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Hospiz- und Palliativfondsgesetz – HosPalFG

23.02.2022

Gesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, ab 2022 einen Hospiz- und Palliativfonds einzurichten, um die Länder finanziell zu unterstützen, damit schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre Angehörigen besser und flächendeckend versorgt werden können.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das ab 2022 einen Hospiz- und Palliativfonds einrichtet, um die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen zu verbessern. Dieser Fonds, der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verwaltet wird, stellt den Bundesländern Mittel zur Verfügung, um ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot für Hospiz- und Palliativversorgung zu gewährleisten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass spezialisierte Unterstützungsangebote wie mobile Palliativteams, stationäre Hospize und Tageshospize für betroffene Patienten und deren Angehörige erreichbar, zugänglich und bezahlbar sind.

Der Fonds wird ab dem Jahr 2022 mit Mitteln ausgestattet, die jährlich steigen: 21 Millionen Euro im Jahr 2022, 36 Millionen Euro im Jahr 2023, und 51 Millionen Euro im Jahr 2024. Ab 2025 wird dieser Betrag jährlich angepasst. Die Bundesländer müssen mindestens den gleichen Beitrag wie der des Bundes leisten und mit den Sozialversicherungsträgern zusammenarbeiten, um die Bundesmittel zu erhalten. Die Mittel des Fonds sind zweckgebunden für Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Ausbau und zum Betrieb der Hospiz- und Palliativversorgung sowie für die Weiterbildung des Personals und Informationsgespräche.

Um die Qualität der Versorgung sicherzustellen, werden Qualitätskriterien und -indikatoren erstellt, die von den Ländern ab 2024 einzuhalten sind. Zudem müssen die Länder Auf- und Ausbaupläne vorlegen und jährlich Berichte über die Mittelverwendung liefern. Es wird eine Hospiz- und Palliativdatenbank eingerichtet, in der relevante Daten gesammelt werden, um die Fortschritte zu überwachen und sicherzustellen, dass die Mittel widmungsgemäß verwendet werden. Der Bund und die Sozialversicherungsträger können die Mittelverwendung überprüfen.

Das Gesetz sieht auch Änderungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen vor, um die Hospiz- und Palliativversorgung offiziell in den Leistungsumfang der Krankenbehandlung aufzunehmen. Dies soll garantieren, dass alle Versicherten Zugang zu diesen wichtigen Leistungen in ihrem Lebensende haben.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

08.03.2022

Bundesrätin Andrea Kahofer betont, dass der Bedarf an Palliativ- und Hospizversorgung längst überfällig ist und durch die neuen finanziellen Mittel dringend erforderliche Verbesserungen ermöglicht werden. Sie fordert zudem eine zeitnahe Pflegereform und betont die Notwendigkeit von Qualitätskriterien und ausreichenden Ressourcen, um sowohl den Betroffenen als auch ihren Angehörigen bestmögliche Unterstützung zu bieten.
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08.03.2022

Abgeordneter Günter Pröller begrüßt die Schaffung des Hospiz- und Palliativfonds, der eine bessere und flächendeckende Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen gewährleisten soll, und betont die Notwendigkeit, Pflegekräfte im Gesundheitssystem zu fördern und zu unterstützen.
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08.03.2022

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler betont in ihrer Rede die Bedeutung des beschlossenen Hospiz- und Palliativfonds, der ab 2022 implementiert wird, um die Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Österreich zu verbessern und zu sichern. Sie dankt den vielen engagierten Personen und Organisationen in diesem Bereich und hebt hervor, dass der Fonds eine lange notwendige, gesellschaftliche Pflicht erfüllt.
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08.03.2022

Claudia Hauschildt-Buschberger betont die Wichtigkeit des Hospiz- und Palliativfondsgesetzes, das eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung für schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige ermöglichen soll, um ein selbstbestimmtes Lebensende zu gewährleisten. Sie hebt die notwendige finanzielle Unterstützung und die Ausbildung von Fachkräften hervor.
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23.02.2022

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont in ihrer Rede die zentrale Bedeutung der Palliativversorgung, basierend auf ihren persönlichen Erfahrungen mit ihrer verstorbenen Mutter, und unterstreicht die Notwendigkeit des neuen Hospiz- und Palliativfondsgesetzes, das eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich sicherstellen soll. Sie hebt insbesondere die Bedeutung mobiler Hospiz- und Palliativdienste hervor und unterstützt den entsprechenden Abänderungsantrag zur Umsetzung und Finanzierung des Gesetzes.
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23.02.2022

Dr. Wolfgang Mückstein betont die Notwendigkeit eines flächendeckenden und finanziell gesicherten Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich ab 2022, um schwer kranken und sterbenden Menschen sowie ihren Angehörigen unabhängig von deren finanzieller und familiärer Lage umfassende Unterstützung zu bieten. Er unterstreicht die geplante Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern sowie die Bedeutung der Freiwilligenarbeit in diesem Kontext.
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23.02.2022

Mag. Verena Nussbaum begrüßt den Beschluss zur Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds und betont die Notwendigkeit einer umfassenden Pflegereform, die auch eine einheitliche nationale Finanzierung und Ausbildungsoffensive für Pflegekräfte umfasst. Sie fordert rasches Handeln angesichts des akuten Personalmangels und der Überlastung im Pflegebereich.
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23.02.2022

Mag. Gerald Loacker kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Hospiz- und Palliativversorgung als unzureichend und betont, dass er keine klaren Finanzierungs- und Qualitätskriterien enthält, was zu einer ineffektiven Umsetzung führen könnte. Er fordert eine Regierungsvorlage, die einheitliche und langfristige Planungs- und Abrechnungspläne vorsieht, um eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung zu gewährleisten.
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23.02.2022

Rudolf Silvan unterstützt das Hospiz- und Palliativfondsgesetz, da es eine österreichweit bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung sowie Qualitätskriterien sicherstellt. Allerdings kritisiert er die Drittelfinanzierung, insbesondere die Einbindung der Sozialversicherung, als systemwidrig und verfassungsrechtlich problematisch, und weist darauf hin, dass andere Mittel wie die eingesparten Steuern besser genutzt werden könnten.
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23.02.2022

Nationalratsabgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler hebt in ihrer Rede die Bedeutung des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in Österreich hervor, betont die Pionierarbeit und hohen Standards in diesem Bereich und bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die diesen Fortschritt ermöglicht haben.
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23.02.2022

Der Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler betont, dass das neue Gesetz zur Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds ein bedeutender Schritt für die österreichische Gesundheitsversorgung darstellt, der flächendeckenden, leistbaren Zugang zu Hospizen und Palliativversorgung ermöglicht, um die Lebensqualität schwerstkranker und sterbender Menschen zu verbessern. Zudem wird hervorgehoben, dass die Unterstützung ehrenamtlicher und mobiler Dienste gestärkt wird, um eine umfassende Pflege zu bieten.
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23.02.2022

Der Abgeordnete Norbert Sieber (ÖVP) betont in seiner Rede die Bedeutung und Freude über die Beschlussfassung des Hospiz- und Palliativfonds zur verbesserten Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen in Österreich. Er hebt die jahrelangen Bemühungen und die finanzielle Unterstützung durch Bund, Länder und Sozialversicherungen hervor, dankt beteiligten Personen und Gruppen und hofft auf eine breite Zustimmung zum Gesetzesentwurf.
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23.02.2022

Abgeordneter Mag. Christian Ragger lobt die Einrichtung eines Hospiz- und Palliativfonds als wichtigen ersten Schritt, fordert jedoch einen klaren Rechtsanspruch auf Übergangspflege, um eine lückenlose Versorgung nach Krankenhausaufenthalten sicherzustellen, und bringt dazu einen Entschließungsantrag ein.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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