18.11.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates modernisiert das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, indem er neue Vorschriften zur Reduktion von Einwegplastik, zur Förderung von Mehrwegverpackungen und zur verbesserten Abfalltrennung und -sammlung einführt und auch verpflichtend einige Prozesse digitalisiert.Ausführlicher
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) wurde umfassend geändert, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern und den Abfall zu reduzieren. Ein wichtiger Punkt der Änderung ist die Einführung von klareren Regeln und Pflichten für Hersteller bestimmter Produkte, wie Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Verpackungen. Diese Hersteller müssen nun sicherstellen, dass ihre Produkte ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden. Zudem wird ein Verbot für bestimmte Einwegkunststoffprodukte und oxo-abbaubare Kunststoffe eingeführt. Das heißt, Produkte wie Plastikteller, Strohhalme und Plastikbesteck dürfen nicht mehr verkauft werden. Ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes ist die Reduktion von Einwegkunststoff-Verpackungen. Bis 2025 sollen diese Verpackungen um 20% reduziert werden. Um dies zu erreichen, können Maßnahmen wie Mindestpreise für Einwegverpackungen und die Förderung von Mehrwegverpackungen ergriffen werden. Außerdem müssen Geschäfte ihre Kunden über Einweg- und Mehrwegverpackungen informieren, und es wird ein Pfand auf Einweggetränkeflaschen und -dosen erhoben, um die Rückgabe und das Recycling zu fördern. Darüber hinaus gibt es strengere Regeln für die getrennte Sammlung von Papier-, Metall-, Kunststoff-, Glas-, Bio- und Textilabfällen. Dies soll sicherstellen, dass Abfälle besser recycelt werden können. Ab 2025 müssen Textilabfälle ebenfalls getrennt gesammelt werden. Es gibt auch neue Vorschriften für den Transport von Abfällen: Transporte über eine bestimmte Entfernung müssen auf der Schiene oder mit umweltfreundlichen Fahrzeugen erfolgen. Eine digitale Plattform wird eingerichtet, um die Verfügbarkeit von Bahnkapazitäten zu überprüfen. Schließlich verpflichtet das neue Gesetz Betreiber elektronischer Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister sicherzustellen, dass alle auf ihren Plattformen verkauften Produkte die neuen Abfall- und Recyclingvorschriften einhalten. Wenn die Produkte nicht den Vorschriften entsprechen, müssen diese von der Plattform entfernt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
01.12.2021
01.12.2021
01.12.2021
01.12.2021
01.12.2021
01.12.2021
18.11.2021 - 6 minuten
18.11.2021 - 4 minuten
18.11.2021 - 3 minuten
18.11.2021 - 7 minuten
18.11.2021 - 5 minuten
18.11.2021 - 3 minuten
18.11.2021 - 3 minuten
18.11.2021 - 2 minuten
Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.