23.02.2022
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, ab 2022 einen Hospiz- und Palliativfonds einzurichten, um die Länder finanziell zu unterstützen, damit schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen besser und flächendeckend versorgt werden können.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das ab 2022 einen Hospiz- und Palliativfonds einrichtet, um die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen zu verbessern. Dieser Fonds, der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwaltet wird, stellt den Bundesländern Mittel zur Verfügung, um ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot für Hospiz- und Palliativversorgung zu gewährleisten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass spezialisierte Unterstützungsangebote wie mobile Palliativteams, stationäre Hospize und Tageshospize für betroffene Patienten und deren Angehörige erreichbar, zugänglich und bezahlbar sind. Der Fonds wird ab dem Jahr 2022 mit Mitteln ausgestattet, die jährlich steigen: 21 Millionen Euro im Jahr 2022, 36 Millionen Euro im Jahr 2023, und 51 Millionen Euro im Jahr 2024. Ab 2025 wird dieser Betrag jährlich angepasst. Die Bundesländer müssen mindestens den gleichen Beitrag wie der des Bundes leisten und mit den Sozialversicherungsträgern zusammenarbeiten, um die Bundesmittel zu erhalten. Die Mittel des Fonds sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Ausbau und zum Betrieb der Hospiz- und Palliativversorgung sowie für die Weiterbildung des Personals und Informationsgespräche. Um die Qualität der Versorgung sicherzustellen, werden Qualitätskriterien und -indikatoren erstellt, die von den Ländern ab 2024 einzuhalten sind. Zudem müssen die Länder Auf- und Ausbaupläne vorlegen und jährlich Berichte über die Mittelverwendung liefern. Es wird eine Hospiz- und Palliativdatenbank eingerichtet, in der relevante Daten gesammelt werden, um die Fortschritte zu überwachen und sicherzustellen, dass die Mittel widmungsgemäß verwendet werden. Der Bund und die Sozialversicherungsträger können die Mittelverwendung überprüfen. Das Gesetz sieht auch Änderungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen vor, um die Hospiz- und Palliativversorgung offiziell in den Leistungsumfang der Krankenbehandlung aufzunehmen. Dies soll garantieren, dass alle Versicherten Zugang zu diesen wichtigen Leistungen in ihrem Lebensende haben.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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