18.11.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat die Gesetze zu Vereinen, Waffenbesitz und Sprengmitteln geändert, indem er beispielsweise neue Regelungen zur Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten einführt, den Waffenbesitz bei bestimmten Straftaten strenger reglementiert und strengere Vorschriften für Plastiksprengstoffe festlegt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere Gesetze zu ändern. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache: Erstens gibt es Änderungen im Vereinsgesetz. Wenn ein Verein gegründet wird, dessen Zweck die Ausübung einer Religion ist, müssen die Statuten an den Bundeskanzler geschickt werden, um sicherzustellen, dass keine bestehenden religiösen Gemeinschaften beeinträchtigt werden. Außerdem dürfen besondere Kategorien personenbezogener Daten von Vereinsbehörden nicht weiterverarbeitet werden. Polizei und Gerichte dürfen Vereinsbehörden relevante personenbezogene Daten übermitteln, wenn es um die Gründung oder Auflösung eines Vereins geht. Zweitens wurde das Waffengesetz geändert. Personen, die wegen bestimmter schwerer Straftaten verurteilt wurden, gelten als nicht zuverlässig und bekommen keine Erlaubnis, Waffen zu besitzen. Gerichte müssen Waffenbehörden benachrichtigen, wenn jemand wegen Terrorismus oder anderer schwerer Straftaten verurteilt wird. Außerdem wird ein vorläufiges Waffenverbot automatisch erlassen, wenn ein Betretungsverbot gemäß dem Sicherheitspolizeigesetz ausgesprochen wird. Drittens wurden im Sprengmittelgesetz neue Regelungen für Plastiksprengstoffe eingeführt. Plastiksprengstoffe müssen bestimmte Kennzeichnungsanforderungen erfüllen, damit sie leichter aufgespürt werden können. Damit sollen Sicherheitsstandards verbessert werden. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche wie die Verarbeitung personenbezogener Daten, Waffenkontrollen und Sicherheitsstandards für Sprengstoffe und sind wichtig für die öffentliche Sicherheit und den Schutz von personenbezogenen Daten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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