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Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und die Rechtsanwaltsordnung

29.03.2023

Budget und FinanzenInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten das Todesfallrisiko eines Verbrauchers unberücksichtigt bleiben kann, wenn andere Bedingungen erfüllt sind, und dass bei der Rechtsanwaltsordnung eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor neuen Berufsregeln durchgeführt werden muss.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat Änderungen am Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sowie an der Rechtsanwaltsordnung beschlossen. Im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz wird neu festgelegt, dass bei der Kreditvergabe an ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen keine zusätzlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, wenn der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt wird und ausreichende Sicherheiten vorhanden sind. Diese Änderung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.

In der Rechtsanwaltsordnung werden die Bestimmungen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung konkreter gefasst. Bei neuen Vorschriften im Berufsstand müssen spezifische Inhalte überprüft werden, und die Ergebnisse dieser Prüfungen müssen der Justizministerin mitgeteilt werden. Sie kann gegebenenfalls Nachbesserungen fordern. Diese Änderungen treten sofort nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.

Mit diesen Anpassungen wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt, die sicherstellt, dass neue Berufsreglementierungen verhältnismäßig sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.04.2023

In ihrer Rede betonte Bundesrätin Klara Neurauter, dass die Gesetzesnovelle zur Hypothekar- und Immobilienkreditvergabe ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung sei, indem sie sicherstellt, dass das Lebensalter des Kreditnehmers keine Rolle mehr spiele und faire Bedingungen für ältere Menschen geschaffen würden. Sie würdigte zudem die lange Bemühung des Seniorenbundes und die Bedeutung, den Erben die Möglichkeit zu geben, Sicherheiten selbstständig zu veräußern.
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13.04.2023

Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt den Beschluss des Nationalrats, durch den Altersdiskriminierung bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten abgeschafft wird, und ruft dazu auf, weiterhin gegen die digitale Benachteiligung älterer Menschen vorzugehen.
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13.04.2023

Abgeordneter Andreas Arthur Spanring betont, dass die geplante Gesetzesänderung zur Berücksichtigung des Todesfallrisikos bei der Kreditvergabe einen wichtigen Schritt gegen die Diskriminierung älterer Menschen darstellt, und erinnert daran, dass die ursprüngliche Regelung aus dem Jahr 2015 von der damaligen rot-schwarzen Regierung eingeführt wurde, obwohl sie von Anfang an umstritten war. Er begrüßt den Ansatz der Selbstbestimmung und Freiheit, der älteren Menschen auch die Möglichkeit zu persönlichen Entscheidungen, wie etwa zur Finanzierung von Lebenswünschen, erhalten soll.
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13.04.2023

MMag. Elisabeth Kittl, BA, betont in ihrer Rede die weitverbreitete Alters- und Krankendiskriminierung bei der Kreditvergabe an ältere oder kranke Menschen aufgrund ihrer begrenzten Lebenserwartung und begrüßt die Entscheidung des Nationalrats, das Todesfallrisiko bei der Kreditvergabe künftig unberücksichtigt zu lassen, um mehr Selbstbestimmung und weniger Diskriminierung zu ermöglichen. Zudem würdigt sie die Leistungen älterer Frauen und bedankt sich insbesondere bei den engagierten Großmüttern und "Omas gegen Rechts".
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13.04.2023

Dr. Alma Zadić, LL.M., begrüßte im Bundesrat die einstimmige Beschlussfassung des Nationalrats über die Novelle, die es älteren Menschen ermöglicht, Hypothekar- und Immobilienkredite zu erhalten, sofern sie ausreichende Sicherheiten und Tilgungsmöglichkeiten nachweisen können, unabhängig von ihrer Lebenserwartung. Sie betonte die Wichtigkeit dieser Regelung zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung und zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens für Senioren.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits erläutert, dass der Nationalrat beschlossen hat, das Todesfallrisiko bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten unter bestimmten Bedingungen unberücksichtigt zu lassen, und fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer Berufsregeln in der Rechtsanwaltsordnung.
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29.03.2023

Die Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann betont, dass mit der Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes die Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe beendet wird, indem bei ausreichenden finanziellen Sicherheiten das Todesfallrisiko unberücksichtigt bleibt, was älteren Menschen mehr Selbstbestimmung ermöglicht.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Mag. Christian Ragger lobt die Justizministerin dafür, dass sie ein überfälliges Gesetz zur Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen bei der Kreditvergabe umgesetzt hat, weist jedoch darauf hin, dass weitere Maßnahmen nötig sind, um die finanzielle Belastung durch Banken zu regulieren und die Ingerentenhaftung für Bürgschaften zu klären.
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29.03.2023

Die Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer begrüßt das neue Gesetz, das die Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe abschafft und sicherstellt, dass ältere Menschen leichter Kredite für notwendige Investitionen wie Hausdämmungen oder barrierefreie Badezimmer erhalten. Sie betont, dass das Gesetz mehr Gerechtigkeit schafft und den Druck auf Erben verringert, da Kredite nicht sofort fällig gestellt werden dürfen, wenn der Kreditnehmer stirbt.
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29.03.2023

Dr. Nikolaus Scherak betonte, dass die neuen Regelungen zur Hypothekenvergabe Flexibilität schaffen, indem sie das Todesfallrisiko ausklammern, sofern andere Bedingungen erfüllt sind, und dass die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei neuen Berufsregeln für Rechtsanwälte sicherstellen soll, dass diese angemessen sind.
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29.03.2023

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betonte in ihrer Rede, dass die Novelle zur Hypothekar- und Immobilienkreditvergabe, die das Todesfallrisiko eines Verbrauchers unberücksichtigt lassen kann, älteren Menschen und Personen mit geringerer Lebenserwartung den Zugang zu Krediten erleichtert, und lobte die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen von Kreditnehmern und Kreditgebern sowie die langjährige Unterstützung durch Seniorenbundpräsidentin Ingrid Korosec.
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29.03.2023

Abgeordnete Bedrana Ribo, MA, betont, dass die beschlossene Gesetzesänderung zur Unberücksichtigung des Todesfallrisikos bei Hypothekar- und Immobilienkrediten die finanzielle Unabhängigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen fördert und Altersdiskriminierung bekämpft. Sie unterstreicht die Wichtigkeit dieser Unabhängigkeit für ein selbstbestimmtes Leben und dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung.
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29.03.2023

Abgeordnete Petra Bayr betont, dass durch die Gesetzesnovelle Altersdiskriminierung bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten beendet wird, indem bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht nur die Lebenserwartung, sondern auch die Gesundheit und der Wert der Vermögenswerte berücksichtigt werden, was älteren und kranken Menschen mehr Rechtssicherheit und Lebensqualität ermöglicht. Sie lobt außerdem die Bemühungen von Kollegen wie Drobits, die zu diesem Fortschritt beigetragen haben.
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29.03.2023

Dr. Alma Zadić, LL.M., Bundesministerin für Justiz, betont in ihrer Rede die Bedeutung der abgeschafften Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe, die nun älteren Menschen und Kranken, sofern ausreichend Sicherheiten wie Immobilien vorhanden sind, den Zugang zu Hypothekar- und Immobilienkrediten ermöglicht, um ihre Selbstbestimmung zu stärken.
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29.03.2023

Der Abgeordnete Mag. Klaus Fürlinger kritisiert die Überregulierung durch die EU und die österreichische Gesetzgebung, insbesondere im Konsumentenschutz und Kreditwesen, und betont, dass weniger Regulierung oft zu besseren Ergebnissen führen könnte. Er äußert Zweifel daran, ob die jüngsten Gesetzesänderungen zur Beseitigung der Altersdiskriminierung bei Hypothekarkrediten tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit beitragen werden.
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29.03.2023

Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass durch die neue Regelung beim Hypothekar- und Immobilienkreditwesen ein Mittelweg gefunden wird, der sowohl den Schutz der Verbraucher vor Überschuldung sicherstellt als auch den Zugang zu Krediten für Investitionen ermöglicht, ohne dass das Todesfallrisiko allein ausschlaggebend ist. Dies soll verhindern, dass Kreditentscheidungen diskriminierend aufgrund des Alters getroffen werden.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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