04.07.2023
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Arbeitnehmer, die ihre Kinder unter 14 Jahren zu einem Rehabilitationsaufenthalt begleiten, bis zu vier Wochen im Jahr von der Arbeit freigestellt werden können, und dass dies auch für Arbeitslose gilt, die sich dafür vom Arbeitslosengeld abmelden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen. Im Landarbeitsgesetz 2021 gibt es nun einen neuen Paragraphen (§ 66a), der es Eltern ermöglicht, sich für maximal vier Wochen im Jahr von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um ihr Kind bei einem Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten. Diese Regelung gilt nur für Kinder unter 14 Jahren und die Freistellung kann zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden, wobei eine gleichzeitige Inanspruchnahme nur mit therapeutischer Notwendigkeit möglich ist. Im Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 wurden Änderungen vorgenommen, sodass Arbeitslose, die sich abmelden, um ein Kind während eines Rehabilitationsaufenthalts zu begleiten, für diese Zeit kranken- und pensionsversichert sind, wenn sie keine anderen Versicherungen haben. Diese Freistellung ist für maximal vier Wochen möglich. Im Bundespflegegeldgesetz wird klargestellt, dass Personen, die sich freistellen lassen, um ihr Kind bei einem Rehabilitationsaufenthalt zu begleiten, für diese Zeit ein Pflegekarenzgeld erhalten können, wenn sie keinen Lohn erhalten. Diese Unterstützung kann für maximal vier Wochen im Jahr gewährt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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