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Luftfahrtgesetz

20.03.2024

Verkehr und Infrastruktur

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Rettungshubschraubern den Betrieb auf Flugplätzen auch außerhalb der regulären Betriebszeiten zu ermöglichen und eine bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen durch Austro Control einzuführen, um die Sicherheit der Luftfahrt zu erhöhen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Luftfahrtgesetz geändert. Eine wichtige Änderung betrifft die Erlaubnis für Rettungshubschrauber, Flugplätze auch außerhalb der regulären Betriebszeiten zu nutzen. Diese Nutzung ist möglich, sofern das jeweilige Bundesland und der Flugplatzhalter zustimmen. Dabei müssen notwendige Rettungsmaßnahmen und Bodeneinrichtungen sichergestellt sowie Lärmbelästigungen minimiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen wie z.B. hohen Bauwerken. Diese Kennzeichnungen sollen bedarfsgerecht ein- und ausgeschaltet werden, abhängig vom Flugverkehr. Die Austro Control GmbH ist dafür zuständig und kann verschiedene technische Mittel einsetzen, um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten. Eigentümer solcher Hindernisse müssen die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllen und dafür Gebühren zahlen, deren Höhe nach dem Kostendeckungsprinzip festgelegt wird.

Falls eine bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung in einer Ausnahmegenehmigung untersagt wurde, gilt diese Regelung nicht. Eigentümer bestehender Hindernisse können eine Bewertung beantragen, ob eine bedarfsgerechte Kennzeichnung zulässig ist. Die Information über solche Kennzeichnungen muss der Austro Control GmbH für den Flugberatungsdienst übermittelt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.04.2024

Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark) begrüßt die Novelle des Luftfahrtgesetzes, die es ermöglicht, dass Notarzthubschrauber Flugplätze auch außerhalb der Betriebszeiten anfliegen können, um eine bessere medizinische Versorgung im Flächenbundesland Steiermark zu gewährleisten. Er betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die Patiententransportkette und bedankt sich bei den Rettungs- und Einsatzorganisationen für ihre Arbeit.
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04.04.2024

Bundesrat Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross begrüßt den Fortschritt beim Windkraftausbau und betont die Bedeutung bedarfsgerechter Nachtkennzeichnung von Windanlagen durch die Austro Control zur Steigerung der Akzeptanz. Zudem unterstreicht er die Wichtigkeit der neuen Nachtflugerlaubnis für Rettungshubschrauber, die ausschließlich für Rettungsflüge genutzt wird und somit keine bedeutende Lärmbelästigung darstellen wird.
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20.03.2024

Der Abgeordnete Hermann Weratschnig (Grüne) begrüßt Änderungen im Luftfahrtgesetz, die Rettungshubschraubern den Zugang zu Flugplätzen außerhalb der regulären Betriebszeiten erlauben und eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen durch Austro Control einführen, um die Sicherheit zu erhöhen. Er betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für die Notfallrettung und den Fortschritt der Technik.
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20.03.2024

Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) unterstützt die vorgeschlagene Gesetzesänderung zur Verbesserung von Rettungsflügen und der Verwaltung, kritisiert jedoch die mangelnde Aufmerksamkeit der Regierung für die Luftfahrtindustrie und bringt einen Abänderungsantrag ein, um organisatorische und sicherheitsrelevante Verbesserungen an Flughäfen sowie erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Rechte von Fahrgästen umzusetzen.
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20.03.2024

Abg. Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ) begrüßt die gesetzliche Anpassung zur bedarfsgerechten Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen, um Sicherheitsprobleme bei Rettungsflügen zu lösen und die Anwohner vor unnötiger Blendung durch Windräder zu schützen. Er betont, dass die technischen Kosten nicht auf die Bürger abgewälzt werden sollten und empfiehlt die Einrichtung eines Zivilluftfahrtbeirats zur Diskussion weiterer Probleme.
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20.03.2024

Abg. Andreas Ottenschläger (ÖVP) unterstützte einen Abänderungsantrag zur Änderung des Luftfahrtgesetzes, um Rettungshubschraubern den Betrieb auf Flugplätzen außerhalb regulärer Betriebszeiten zu ermöglichen und die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen durch Austro Control zu schaffen, was zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für militärische und andere Einsatzflüge einschließt.
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20.03.2024

Abgeordnete MMag. Katharina Werner (NEOS) äußert sich positiv zum Gesetzentwurf, der Rettungshubschraubern den Betrieb auf Flugplätzen auch außerhalb der regulären Betriebszeiten ermöglicht und eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen einführt, und unterstützt damit sowohl die Verbesserung der Notfallversorgung als auch die Akzeptanz von Windparks. Sie lehnt jedoch den Abänderungsantrag der SPÖ ab, der einen anderen Teil des Luftfahrtgesetzes betrifft, und plädiert dafür, diesen im Ausschuss zu diskutieren.
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20.03.2024

Bundesministerin Leonore Gewessler erklärte, dass die Novelle des Luftfahrtgesetzes den 24-Stunden-Betrieb für Rettungshubschrauber, auch außerhalb der regulären Betriebszeiten der Flugplätze, erleichtert und eine bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Windrädern einführt, um die Akzeptanz und Sicherheit zu erhöhen. Sie betonte die gute Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen und Austro Control bei diesen Initiativen.
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20.03.2024

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ) unterstützt die Bewilligung von Rettungshubschrauber-Betrieben auf Zivilflugplätzen außerhalb der regulären Betriebszeiten, um eine durchgehende Rettungskette zu gewährleisten, und befürwortet eine bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen durch Austro Control zur Reduzierung von Lichtemissionen und zur Effizienzsteigerung.
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20.03.2024

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP) begrüßt eine Gesetzesänderung, die es Rettungshubschraubern ermöglicht, auch außerhalb der regulären Betriebszeiten von Flughäfen wie Graz, Salzburg und Linz zu starten, um die Rettungskette zu verbessern und potenzielle Verzögerungen in Notfallsituationen zu vermeiden. Er dankt der Steiermark für die Initiative und betont die Bedeutung dieser Maßnahmen für das Gesundheits- und Rettungssystem.
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20.03.2024

Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP) betont die Wichtigkeit der neuen Regelung, die den Betrieb von Rettungshubschraubern rund um die Uhr ermöglicht, um lebensrettende Maßnahmen zu unterstützen und die medizinische Versorgung zu verbessern, insbesondere in der Steiermark. Er hebt hervor, dass dies in Notfallsituationen unverzichtbar ist, und kritisiert die bisherige Verzögerung bei der Umsetzung dieser Maßnahme.
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20.03.2024

Abgeordneter Dr. Josef Smolle betont, dass die Gesetzesänderung zur Erlaubnis für Rettungshubschrauber auch außerhalb der regulären Betriebszeiten auf Flughäfen zu operieren, entscheidend zur Verbesserung der medizinischen Notfallversorgung beiträgt, besonders für zeitkritische Fälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle. Er dankt auch den Personen, die in der Flugrettung tätig sind, für ihr Engagement und das persönliche Risiko, das sie auf sich nehmen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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