.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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