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Denkmalschutzgesetz

19.03.2024

AußenpolitikKultur

Kurz gesagt
Dieser Beschluss ändert das österreichische Denkmalschutzgesetz umfassend, indem er neue Regeln für den Schutz und die Bewahrung von Denkmälern, insbesondere im Bereich der archäologischen Funde und des UNESCO-Welterbes, einführt und die Befugnisse des Bundesdenkmalamtes erweitert.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Denkmalschutzgesetz (DMSG) zu ändern. Das bedeutet, dass Denkmale, also wertvolle alte Gebäude und Gegenstände, künftig besser geschützt werden. Eine wichtige Änderung ist, dass das Bundesdenkmalamt Denkmale mittels Verordnung unter Schutz stellen kann. Besonders denkmalwürdige Kirchen und Religionsgesellschaften unterliegen nun besonderen Regelungen, die den Gottesdienst und die Teilnahme der Gläubigen sicherstellen sollen. Zudem wurde klargestellt, dass für private Eigentümer denkmalgeschützter Gartenanlagen die Zustimmung zur Unterschutzstellung erforderlich ist.

Außerdem gibt es neue Regeln für archäologische Funde, die zufällig gemacht werden. Diese müssen unverzüglich dem Bundesdenkmalamt gemeldet werden, und die Fundstelle soll für einen bestimmten Zeitraum erhalten bleiben. Auch für die Durchführung archäologischer Nachforschungen ist eine Bewilligung notwendig, um diese zu schützen.

Neu ist auch die Regelung zum UNESCO-Welterbe: Es soll besser geschützt und verwaltet werden, und der Bund kann dafür finanzielle Zuschüsse bereitstellen. Ein Denkmalbeirat wird eingerichtet, der bei wissenschaftlichen Themen und in Verwaltungsverfahren beraten soll. Schließlich wurden die Strafen für Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz angepasst, um sicherzustellen, dass Denkmäler besser geschützt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.04.2024

Berichterstatter Marco Schreuder präsentierte den Bericht des Ausschusses für Tourismus, Kunst und Kultur über die Änderungen des Denkmalschutzgesetzes und stellte den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
ruhigformalpräzise

04.04.2024

Bundesrätin Elisabeth Grimling kritisierte den Gesetzentwurf zur Änderung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes heftig, da es zahlreiche widersinnige Vorschriften und Verbote enthält, die den Denkmalschutz eher behindern als fördern würden, und besonders bei der Umsetzung internationaler UNESCO-Standards sowie archäologischen Ausgrabungen unzureichend ist. Sie und ihre Fraktion lehnen daher den Entwurf in seiner Gesamtheit ab.
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04.04.2024

Bundesrätin Klara Neurauter (ÖVP, Tirol) lobt die Novelle des Denkmalschutzgesetzes als zeitgemäß und notwendig, um das kulturelle Erbe Österreichs besser zu schützen und zugänglich zu machen, hebt die erhöhten Fördermittel und die Stärkung des Bundesdenkmalamtes hervor und appelliert an alle Fraktionen, dem Gesetz zuzustimmen.
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04.04.2024

Die Staatssekretärin Andrea Mayer betont, dass die umfassende Neufassung des Denkmalschutzgesetzes Lücken im Schutz schließen, Haftungsrisiken mindern und die Erhaltungspflichten stärken soll, wobei sie insbesondere auf die verbesserte Finanzierung des Bundesdenkmalamts und die Bedeutung des Denkmalschutzes für Klima- und Bodenschutz hinweist.
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19.03.2024

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek kritisiert die Novelle zum Denkmalschutzgesetz, da sie trotz einiger Verbesserungen zahlreiche Schwächen und ungelöste Probleme aufweist, insbesondere in Bezug auf die Erhaltungspflicht für Denkmale und die finanziellen Belastungen der Gemeinden. Sie bemängelt auch die unzureichende Einbeziehung von Expertenmeinungen und die erschwerten Bedingungen für archäologische Forschungen.
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19.03.2024

Abg. Mag. Eva Blimlinger (Grüne) betont in ihrer Rede, dass der umfassend novellierte Denkmalschutz auch archäologische Funde und das UNESCO-Welterbe stärker schützt und die Haftungsfragen klärt, während sie Kritik an der mangelnden Kenntnis und den falschen Aussagen einiger Kolleg*innen abwehrt. Zudem bringt sie einen Abänderungsantrag ein, um redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen im Denkmalschutzgesetz vorzunehmen.
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19.03.2024

Abgeordneter Thomas Spalt (FPÖ) betont die Bedeutung des Denkmalschutzes für die Erhaltung des kulturellen Erbes Österreichs und begrüßt die Gesetzesnovelle, kritisiert aber die Regierungsparteien dafür, dass sie die FPÖ-Vorschläge zur Förderung privater Denkmalschutzinvestitionen nicht unterstützen, obwohl diese auch von den Regierungsparteien befürwortet wurden.
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19.03.2024

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP) begrüßte die umfassende Novelle des österreichischen Denkmalschutzgesetzes, die gemeinsam mit den Grünen beschlossen wurde, und betonte die Wichtigkeit der neuen Erhaltungspflichten, der Erhöhung des Förderbudgets und des Schutzes des UNESCO-Welterbes für das kulturelle Erbe Österreichs. Er hob die notwendigen Anreize zum aktiven Denkmalschutz und die vereinfachten Verfahren im Bereich Archäologie hervor und dankte allen Beteiligten für ihre Zusammenarbeit.
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19.03.2024

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS) kritisierte das neue Denkmalschutzgesetz, indem sie hervorhob, dass die finanziellen Mittel zur Förderung der Sanierung historischer Gebäude unzureichend seien, und monierte die Verpflichtung der Eigentümer, archäologische Funde abzuliefern und die daraus resultierenden Kosten zu tragen, was ihrer Meinung nach kontraproduktiv sei.
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19.03.2024

Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer erläutert die umfassende Überarbeitung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes, welche Lücken im Schutz von Bauwerken schließt und das Bundesdenkmalamt stärkt, um eine Balance zwischen Erhalt, Nutzung und Modernisierung zu erreichen. Sie betont die erhöhte finanzielle Unterstützung für Denkmaleigentümer und die Bedeutung des Denkmalschutzes für Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
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19.03.2024

Abgeordnete Ulrike Maria Böker (Grüne) betont die Bedeutung des Denkmalschutzes für den Erhalt kulturellen Erbes und die Nachhaltigkeit. Sie unterstreicht die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung für denkmalgeschützte Gebäude und lobt die Novelle des Denkmalschutzgesetzes, die innovative Schritte im Klima- und Bodenschutz ermöglicht und die Baukultur fördert.
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19.03.2024

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) kritisiert die umfassende Novellierung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes, da es trotz der Notwendigkeit einer Aktualisierung von 101-jährigen Regelungen nicht zeitgemäß sei, Stakeholder nicht ausreichend einbezogen wurden, zentrale Fragen ungeklärt bleiben und die Partizipation sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen unzureichend berücksichtigt werden.
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19.03.2024

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP) betonte, dass die umfassende Novellierung des österreichischen Denkmalschutzgesetzes wesentliche Verbesserungen für den Erhalt und Schutz von Denkmälern bringt, einschließlich der Schaffung einer neuen Erhaltungspflicht sowie zusätzlicher finanzieller Unterstützung für Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude. Dies trage auch zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei.
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19.03.2024

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ) begrüßt die neue haftungsrechtliche Sonderregelung im überarbeiteten Denkmalschutzgesetz, die den Zugang zu historischen Gebäuden trotz ihrer Nichterfüllung aktueller Normen ermöglicht und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Aufhebung der Sperre der Todesstiege in der Gedenkstätte Mauthausen, um den Anforderungen der internationalen Opferorganisationen gerecht zu werden.
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19.03.2024

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP) äußert Unverständnis über die Ablehnung des neuen Denkmalschutzgesetzes durch die SPÖ, lobt die Erklärungen der Staatssekretärin sowie die gute Darstellung und Ergebnisse der Verhandlungen, und gratuliert insbesondere dem Kultursprecher Laurenz Pöttinger für die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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