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Familienlastenausgleichsgesetz 1967

15.12.2021

Europäische UnionFamilie und Generationen

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Familienbeihilfe für volljährige Kinder bis zum 24. (bzw. bei erheblicher Behinderung bis zum 25.) Lebensjahr für vier Monate nach Schulausbildung und bei anschließender zügiger Berufsausbildung gewährt wird; außerdem wird eine automatisierte Datenübermittlung zwischen Bildungseinrichtungen und dem Finanzamt zur besseren Verwaltung der Familienbeihilfe eingeführt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorzunehmen. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für volljährige Kinder mit erheblicher Behinderung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es nach Abschluss der Schulausbildung vier Monate Familienbeihilfe. Danach gibt es die Beihilfe weiter bis zum Beginn einer neuen Berufsausbildung, wenn diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen wird.

2. Kinder, die an Programmen des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen, haben ebenfalls Anspruch auf Familienbeihilfe. Hierbei handelt es sich um ein EU-Programm, das jungen Menschen solidarische Projekte in Europa ermöglicht.

3. Es wird eine automatisierte Datenübermittlung zwischen Bildungseinrichtungen und dem Finanzamt Österreich eingerichtet. Dadurch werden relevante Daten der Studierenden automatisiert verarbeitet, wie z.B. Prüfungsdaten, ECTS-Punkte und Zulassungsstatus. Änderungen dieser Daten, die die Familienbeihilfe betreffen, werden ebenfalls automatisch an das Finanzamt übermittelt.

Diese Änderungen treten größtenteils mit Anfang Juni 2022 bzw. dem Tag nach der Kundmachung des Gesetzes in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

20.12.2021

Mag. Daniela Gruber-Pruner, Abgeordnete der SPÖ, unterstützte die Gesetzesänderungen zum Familienlastenausgleichsgesetz und Kinderbetreuungsgeldgesetz, kritisierte jedoch die generelle Ungerechtigkeit und Unzulänglichkeit der aktuellen Familienleistungen, insbesondere für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende, und appellierte an die Politik, nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut zu ergreifen.
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20.12.2021

Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betont die Wichtigkeit der Erhöhung der Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld und die automatische Weitergewährung der Familienbeihilfe für vier Monate nach der Schulausbildung, um finanzielle Unsicherheiten in Familien zu verringern. Zudem spricht sie sich für die zukünftige Direktzahlung der Familienbeihilfe an volljährige Kinder ohne elterliches Einverständnis aus.
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20.12.2021

Abgeordnete Heike Eder betont die Vorteile der verbesserten Verwaltung und erleichterten Abwicklung der Familienbeihilfe sowie die Erhöhung der Einkommensgrenze beim Kinderbetreuungsgeld; sie lobt die Schritte der Regierung zur Unterstützung von Familien und insbesondere Frauen durch diese Maßnahmen.
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20.12.2021

MMag. Dr. Susanne Raab betont die Bedeutung des neuen dreiteiligen Familienentlastungspakets, welches bürokratische Hürden abbauen und Familien finanziell sowie administrativ entlasten soll. Sie hebt weiterhin die Erhöhung des Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld, die Verlängerung der Familienbeihilfe nach Schulabschluss und die Automatisierung der Datenübermittlung explizit hervor.
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20.12.2021

Die Abgeordnete Marlies Steiner-Wieser von der FPÖ unterstützt die Erhöhung der Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld und die Verlängerung der Familienbeihilfe, kritisiert jedoch die Regelung, dass der Bezug von Krankengeld zum Verlust des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes führt, und fordert daher eine entsprechende Gesetzesänderung.
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15.12.2021

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ) betont den Reformbedarf beim Kinderbetreuungsgeld, kritisiert die Komplexität der verschiedenen Varianten und die Ablehnung eines Antrags zur Gleichstellung vom Krankengeld durch die Regierungsparteien. Sie lobt jedoch die Anpassung der Zuverdienstgrenze und fordert die Wiederaktivierung des Coronafamilienhärtefonds, während sie die Eile und mangelnde Analysezeit bei der kurzfristigen Einbringung eines Änderungsantrags durch die Regierung bemängelt.
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15.12.2021

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP) erläutert die geplante Erhöhung der Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld und lehnt den Antrag der FPÖ aufgrund bestehender Härtefallregelungen ab. Er unterstreicht außerdem die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro und des Kindermehrbetrags auf 450 Euro ab Juli 2022 als positive Maßnahmen für österreichische Familien.
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15.12.2021

Abgeordnete Edith Mühlberghuber begrüßt die Vereinfachung der Familienbeihilfeverfahren und die Anhebung der Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld, kritisiert jedoch die kurzfristige Vorlage des Antrags und betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Änderung, um Härtefälle beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Mütter zu vermeiden, die vor der Geburt länger als 14 Tage Krankengeld beziehen.
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15.12.2021

Abgeordneter Michael Bernhard kritisiert die Verzögerung wichtiger familienpolitischer Entscheidungen durch die ÖVP und die Grünen und hebt zwei zentrale NEOS-Vorschläge hervor: flexiblere Modelle für das Kinderbetreuungsgeld zur Erhöhung der Väterbeteiligung und einen schrittweisen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr.
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15.12.2021

Abgeordnete Barbara Neßler äußert sich positiv zu den beschlossenen Änderungen, die eine Erhöhung der Einkommensgrenze beim Kinderbetreuungsgeld sowie die Verlängerung der Familienbeihilfe nach Schulausbildung und die Einführung einer automatisierten Datenübermittlung betreffen, und ruft zum Abschluss ihrer Rede zu Impfungen und einem gesunden Jahresabschluss auf.
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15.12.2021

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) betont die Bedeutung der überparteilichen Unterstützung für Familienpolitik und ruft dazu auf, bestehende Gesetzesmängel im Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus zu beheben, damit Schwierigkeiten wie länger andauernde Krankenstände oder Dienstzeiten den Anspruch nicht beeinträchtigen.
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15.12.2021

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner (SPÖ) betont in ihrer Rede die Notwendigkeit umfassender psychologischer Unterstützung für Kinder und Jugendliche angesichts der alarmierend hohen depressiven Symptome bei jungen Menschen während der Pandemie. Sie kritisiert die fehlende breite politische Diskussion und fordert gezielte Maßnahmen zur Unterstützung von Alleinerziehenden, darunter eine Unterhaltsgarantie und einen Rechtsanspruch auf Kinderbildung.
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15.12.2021

Die Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda begrüßt die Einführung eines digitalen Familienbeihilfenverfahrens, das den Verwaltungsaufwand für Bürger und Behörden reduzieren soll, indem eine automatische Datenübermittlung zwischen Bildungseinrichtungen und dem Finanzamt eingeführt wird, um die Anspruchsüberprüfung zu erleichtern. Sie betont die Bedeutung dieser Maßnahme trotz der kurzen Vorbereitungszeit und wünscht für das kommende Jahr einen umsichtigen Umgang mit Sprache.
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15.12.2021

MMag. Dr. Susanne Raab stellte ein dreiteiliges Familienentlastungspaket vor, das eine automatische Weitergewährung der Familienbeihilfe nach Abschluss der Schulausbildung, eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und Entbürokratisierungsmaßnahmen bei der Beantragung der Familienbeihilfe umfasst. Das Paket zielt darauf ab, den administrativen Aufwand für Familien zu reduzieren und ihnen zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten.
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15.12.2021

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) entschuldigt sich bei der Opposition für die späte Übermittlung eines Abänderungsantrags und ruft zu einem respektvolleren Umgang miteinander auf, während er Kritik an einer von der Sozialdemokratie verbreiteten falschen Interpretation von Zahlen zur Inanspruchnahme des Familienbonus und Kindermehrbetrags übt. Er schließt mit guten Wünschen für Weihnachten.
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15.12.2021

Abgeordneter Lukas Brandweiner dankt den Präsident*innen für ihre umsichtige Vorsitzführung und wünscht allen frohe Weihnachten und Gesundheit, betont dabei die Wichtigkeit des Dialogs trotz unterschiedlicher Meinungen.
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15.12.2021

Abgeordneter Maximilian Köllner betont die Notwendigkeit, das Zivildienstgesetz anzupassen, damit der europäische Freiwilligendienst weiterhin als Ersatz für den Zivildienst anerkannt wird, und äußert seine Besorgnis über die psychosozialen Auswirkungen der Coronapandemie auf Jugendliche. Außerdem kritisiert er die ÖVP für den verhinderten Ausbau der Nachmittagsbetreuung und unterstützt die Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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