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Parteiengesetz 2012, KommAustria-Gesetz, Presseförderungsgesetz 2004, Publizistikförderungsgesetz 1984 und ORF-Gesetz

15.06.2021

Information und MedienInneres und RechtParlament und Demokratie

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, die Fristen für die Finanzierung und Förderung von politischen Parteien, Medien und dem ORF bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat verschiedene Gesetze geändert, die sich hauptsächlich um die Finanzierung und Förderung politischer Parteien, Medien und Publizistik drehen. Im Parteiengesetz 2012 wurde eine Frist verlängert: bestimmte Berichte und finanzielle Offenlegungen sind nun bis zum 31. Dezember 2021 statt bis zum 30. Juni 2021 einzureichen. 

Ähnliche Fristverlängerungen wurden auch im KommAustria-Gesetz, Presseförderungsgesetz 2004 und Publizistikförderungsgesetz 1984 vorgenommen. Diese Änderungen betreffen ebenfalls die Einreichungsfrist für Berichte und Verpflichtungen, die nun bis Ende des Jahres 2021 statt Mitte des Jahres vorgelegt werden müssen.

Zusätzlich wurde im ORF-Gesetz eine Änderung vorgenommen. Auch hier wurde eine Frist, die ursprünglich am 30. Juni 2021 endete, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Diese Änderungen haben insgesamt das Ziel, den betroffenen Organisationen und Institutionen mehr Zeit für ihre Finanzberichte und Offenlegungen zu geben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

23.06.2021

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger betonte die Bedeutung der neuen Regelungen zur digitalen Einreichung von Beschwerden und den Remote-Beratungen sowie Abstimmungen, lobte die Verlängerung von Fristen für Parteienfinanzierung und COVID-19-Maßnahmen, und unterstützte die verkürzte Amtszeit des Bundespräsidenten und die Anpassungen bei veralteten Verfassungsbestimmungen.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

23.06.2021

Die Aussage der Abgeordneten Mag. Elisabeth Grossmann bezieht sich auf die elektronische Einreichung von Beschwerden im Verwaltungsgerichtsverfahren und beim Verwaltungsgerichtshof, die Durchführung von Beratungen und Abstimmungen per Telekommunikation, die Verlängerung von Fristen für Parteifinanzierung und Medienförderung sowie Änderungen im Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Anpassungen hinsichtlich COVID-19-Maßnahmen, einschließlich der Verkürzung der Amtszeit des Bundespräsidenten.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

23.06.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross äußerte sich zur neuen Regelung, nach der Beschwerden im Verwaltungsgerichtsverfahren und beim Verwaltungsgerichtshof künftig direkt und elektronisch eingereicht werden können und Beratungen in bestimmten Fällen per Telekommunikation durchgeführt werden dürfen, sowie zur Verlängerung von Fristen für politische Parteien, Medien, dem ORF, und zu Anpassungen im Disziplinarstatut und der Rechtsanwaltsordnung, und zur Verkürzung der Amtszeit des Bundespräsidenten auf sieben Jahre.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

23.06.2021

Sebastian Kolland unterstützt die Verlängerung der rechtlichen Basis für Videokonferenzen bei wichtigen Gremienentscheidungen, um weiterhin flexibel auf pandemiebedingte Unsicherheiten reagieren zu können. Er betont jedoch, dass diese Regelungen nach der Pandemie sorgfältig geprüft werden sollten, bevor sie dauerhaft übernommen werden.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

23.06.2021

Mag. Karoline Edtstadler betonte die Bedeutung der Vorsicht und Zusammenarbeit im Umgang mit der COVID-19-Krise, hob die Notwendigkeit der juristischen Anpassungen und der Verlängerung von Regelungen hervor, und sprach sich gegen diskriminierende Gesetzgebungen in Europa aus, insbesondere gegen die ungarische Regierungspolitik.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

15.06.2021

Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) betonte in ihrer Rede im Nationalrat, dass aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie bestimmte Maßnahmen im Justizbereich, wie Videoverhandlungen und virtuelle Abstimmungen, bis Ende des Jahres verlängert werden, um eine reibungslose Rückkehr zur Normalität zu gewährleisten und möglicherweise einige dieser Regelungen ins Dauerrecht zu übernehmen. Zudem wies sie auf die Notwendigkeit hin, den Härtefallfonds und die Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen nochmals zu verlängern.
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15.06.2021

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ) äußerte kritische Bedenken gegenüber der erneuten Verlängerung der COVID-19-Justiz-Begleitgesetze, insbesondere wegen der Sunsetklauseln, und kritisierte die Durchführung von Gemeinderatssitzungen per Video, was zu Demokratie- und Rechtsordnungslücken führen könne. Er kündigte daher die Ablehnung der Anträge durch seine Fraktion an, hofft jedoch auf eine zukünftige Lösung im Justizausschuss.
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15.06.2021

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich betont die wichtige Rolle der Gemeinden während der COVID-19-Pandemie, insbesondere bei der Unterstützung Bedürftiger und der Durchführung von Tests. Er hebt die Bedeutung der Gemeindepakete hervor, die zur finanziellen Unterstützung und Förderung von Investitionen in Infrastruktur und lokale Wirtschaft beschlossen wurden.
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15.06.2021

Dr. Johannes Margreiter, Abgeordneter der NEOS, unterstützt die Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen und betont die gute Arbeit der Justiz, obwohl er die späte Bereitstellung der Entscheidungsunterlagen kritisiert; er fordert eine gründliche Evaluierung der Maßnahmen, um deren dauerhafte Integration zu überprüfen.
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15.06.2021

Abgeordneter Johann Singer betont die Wichtigkeit der schnellen Entscheidungen des Nationalrats während der Pandemie, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, und schlägt vor, erfolgreiche Maßnahmen wie Videokonferenzen unter bestimmten Bedingungen ins Dauerrecht zu überführen, während er zur Impfung aufruft, um eine uneingeschränkte Zukunft zu sichern.
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15.06.2021

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger erläuterte, dass die Änderungen am Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz und Verwaltungsgerichtshofgesetz für mehr Struktur und Transparenz im Verwaltungsverfahren sorgen. Insbesondere wird Parteien und ihren Vertretern künftig mitgeteilt, wo sie ihre Anträge und Beschwerden einreichen müssen, was die Verfahrensführung wesentlich erleichtern soll.
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15.06.2021

Der Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer befürwortet die Verlängerung einiger COVID-19-bedingter Sonderbestimmungen bis Jahresende, einschließlich der Nutzung von Videotechnologie in Exekutions- und Insolvenzverfahren, und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Überprüfung für eine mögliche dauerhafte Implementierung unter Beteiligung aller Betroffenen.
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15.06.2021

Abgeordnete Mag. Ruth Becher weist darauf hin, dass trotz einer positiven Entwicklung der Covid-19-Situation insbesondere aufgrund der Deltavariante weiterhin Vorsicht geboten ist und eine Verlängerung der COVID-19-Maßnahmen, wie Videokonferenzen und die Verlängerung diverser Beratungs- und Beschlussfassungsmöglichkeiten, notwendig ist. Die SPÖ wird den vorliegenden Anträgen daher zustimmen.
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15.06.2021

Der Abgeordnete Mag. Harald Stefan kritisiert die erneute Verlängerung der COVID-19-bedingten Maßnahmen, die die Durchführung von Gerichtsverfahren und Beratungen per Videokonferenz ermöglichen, da er glaubt, dass persönliche Anwesenheit für ernsthafte Entscheidungen notwendig ist. Er zeigt sich jedoch einverstanden mit einer neuen Regelung bezüglich des Verwaltungsgerichtsverfahrens, obwohl er das Vorgehen bei deren Ausarbeitung bemängelt.
formalargumentativpräzisekonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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