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Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, Arbeitsverfassungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz 1993, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

24.03.2021

ArbeitGesundheit und Ernährung

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Regeln für die Arbeit im Homeoffice beschlossen, die definieren, dass dies schriftlich vereinbart werden muss, der Arbeitgeber digitale Arbeitsmittel bereitstellen oder deren Kosten übernehmen kann und Unfälle im Homeoffice als Arbeitsunfälle gelten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Reihe von Gesetzen geändert, die vor allem Regelungen zu Homeoffice und den Umgang mit Arbeitsunfällen betreffen. Hier sind die wichtigsten Änderungen:

1. Das Arbeiten im Homeoffice muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich vereinbart werden. Der Arbeitgeber muss die notwendigen digitalen Arbeitsmittel bereitstellen oder die Kosten dafür übernehmen. Diese Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

2. Im Homeoffice verursachte Schäden durch Personen im gleichen Haushalt gelten als Dienstnehmerhaftpflicht und sind somit abgedeckt.

3. Arbeitsinspektoren dürfen nicht die Wohnungen der Arbeitnehmer im Homeoffice betreten.

4. Unfälle im Homeoffice gelten als Arbeitsunfälle und sind entsprechend versichert. Die Wohnung des Arbeitnehmers wird für die Dauer der Homeoffice-Tätigkeit als Arbeitsstätte anerkannt. Diese Regelungen sind teilweise rückwirkend ab März 2020 gültig.

Diese Fragen betreffen vor allem Arbeitnehmer im Homeoffice und ihre Rechte sowie Sicherheitsbestimmungen und Versicherungsschutz.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

29.03.2021

In ihrer Rede betonte Nationalratsabgeordnete Heike Eder die Freiwilligkeit und Vorteile des neuen Homeofficepakets, das Regelungen zur Arbeitszeit, Unfallversicherung und Bereitstellung von Arbeitsmitteln festlegt und sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Planungssicherheit und Flexibilität bietet. Sie lobte die Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Opposition und kündigte eine zukünftige Evaluierung der Regelungen an.
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29.03.2021

Bundesrätin Korinna Schumann betont die Bedeutung der neuen gesetzlichen Homeoffice-Regelungen, die endlich verabschiedet wurden, hebt die Vorteile für Arbeitnehmer in Betrieben mit Betriebsrat hervor und warnt vor möglichen Gefahren und Herausforderungen des Homeoffice, wie der Vermischung von Arbeits- und Freizeit sowie gesundheitlicher Belastung. Zudem spricht sie die Notwendigkeit klarer Regelungen für die Zukunft und einer verbesserten Unterstützung für das Gesundheitspersonal an.
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29.03.2021

Mag. Dr. Martin Kocher betont, dass das neue Homeoffice-Gesetz klare und sichere Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause schafft, wobei Homeoffice weiterhin Vereinbarungssache bleibt. Die Bereitstellung oder Kostenübernahme digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber und der Versicherungsschutz für Unfälle sind zentrale Punkte des Gesetzes.
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29.03.2021

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andrea Michaela Schartel betont die Notwendigkeit gesetzlicher Rahmenbedingungen für Homeoffice, insbesondere die Gleichstellung von Arbeitsunfällen im Homeoffice mit herkömmlichen Arbeitsunfällen, und fordert eine detaillierte Überprüfung der Arbeitsbedingungen bei der Firma Hygiene Austria.
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29.03.2021

Abgeordneter Andreas Lackner betont, dass das beschlossene Homeoffice-Paket wichtige rechtliche Klarheit und Sicherheit für Arbeitnehmer und Unternehmen schafft und begrüßt die langfristige Regelung. Er hebt jedoch hervor, dass die Entwicklungen im Homeoffice-Bereich weiterhin beobachtet und gegebenenfalls angepasst werden müssen, um eine umfassende Lösung zu gewährleisten.
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24.03.2021

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits (SPÖ) betont, dass die SPÖ frühzeitig die Probleme und Bedürfnisse im Homeoffice erkannt und entsprechende Lösungen gefordert hat, die nun in den neuen Gesetzentwurf übernommen wurden. Er lobt den schnellen Fortschritt der Bundesregierung, weist aber auf die Notwendigkeit zusätzlicher Lösungen für Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse hin.
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24.03.2021

Abgeordneter Mag. Markus Koza begrüßt das Homeofficepaket, das durch eine Sozialpartnereinigung entstanden ist, als wichtigen Schritt zur Schaffung rechtlicher Klarheit und Sicherheit für Homeoffice-Arbeit, betont jedoch die Notwendigkeit weiterer kollektiver Regelungen und einer klaren Trennung von beruflicher Tätigkeit und Betreuungsaufgaben.
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24.03.2021

Dr. Dagmar Belakowitsch unterstützt den neuen Gesetzentwurf zum Homeoffice, hat jedoch Bedenken bezüglich der Einhaltung und Kontrolle der Vorschriften, insbesondere kritisiert sie die Unzulänglichkeiten des Arbeitsinspektorats anhand des Beispiels "Hygiene Austria". Sie fordert eine umfassende Untersuchung der Kommunikations- und Überprüfungsvorgänge in dieser Angelegenheit.
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24.03.2021

Abgeordnete Bettina Zopf betont in ihrer Rede im österreichischen Nationalrat, dass das neue Homeoffice-Regelwerk moderne, zukunftsorientierte Arbeitsbedingungen schafft und sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Flexibilität und Vorteile bietet. Die Vereinbarungen basieren auf Freiwilligkeit und sorgen für einen angemessenen gesetzlichen Rahmen, um die Produktivität und Work-Life-Balance zu verbessern.
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24.03.2021

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler betonte in ihrer Rede, dass die neuen Homeoffice-Regeln im österreichischen Nationalrat schriftliche Vereinbarungen, Bereitstellung oder Kostenübernahme digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber und die Anerkennung von Unfällen im Homeoffice als Arbeitsunfälle beinhalten.
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24.03.2021

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann betont in ihrer Rede die positiven Aspekte des Homeoffice während der Pandemie, wie erhöhte Produktivität und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und hebt die gesetzlichen Regelungen zu digitalen Arbeitsmitteln und Unfallversicherung hervor, die Homeoffice freiwillig und flexibel gestalten sollen.
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24.03.2021

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer kritisiert die beschlossenen Homeoffice-Regeln als unzureichend, da sie die modernen Arbeitsrealitäten wie mobile Arbeit und Flexibilität nicht ausreichend berücksichtigen und die Chance vertun, das Arbeitsrecht zeitgemäß anzupassen. Sie begrüßt jedoch steuerliche Erleichterungen wie die Homeofficepauschale, bemängelt aber den zusätzlichen Aufwand in der Lohnverrechnung.
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24.03.2021

Der Abgeordnete Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP) verteidigt sich gegen Vorwürfe der Abgeordneten Belakowitsch bezüglich Amtsgeheimnisverletzung und äußert Skepsis darüber, ob es möglich sein wird, alle modernen Arbeitsmodelle, insbesondere im Mobileoffice durch die Pandemie beschleunigt, gesetzlich umfassend zu regeln.
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24.03.2021

Abgeordneter Christoph Zarits betont die Notwendigkeit klarer Regelungen für Homeoffice, einschließlich Unfallversicherung und Arbeitszeitgesetze, sowie die Bedeutung der schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er erwähnt zudem steuerliche Entlastungen wie das Homeofficepauschale und die Absetzbarkeit ergonomischer Büromaterialien.
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24.03.2021

Der Abgeordnete Mag. Michael Hammer betont die Notwendigkeit klarer arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Regelungen für Homeoffice, einschließlich der Bereitstellung digitaler Infrastruktur, und fordert einen beschleunigten Breitbandausbau, besonders im ländlichen Raum, um Homeoffice effektiv zu ermöglichen.
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24.03.2021

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert das neue Homeoffice-Gesetz als unzureichend und weltfremd, da es nur das Arbeiten in der Wohnung regelt und nicht das mobile Arbeiten an anderen Orten berücksichtigt, und fordert eine Anpassung des Gesetzes an die moderne Arbeitswelt. Zudem bemängelt er die unklare Definition von digitalen Arbeitsmitteln und die komplizierten schriftlichen Vereinbarungen für Homeoffice-Nutzung.
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24.03.2021

Mag. Dr. Martin Kocher betont in seiner Rede, dass das Homeofficepaket 2021 flexible und bedarfsgerechte Regelungen schafft, die sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern berücksichtigen, wobei finanzielle und arbeitsschutzrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden und Arbeitsunfälle im Homeoffice als solche anerkannt sind. Zudem soll eine Evaluierung der Maßnahmen im Jahr 2022 weitere Anpassungen ermöglichen, um die Praxis zu optimieren.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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