18.05.2021
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 und das Bundesfinanzgesetz 2021 zu ändern, um verschiedene Budgetanpassungen vorzunehmen, insbesondere bei den Ausgaben für Recht, Sicherheit, Soziales, Gesundheit und Familie sowie den verschiedenen Ministerien.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2021 bis 2024 und das Bundesfinanzgesetz (BFG) 2021 zu ändern. Dabei wurden die Beträge für verschiedene Ausgabenbereiche und Ressorts angepasst, darunter Recht und Sicherheit, Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie, Bildung, Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt. Wichtig ist, dass z.B. für den Bereich "Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie" erhebliche Mittel sowohl fest als auch variabel eingeplant wurden, um auf verschiedene Szenarien flexibel reagieren zu können. Im Bereich der Bildung wurden zusätzliche Ausgaben für Schulen und Lehrpersonal vorgesehen. Eine wesentliche Neuerung ist die hohe Dotierung des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds mit bis zu 4 Milliarden Euro. Dies soll sicherstellen, dass ausreichend Mittel für die Bewältigung der Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen bereitstehen. Zudem wurden die Obergrenzen für Mittelverwendungsüberschreitungen für bestimmte Maßnahmen, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union finanziert werden, deutlich erhöht. Dies ermöglicht es, die finanziellen Auswirkungen der Pandemie aufzufangen und die wirtschaftliche Stabilität in Österreich zu unterstützen. Insgesamt wurden die Budgets den aktuellen Herausforderungen angepasst, um flexibel auf die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Anforderungen durch die COVID-19-Krise reagieren zu können. Dies umfasst sowohl zusätzliche finanzielle Mittel für direkt betroffene Bereiche als auch eine nachhaltige Budgetplanung für die kommenden Jahre, um die wirtschaftliche Erholung zu fördern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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