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Mutterschutzgesetz 1979

10.12.2020

ArbeitFamilie und Generationen

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass schwangere Frauen vom Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum 31. März 2021 keine Arbeit mehr verrichten dürfen, die physischen Kontakt erfordert, und dass sie bei Unmöglichkeit einer alternativen Beschäftigung freigestellt werden und weiterhin ihr bisheriges Gehalt erhalten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Mutterschutzgesetz 1979 beschlossen, die insbesondere den Schutz werdender Mütter während der COVID-19-Pandemie betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Werdende Mütter dürfen bis zum 31. März 2021 ab der 14. Schwangerschaftswoche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie physischen Kontakt zu anderen Personen haben. Falls solche Arbeiten notwendig sind, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so ändern, dass kein physischer Kontakt erfolgt und der Mindestabstand eingehalten wird. Wenn dies nicht möglich ist, sollen die werdenden Mütter an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden, wo diese Bedingungen erfüllt werden können, oder sie sollen im Homeoffice arbeiten. In allen Fällen behalten die werdenden Mütter ihren Anspruch auf das bisherige Entgelt.

Wenn es weder möglich ist, die Arbeitsbedingungen zu ändern, noch die werdende Mutter an einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, haben die werdenden Mütter Anspruch auf eine Freistellung bei Fortzahlung ihres bisherigen Entgelts. Arbeitgeber können für diese Kosten bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage sowie für zu entrichtende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Ersatz beim Krankenkassenträger beantragen. Politische Parteien und andere juristische Personen öffentlichen Rechts sind von diesem Erstattungsanspruch ausgeschlossen. Die Ersatzanträge müssen spätestens sechs Wochen nach Ende der Freistellung eingereicht werden.

Die Regelungen gelten für verschiedene Dienstnehmerinnen, einschließlich freier Dienstnehmerinnen, wobei in einigen Fällen die Zuständigkeit vom Krankenversicherungsträger auf das jeweilige Bundesland übergeht. Diese Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zum 31. März 2021. Freistellungen, die vor diesem Datum begonnen haben, sind weiterhin gültig, selbst wenn das Datum überschritten wird.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.12.2020

Mag. Sandra Gerdenitsch erläuterte, dass der Nationalrat beschlossen hat, das Kinderbetreuungsgeld für Geburten im Jahr 2021 anhand der Einkünfte von 2019 zu berechnen, falls dies einen höheren Tagessatz ergibt, und dass schwangere Frauen vom Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum 31. März 2021 vom Arbeiten, das physischen Kontakt erfordert, freigestellt werden und ihr Gehalt weiterhin erhalten soll.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

15.12.2020

Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser betont die Notwendigkeit, das Mutterschutzgesetz dahingehend zu überprüfen, dass auch Lehrlinge, Selbstständige und Freiberufler geschützt werden und schlägt vor, den Grund "Covid-19" in das frühzeitige Beschäftigungsverbot aufzunehmen, während sie die Gesetzesänderung zum Kinderbetreuungsgeld unterstützt, um finanzielle Verluste von Familien auszugleichen.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

15.12.2020

Heike Eder, BSc MBA, betont den Beschluss zur Freistellung schwangerer Frauen in körpernahen Berufen während der Covid-Pandemie ab der 14. Schwangerschaftswoche zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken und begrüßt die Regelung zur Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes auf Basis der Einkünfte von 2019, um finanzielle Nachteile durch die Coronakrise zu vermeiden. Sie fordert jedoch Klarstellungen zum Entgelt bei Freistellung und den Einbezug schwangerer Lehrlinge.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2020

Bundesrätin Mag.a Elisabeth Kittl spricht sich für die Berechnung des Kinderbetreuungsgeldes basierend auf den Einkünften von 2019 aus, um Eltern einen höheren Tagessatz zu sichern, und unterstützt das Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche zur Sicherstellung ihrer Gesundheit und finanziellen Absicherung.
formalpräzisehöflichkonstruktiv

15.12.2020

Die Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann betont die Notwendigkeit eines umfassenderen Schutzes für schwangere Frauen während der Covid-Pandemie, kritisiert die derzeitige Regelung als unzureichend und fordert eine Ausweitung des Schutzes auf alle potentiell gefährdeten Berufsgruppen sowie eine längere Schutzfrist über den 31. März hinaus.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

15.12.2020

Die Bundesministerin Christine Aschbacher betont, dass die Corona-Pandemie alle Lebensbereiche der Familien schwer belastet hat, inklusive der Eltern, Jugendlichen, Kinder und Großeltern, die besonders auf physischen Kontakt verzichten mussten, doch sie hebt hervor, dass emotionale Verbindungen durch Online-Kommunikation aufrechterhalten werden konnten.
formalerzählendhöflich

10.12.2020

Der Abgeordnete Mag. Markus Koza bringt einen Abänderungsantrag ein, der folgende wichtige Maßnahmen enthält: die Nichtanrechnung von Übergangsgeld auf die Notstandshilfe, Stundungen und Ratenzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die Übernahme von Impfungskosten durch Krankenversicherungen sowie die Begrenzung der Luxuspensionserhöhungen, um die sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Krise zu bewältigen.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

10.12.2020

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP) dankte der ÖGK für die Zusammenarbeit beim Stundungspaket und betonte die Sicherheit des Gesundheitssystems sowie die Möglichkeit weiterer Erleichterungen für Betriebe durch Ratenzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Er erwähnte, dass die Regierung die Situation gut im Griff hat und man die Pensionsdeckelungen noch prüfen werde.
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10.12.2020

Die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek fordert in ihrem Abänderungsantrag, dass das Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen während der COVID-19-Pandemie nicht nur auf Arbeiten mit Körperkontakt beschränkt wird, sondern auch Tätigkeiten umfasst, bei denen längerer direkter Kontakt oder Kundenkontakt besteht. Zudem betont sie, dass der präventive Schutz für schwangere Frauen im Handel und in der Produktion gleichermaßen greifen soll.
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10.12.2020

Abgeordnete Barbara Neßler betont die Wichtigkeit des Mutterschutzgesetzes, das schwangere Frauen vor einer COVID-19-Ansteckung schützen soll, indem sie ab der 14. Schwangerschaftswoche von Tätigkeiten mit Körperkontakt freigestellt werden, und erklärt, dass die Regelung bis zum 31. März 2021 gilt, aber für bereits freigestellte Schwangere weiterhin Bestand hat. Sie kritisiert die NEOS für ihre Ablehnung dieses Antrags und weist auf deren Missverständnis bezüglich der Befristung hin.
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10.12.2020

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) betont die Bedeutung eines besonderen Schutzstatus für schwangere Frauen und äußert Bedenken, dass Gemeindebedienstete wie Kindergärtnerinnen von dieser Regelung ausgeschlossen sind. Zudem fordert er die Abschaffung von Luxuspensionen und begrüßt die geplante Deckelung.
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10.12.2020

Abgeordneter August Wöginger erklärt die lange Dauer der Lösung zur Deckelung von Luxuspensionen mit deren administrativen Herausforderungen und betont die gefundene, faire Regelung. Abschließend appelliert er an die Bevölkerung, sich an den COVID-19-Tests zu beteiligen, um Infektionsketten zu unterbrechen und Leid zu verhindern.
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10.12.2020

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) betont die Notwendigkeit, hohe Pensionen zu deckeln und bemängelt den Widerstand anderer Parteien gegenüber dieser Maßnahme aufgrund angeblich hohen Verwaltungsaufwands, lobt aber die letztliche Einigung. Zudem bedankt er sich bei einem Kollegen für die gute Zusammenarbeit und wünscht ihm Erfolg für die Zukunft.
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10.12.2020

Abgeordneter Philip Kucher forderte in seiner Rede, dass nicht-ärztliche Gesundheitsberufe, ähnlich wie Ärzte, mindestens 80 Prozent ihres Honorarvolumens von 2019 garantiert bekommen sollten, und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.
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10.12.2020

Die Abgeordnete Fiona Fiedler kritisiert die schwarz-grüne Koalition dafür, dass Gesetzesentwürfe im Sozial- und Gesundheitsausschuss ohne umfassende Begutachtung durchgepeitscht werden, insbesondere das Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen ab der 14. Schwangerschaftswoche, und fordert eine diskriminierungsfreie Blutspende unter zeitgemäßen Kriterien.
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10.12.2020

Bundesministerin Christine Aschbacher betonte die Bedeutung des Schutzes schwangerer Frauen in körpernahen Berufen während der COVID-19-Pandemie, indem sie deren Freistellung und Entgeltfortzahlung sicherstellte, und wünscht werdenden Eltern alles Gute. Sie hob hervor, dass diese Maßnahme aufgrund neuerer medizinischer Erkenntnisse und solange kein Impfstoff verfügbar ist, notwendig sei.
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10.12.2020

Der Abgeordnete Josef Muchitsch kritisiert scharf die Maßnahmen der Regierungsparteien ÖVP und Grünen, die Rentenkürzungen und die Abschaffung der abschlagsfreien Pension nach 45 Arbeitsjahren beschlossen haben. Er fordert die Rücknahme dieser Maßnahmen, betont die Ungerechtigkeit besonders für langjährige Beitragszahler und setzt sich für faire Rentenregelungen für alle Berufsgruppen ein.
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10.12.2020

Abgeordneter Norbert Sieber spricht über die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie und die neuen Regelungen zur Freistellung schwangerer Frauen, lehnt dabei jedoch Anträge zum Sonderbetreuungsgesetz und zur Betreuung schwerkranker Angehöriger ab, da diese bereits durch bestehende Sozialpartnervereinbarungen und gesetzliche Regelungen abgedeckt sind. Zudem würdigt er die Arbeit von Kollege Vogl im Sozialausschuss.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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