09.12.2020
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Fristen und Regelungen für COVID-19-bedingte Maßnahmen in der Justiz und für Rechtsanwälte zu verlängern und die Teilnahmebedingungen von britischen Rechtsanwälten nach dem Brexit anzupassen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere Gesetze in Bezug auf COVID-19 und andere Bereiche geändert: Erstens wurde das 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz angepasst. Dabei wurden Fristen für bestimmte Maßnahmen, wie die Möglichkeit, Anhörungen und Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, verlängert. Diese Fristverlängerungen betreffen nun auch Gerichtsfälle, die außerhalb der üblichen Gerichtsgebäude stattfinden, bis zum 30. Juni 2021. Auch andere Fristen, wie zum Beispiel für besondere gerichtliche Regelungen, wurden entsprechend verlängert. Zweitens wurde das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter geändert. Eine wesentliche Anpassung ist die Verlängerung der Frist für bestimmte Regelungen bis zum 30. Juni 2021. Drittens wurde das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz geändert. Dies betrifft vor allem die Möglichkeit, Vereinsversammlungen bis Ende 2021 zu verschieben. Dadurch wird sichergestellt, dass Vereinsorgane auch weiterhin rechtmäßig im Amt bleiben können, selbst wenn reguläre Neuwahlen aufgrund der Pandemie nicht wie gewohnt stattfinden können. Schließlich wurden Anpassungen in der Rechtsanwaltsordnung vorgenommen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Aufnahme von Regelungen für Anwälte aus dem Vereinigten Königreich im Kontext des Brexit. Es wurde geklärt, dass Rechtsanwälte und -anwärter, die vor dem 1. Januar 2021 eingetragen wurden, ihre Position unter bestimmten Bedingungen beibehalten können. Auch hier wurden Fristen bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Eine spezielle Regelung betrifft auch die Entlohnung von Amtsverteidigern, wenn deren Anspruch als uneinbringlich festgestellt wurde.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
16.12.2020
16.12.2020
16.12.2020
16.12.2020
16.12.2020
09.12.2020 - 2 minuten
09.12.2020 - 4 minuten
09.12.2020 - 3 minuten
09.12.2020 - 4 minuten
09.12.2020 - 4 minuten
09.12.2020 - 5 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.