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Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus

27.03.2025

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss ändert die Leitung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus, indem er dem Präsidenten des Nationalrates die Möglichkeit gibt, die Leitung an den Zweiten oder Dritten Präsidenten zu übertragen, und legt fest, dass der Fonds auch Aufgaben an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz übertragen kann.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Leitung des Fonds: Der Präsident des Nationalrates ist der Vorsitzende des Kuratoriums, das den Fonds verwaltet. Er kann sich jedoch vom Zweiten oder Dritten Präsidenten des Nationalrates vertreten lassen. 

Neu ist, dass der Hauptausschuss des Nationalrates den Zweiten oder Dritten Präsidenten des Nationalrates zum Vorsitzenden des Kuratoriums wählen kann. In diesem Fall übernimmt der gewählte Präsident alle Aufgaben des Vorsitzenden. Der Hauptausschuss wählt auch einen Vertreter für den neuen Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Kuratoriums.

Diese Änderungen sollen die Flexibilität in der Leitung des Fonds erhöhen und treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

27.03.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Christian Oxonitsch die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, die es ermöglicht, den Vorsitz des Kuratoriums des Nationalfonds flexibler zu gestalten. Diese Änderung wird durch das Verhalten des aktuellen Nationalratspräsidenten motiviert, das sowohl intern als auch von Opferverbänden kritisiert wurde. Oxonitsch weist darauf hin, dass die Gesetzesänderung eine Reaktion auf diese Kritik ist und die Möglichkeit schafft, den Vorsitzenden des Kuratoriums bei Bedarf zu ersetzen.
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27.03.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Sabine Schatz die Wichtigkeit, den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ernst zu nehmen und die Bedenken der Israelitischen Kultusgemeinde sowie anderer Opferorganisationen gegenüber der Person des Vorsitzenden des Kuratoriums ernst zu nehmen. Sie kritisiert, dass Präsident Rosenkranz trotz Ankündigung, bei Bedenken zur Seite zu treten, keinen Initiativantrag eingebracht hat, und hebt hervor, dass vier Parteien einen entsprechenden Antrag eingebracht haben, um eine angemessene Regelung zu schaffen.
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27.03.2025 - 6 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Dr. Markus Tschank die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus, die es dem Hauptausschuss des Nationalrates ermöglicht, den Zweiten oder Dritten Präsidenten des Nationalrates zum Vorsitzenden des Kuratoriums zu wählen. Er argumentiert, dass diese Änderung die demokratische Legitimation des aktuellen Vorsitzenden, des Präsidenten des Nationalrates, untergräbt und eine ideologisch motivierte Ausgrenzung der stärksten politischen Kraft im Land darstellt. Tschank sieht darin eine antidemokratische Maßnahme, die die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus politisch instrumentalisiert und spaltet.
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27.03.2025 - 5 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Muna Duzdar, dass die Gesetzesänderung des Nationalfondsgesetzes die Flexibilität in der Leitung des Nationalfonds erhöht, indem sie es ermöglicht, dass der Präsident des Nationalrates sich dauerhaft oder zeitweise vertreten lassen kann. Zudem kann der Hauptausschuss des Nationalrates den Zweiten oder Dritten Präsidenten zum Vorsitzenden des Kuratoriums wählen, was bisher nicht möglich war. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass der Nationalfonds seine Aufgaben im Sinne der historischen Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus effektiv erfüllen kann.
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27.03.2025 - 12 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl die Bedeutung des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus und die Rolle des Nationalratspräsidenten als Vorsitzender des Kuratoriums. Er unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung, die es ermöglicht, den Zweiten oder Dritten Präsidenten des Nationalrates zum Vorsitzenden des Kuratoriums zu wählen, um die Flexibilität in der Leitung des Fonds zu erhöhen. Gerstl appelliert an alle Parteien, dem Gesetzesvorschlag zuzustimmen, um Einstimmigkeit in dieser wichtigen Angelegenheit zu zeigen.
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27.03.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Lukas Hammer die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, um Walter Rosenkranz den Vorsitz des Nationalfonds zu entziehen, da dieser als ungeeignet angesehen wird. Er hebt hervor, dass die Gesetzesänderung die Flexibilität in der Leitung des Fonds erhöhen soll und erwartet eine rasche Umsetzung, um den Fonds arbeitsfähig zu machen. Hammer bedankt sich bei den Regierungsparteien für die konstruktiven Gespräche, die zu diesem Beschluss geführt haben.
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27.03.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, die es dem Präsidenten des Nationalrates ermöglicht, sich im Kuratorium des Nationalfonds vertreten zu lassen, um die Teilnahme wesentlicher Opferverbände wie der Israelitischen Kultusgemeinde zu gewährleisten. Er hebt hervor, dass der gefundene Kompromiss von mehreren Parlamentsparteien getragen wird und die Flexibilität in der Leitung des Fonds erhöht, was im Einklang mit der historischen Verantwortung des Nationalrats steht.
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27.03.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Andreas Minnich die Notwendigkeit der Änderung des Nationalfondsgesetzes, um ein klares Bekenntnis zur historischen Verantwortung Österreichs zu zeigen. Er hebt hervor, dass der Nationalfonds ein wichtiger Bestandteil der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit ist und die Novellierung der Leitung des Fonds als Zeichen des Engagements für eine Zukunft, die niemals vergisst, notwendig ist.
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27.03.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Sigrid Maurer, dass der Antrag, der heute beschlossen wird, vorsieht, dass der Vorsitz des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus dem derzeitigen Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz entzogen werden kann. Stattdessen kann eine Mehrheit der vom Nationalrat nominierten Personen den Zweiten oder Dritten Präsidenten des Nationalrates mit dieser Funktion betrauen. Diese Änderung soll sicherstellen, dass eine untadelige Person den Vorsitz übernimmt, was im Regierungsprogramm festgehalten wurde und nun mit einer Verfassungsmehrheit umgesetzt wird.
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27.03.2025 - 7 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Harald Stefan die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus als eine gezielte Maßnahme gegen die FPÖ, da sie die Möglichkeit schafft, den Vorsitz des Kuratoriums vom Präsidenten des Nationalrates auf einen anderen Präsidenten zu übertragen. Er argumentiert, dass diese Änderung eine "Lex Rosenkranz" darstellt und die Verfassung aus parteipolitischen Gründen manipuliert wird, um das Wahlergebnis zu korrigieren und die FPÖ zu benachteiligen.
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07.03.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Sigrid Maurer, dass der Antrag darauf abzielt, den Vorsitz des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus nicht automatisch dem Präsidenten des Nationalrates zu übertragen, sondern diesen durch den Hauptausschuss aus dem Präsidium des Nationalrates wählen zu lassen. Sie kritisiert die Verzögerung bei der Umsetzung des Antrags, obwohl die Mehrheit der Parteien, mit Ausnahme der Freiheitlichen Partei, diesen unterstützt. Maurer drängt darauf, die Änderungen endlich zu beschließen, um die Leitung des Fonds flexibler zu gestalten.
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07.03.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede betont Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, dass der Antrag der Grünen sachgemäß in den zuständigen Verfassungsausschuss verwiesen werden sollte, da dieser für Fragen des Nationalfonds zuständig ist. Er hebt hervor, dass es wichtig sei, bei sensiblen Themen wie dem Nationalfonds parteiübergreifend Lösungen zu finden und kritisiert vergangene Alleingänge einzelner Parteien. Scherak plädiert für ernsthafte Diskussionen und die Einbindung aller im Parlament vertretenen Parteien, um gemeinsam zu einer guten Lösung zu gelangen.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

07.03.2025 - 3 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Lukas Hammer die automatische Ernennung von Walter Rosenkranz zum Vorsitzenden des Kuratoriums des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus aufgrund seiner Funktion als Nationalratspräsident. Er betont, dass diese Ernennung von verschiedenen Opferverbänden, dem Mauthausen Komitee und der Israelitischen Kultusgemeinde abgelehnt wird und fordert, dass jemand mit einer solchen Vergangenheit und Haltung nicht für die Bewahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zuständig sein sollte.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräziseunhöflichkonstruktivintensiv

07.03.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Sabine Schatz, dass der vorliegende Antrag der Grünen sicherstellen soll, dass nicht automatisch der Präsident des Nationalrates den Vorsitz des Kuratoriums des Nationalfonds übernimmt, sondern auch der Zweite oder die Dritte Präsidentin diese Rolle übernehmen kann. Diese Änderung soll die Flexibilität in der Leitung des Fonds erhöhen und ist eine Reaktion auf Bedenken hinsichtlich der Eignung des aktuellen Nationalratspräsidenten für diese Position.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.03.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Dr. Markus Tschank die Bedeutung der Erinnerungskultur an die Opfer des Nationalsozialismus und unterstützt die Änderung der Vorsitzführung im Nationalfonds der Republik Österreich, die es ermöglicht, dass der Zweite oder Dritte Präsident des Nationalrates den Vorsitz übernehmen kann. Er hebt hervor, dass die FPÖ sich klar zur Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus bekennt und die Änderung als eine Maßnahme sieht, die die Flexibilität in der Leitung des Fonds erhöht.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

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