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Datenschutzgesetz

11.06.2024

Information und Medien

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Datenschutzgesetz geändert, um unter anderem den Schutz journalistischer Arbeit zu stärken, indem bestimmte Datenschutzrechte wie das Auskunftsrecht und das Recht auf Berichtigung bei unveröffentlichten Daten eingeschränkt werden, sowie spezielle Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken eingeführt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Datenschutzgesetz beschlossen, die besonders die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medien betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst:

1. Journalisten und Medienunternehmen dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, auch solche, die sensible Informationen wie politische Meinungen oder strafrechtliche Verurteilungen enthalten. Dies ist erlaubt, solange es für journalistische Zwecke notwendig und verhältnismäßig ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten gilt nicht, wenn diese Daten noch nicht veröffentlicht wurden oder bereits in den Medien veröffentlicht wurden.

2. Verantwortliche in Medienunternehmen müssen bestimmte Datenschutzinformationen nicht offenlegen, wenn dies das Redaktionsgeheimnis gefährdet. Das bedeutet, dass Journalisten unter bestimmten Umständen nicht mitteilen müssen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeitet haben. Auch müssen Verantwortliche keine Informationen preisgeben, die die Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnten.

3. Es gibt Änderungen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen. So müssen Medienunternehmen keine Auskunft über unveröffentlichte Daten geben und können für Auskunftsersuchen eine Gebühr von 9 Euro verlangen. Einige Rechte, wie das Recht auf Kopie der Daten, sind ausgeschlossen. Betroffene Personen haben aber das Recht, eine Überprüfung durch die Datenschutzbehörde zu verlangen, wenn ihre Anfragen abgelehnt werden.

4. Bestimmte Vorschriften der DSGVO, wie die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen und internationale Datenübermittlungen, wurden für journalistische Datenverarbeitung gelockert. Dies soll den Journalisten mehr Spielraum geben, um Informationen zu sammeln und zu veröffentlichen, ohne durch zu viele bürokratische Hürden eingeschränkt zu werden.

Diese Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

26.06.2024

Bundesrat Dr. Manfred Mertel äußerte seine Bedenken hinsichtlich der Änderungen des Datenschutzgesetzes, insbesondere die fehlende Einbeziehung der Opposition und das Fehlen eines Begutachtungsverfahrens. Er betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung zwischen Datenschutz und der Stärkung des Journalismus, erklärte jedoch, dass er dem vorgelegten Gesetzestext aufgrund offener Fragen und Unzulänglichkeiten nicht zustimmen könne.
formalargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

26.06.2024

Bundesrat Marco Schreuder betont die Notwendigkeit der Änderung des Datenschutzgesetzes, um die Balance zwischen Medien- und Datenschutzrechten zu gewährleisten. Er hebt hervor, dass die neue Regelung den Schutz journalistischer Arbeit sicherstellt, und fordert Zustimmung für den Beschluss trotz der langen Ausarbeitungszeit.
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26.06.2024

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ) kritisiert scharf die österreichische Regierung dafür, das Datenschutzgesetz trotz der Bedeutung für Grundrechte wie Pressefreiheit und Datenschutz im Eiltempo und ohne ausreichende Diskussion durchzusetzen. Zudem beklagt er die Missachtung demokratischer Prozesse und den respektlosen Umgang mit den Oppositionsparteien.
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26.06.2024

Bundesrat Mag. Bernhard Ruf (ÖVP, Oberösterreich) lobt die Ministerin für ihre inklusive Vorgehensweise bei der Reform des Datenschutzgesetzes, welche Datenschutz, Redaktionsgeheimnis und Pressefreiheit erfolgreich in Einklang gebracht hat, und betont die Wichtigkeit des Schutzes der Medien und investigativen Journalismus in einer Demokratie.
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26.06.2024

Dr. Alma Zadic betont in ihrer Rede die Schwierigkeit, einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz und der Meinungsäußerungsfreiheit zu finden, und erklärt, dass das neue Gesetz den Schutz journalistischer Arbeit stärkt, indem es vor der Veröffentlichung keine Betroffenenrechte gewährt, aber diese nach der Veröffentlichung gelten lässt, trotz mangelnder Begutachtungszeit.
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11.06.2024

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ) kritisiert die schleppende und kurzfristige Einbindung der Opposition in die Gesetzgebungsprozesse zur Änderung des Datenschutzgesetzes und äußert Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit sowie der Einschränkungen für den Journalismus. Aufgrund dieser Mängel lehnt die SPÖ das Gesetz ab.
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11.06.2024

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne) befürwortet die Änderung des Datenschutzgesetzes, die den Schutz journalistischer Arbeit und das Redaktionsgeheimnis stärkt, und kritisiert die oppositionellen Parteien, insbesondere die SPÖ, für ihre Ablehnung, da dies ihrer Meinung nach das Ende des Redaktionsgeheimnisses bedeuten würde. Sie beschreibt außerdem die Änderungen im Gesetzesvorschlag und ihren Abänderungsantrag, der einige Klarstellungen und Präzisierungen vorsieht.
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11.06.2024

Abg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) kritisierte die überhastete Vorgehensweise bei der Diskussion des Gesetzesantrags zur Änderung des Datenschutzgesetzes. Er bemängelte unklare Begriffe im Entwurf und forderte eine Rückverweisung an den Justizausschuss, um diese Unklarheiten in Ruhe zu klären.
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11.06.2024

Abg. Mag. Corinna Scharzenberger betont in ihrer Rede, dass die Änderung des Datenschutzgesetzes notwendig ist, um den Schutz journalistischer Arbeit zu stärken, indem Ausnahmeregelungen für den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis eingeführt sowie spezielle Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken geschaffen werden. Sie argumentiert, dass dies einen Ausgleich zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und den Kommunikationsgrundrechten sicherstellt und den unabhängigen, freien Journalismus fördert.
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11.06.2024

Die Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, erläutert, dass die Novelle des Datenschutzgesetzes notwendig war, um das vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Medienprivileg anzupassen. Ziel der Änderungen ist es, eine Balance zwischen dem Datenschutz und der Presse- und Informationsfreiheit zu schaffen, indem unter anderem das Redaktionsgeheimnis und spezifische Regelungen für journalistische Datenverarbeitung gestärkt werden.
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11.06.2024

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ) kritisiert den Gesetzesantrag zur Änderung des Datenschutzgesetzes, da sie glaubt, dass die neuen Regelungen die investigative und kritische journalistische Arbeit erschweren und somit den unabhängigen Journalismus in Österreich schwächen würden, anstatt ihn zu stärken. Sie betont, dass zur Stärkung der Demokratie mehr kritischer Journalismus notwendig sei und nicht weniger.
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11.06.2024

Bundesministerin MMag. Dr. Susanne Raab erklärt, dass die Anpassung des Datenschutzgesetzes notwendig wurde, nachdem der Verfassungsgerichtshof entschieden hatte, dass die DSGVO auch für Medien anwendbar sein muss und betont, dass die neuen Regelungen, einschließlich des erweiterten Redaktions- und Quellenschutzes, sowie Beschränkungen von Massenanfragen, den Journalisten weiterhin die Ausübung ihrer Arbeit ermöglichen sollen.
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11.06.2024

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS) betont in ihrer Rede, dass ein ausgewogener Kompromiss zwischen Pressefreiheit und Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger notwendig ist. Sie kritisiert gleichzeitig die FPÖ für ihre Angriffe auf Medien und unterstreicht die Bedeutung des Investigativjournalismus für die Demokratie.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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