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Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

22.09.2020

ArbeitGesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen gewähren können, wenn Schulen oder Betreuungseinrichtungen wegen behördlicher Maßnahmen geschlossen werden, und der Staat übernimmt die Hälfte der Lohnkosten dafür.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz zu ändern. Die wichtigsten Punkte sind wie folgt zusammengefasst:

Wenn Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wegen behördlicher Maßnahmen (zum Beispiel wegen COVID-19) teilweise oder ganz geschlossen werden, können Arbeitgeber ihren Angestellten eine Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen zugestehen, um ihre Kinder bis 14 Jahre zu betreuen, falls der Arbeitnehmer im Betrieb nicht unbedingt gebraucht wird.

Ebenso kann eine Sonderbetreuungszeit gewährt werden, wenn Behinderteneinrichtungen und Schulen für Menschen mit Behinderungen geschlossen sind oder die Betreuung zu Hause erfolgt oder wenn Pflegekräfte nach dem Hausbetreuungsgesetz ausfallen und Angehörige von pflegebedürftigen Personen oder Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz benötigen, betroffen sind.

Arbeitgeber bekommen die Hälfte des in der Sonderbetreuungszeit gezahlten Lohns vom Bund zurückerstattet. Diese Rückerstattung darf nicht mehr als die monatliche Höchstgrenze der Sozialversicherungsgrundlage betragen und muss innerhalb von sechs Wochen nach Ende der Betreuungszeit bei der Buchhaltungsagentur beantragt werden.

Diese Regelungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft und gelten zunächst bis 28. Februar 2021. Die Abwicklung der Vergütungsansprüche kann jedoch bis 30. Juni 2022 erfolgen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

24.09.2020

Die Abgeordnete Mag. Daniela Gruber-Pruner kritisiert die fehlende Rechtsverbindlichkeit der Sonderbetreuungszeit und die unzureichende finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber, während sie die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung für betreuungsbedürftige Angehörige betont. Sie fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, eine einheitliche Entgeltfortzahlung und eine vollständige Kostenerstattung für Arbeitgeber.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

24.09.2020

Abgeordneter Ernest Schwindsackl betont in seiner Rede, dass das neu überarbeitete Arbeitslosenversicherungsgesetz 2020 mit einem Bildungsbonus von 4 Euro pro Tag für arbeitslose Schulungsteilnehmer eine wichtige Maßnahme zur Qualifizierung und Reintegration von Arbeitslosen in nachgefragte Berufsfelder darstellt. Er hebt hervor, dass das Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein müsse, möglichst viele Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, und lobt die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung in der Coronakrise.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

24.09.2020

Bundesrätin Heike Eder betont, dass der Bildungsbonus und die Sonderbetreuungszeit wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen sind, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugutekommen und in der aktuellen Krise für beide Seiten Vorteile bieten. Sie appelliert an alle, diesen Beschlüssen zuzustimmen, um gemeinsam die Herausforderungen der Coronakrise zu meistern.
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24.09.2020

Die Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ) begrüßt die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zum 28. Februar. Sie kritisiert jedoch den fehlenden Rechtsanspruch auf diese Maßnahme, der administrative Aufwand und die daraus resultierenden Kosten für kleine Unternehmen und fordert daher die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

24.09.2020

In seiner Rede betonte Abgeordneter Ing. Bernhard Rösch die Bedeutung der jüngsten Beschlüsse des Nationalrates, die sowohl Arbeitslose durch einen Bildungsbonus bei Schulungsmaßnahmen unterstützen, als auch Arbeitgebern finanzielle Entlastung bei der Gewährung von Sonderbetreuungszeiten aufgrund behördlich geschlossener Bildungseinrichtungen bieten sollen.
formalüberzeugendpräzisekonstruktiv

24.09.2020

Der Abgeordnete Horst Schachner kritisiert das zu geringe Arbeitslosengeld und fordert eine Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent zur besseren Unterstützung Arbeitsloser. Zudem setzt er sich für eine schnellere und umfassendere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch staatliche Maßnahmen ein.
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24.09.2020

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Lackner lobte den einstimmigen Beschluss zur Verlängerung und Verbesserung der Sonderbetreuungszeit sowie zur Erhöhung des Bildungsbonus für Arbeitslose, was sowohl die finanzielle Situation während längerer Qualifizierungen verbessert als auch zukünftige Job- und Einkommenschancen erhöht. Er betonte die soziale und wirtschaftliche Bedeutung dieser Maßnahmen, insbesondere in Hinblick auf die Ausbildung von Fachkräften in wichtigen Zukunftsbereichen.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

24.09.2020

Mag. (FH) Christine Aschbacher betont die Wichtigkeit der geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die von der Coronapandemie betroffen sind, einschließlich eines Bildungsbonus für Arbeitslose, zusätzlicher Lehrstellen für Jugendliche sowie einer verlängerten Kurzarbeit und Sonderbetreuungszeiten. Sie ruft zur breiten Zustimmung auf, um betroffenen Personen Perspektiven und Chancen zu bieten und die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.
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24.09.2020

Der Abgeordnete Ernest Schwindsackl stellt klar, dass er die Begriffe Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit als positiv besetzte Worte sieht, die harmonieren müssen, und weist den von Frau Mag. Gruber-Pruner verwendeten Begriff "Frechheit" entschieden zurück, da er diesen in einer demokratischen Debatte für unangemessen hält.
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22.09.2020

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum begrüßt die Erweiterung der Sonderbetreuungszeit bis Februar 2021, betont jedoch die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf diese Zeit, einer vollständigen Erstattung der Lohnkosten, sowie die Einbeziehung von Angehörigen von Pflegebedürftigen und schwerkranken Personen. Sie fordert, dass Arbeitnehmer diese Betreuungspflichten ohne Unsicherheiten und finanzielle Belastungen erfüllen können.
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22.09.2020

Abgeordneter Peter Wurm kritisiert die Regierung für ihre Maßnahmen während der COVID-19-Pandemie, da diese seiner Meinung nach zu massiver Einschränkung der Grundrechte und wirtschaftlicher Unsicherheit führen, was letztendlich die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen erschwert. Er fordert eine Rückkehr zur Normalität und mehr Planbarkeit, um die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern.
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22.09.2020

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ) bedauert, dass die Regelung zur Sonderbetreuungszeit nicht im Urlaubs- oder Angestelltengesetz verankert ist und betont die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs für mehr Rechtssicherheit. Zudem fordert er, dass auch Angehörige von schwer Erkrankten in die Regelung einbezogen werden sollten.
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22.09.2020

Der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner betont in seiner Rede, dass Schulen während der behördlichen Maßnahmen nicht geschlossen, sondern lediglich der Präsenzunterricht ausgesetzt wurde. Dadurch möchte er eine präzisere Darstellung der Situation gewährleisten.
formalüberzeugendpräzise

22.09.2020

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit der freiwilligen und kooperativen Regelung der Sonderbetreuungszeit ohne Rechtsanspruch, lobte die bisherigen positiven Erfahrungen und die Zusammenarbeit, und kritisierte die Forderungen nach verpflichtenden Maßnahmen als unpassend. Sie unterstrich das gemeinsame Bewältigen der Krise durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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22.09.2020

Abgeordnete Barbara Neßler betont die Notwendigkeit der Verlängerung der Sonderbetreuungszeit zur Unterstützung von Eltern und vor allem Frauen, die durch die COVID-19-Pandemie stark belastet sind, und hebt hervor, dass der Staat nun die Hälfte der Kosten übernimmt, um sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu entlasten. Sie appelliert an die Arbeitgeber, Verständnis und Unterstützung zu zeigen, um gemeinsam die Krise zu bewältigen.
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22.09.2020

Mag. Martina Künsberg Sarre von den NEOS kritisiert die Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich der Schulschließungen und fordert kreativere und präzisere Strategien, um Schulen offen zu halten und den Eltern sowie Lehrern Sicherheit und Orientierung zu geben. Sie bemängelt die unzureichenden Vorbereitungen während des Sommers und die fehlende sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Verbesserung der Schulbedingungen in der Pandemie.
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22.09.2020

Der Nationalratsabgeordnete August Wöginger betont in seiner Rede, dass die Sonderbetreuungszeit eine wichtige Unterstützungsmaßnahme für Eltern während der Coronapandemie ist, die gut funktioniert hat und fortgesetzt wird, wobei der Staat nun 50 Prozent der Lohnkosten übernimmt, um die Arbeitgeber zu entlasten. Er dankt der Bundesministerin und ihren Mitarbeitern und hofft, dass es keinen weiteren Lockdown geben wird, die Regelung aber eine gute Lösung für betroffene Familien darstellt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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