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COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

29.08.2023

Gesundheit und ErnährungWirtschaft

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass eine bestimmte Regelung (§ 8b) des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes ab sofort gilt und bis zum 31. Dezember 2023 wirksam bleibt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz zu ändern. Die wichtigste Änderung betrifft § 8b, der in einer neuen Fassung am Tag nach der Veröffentlichung des Bundesgesetzes in Kraft tritt. Diese Regelung hat jedoch ein Ablaufdatum und wird am 31. Dezember 2023 außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass die neuen Bestimmungen des § 8b nur bis Ende 2023 gültig sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

04.10.2023

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel kritisierte die ineffiziente und kostspielige Struktur der COFAG, welche durch einen externen Dienstleister statt durch das Finanzministerium erstellt wurde, und betonte die Wichtigkeit der Verlängerung der Regelung, um sicherzustellen, dass auch kleine Förderwerber ihre Mittel erhalten. Trotz der harten Kritik stimmte sie der Verlängerung zu, um die Fördermittelvergabe zu gewährleisten.
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04.10.2023

In seiner Rede betont Mag. Sascha Obrecht die Dringlichkeit und Notwendigkeit der beschlossenen Regelung (§ 8b) des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes und erläutert, wie sie zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der Bevölkerung beitragen soll.
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04.10.2023

Der Abgeordnete Christoph Stillebacher erläuterte in seiner Rede, dass die neue Regelung (§ 8b) des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes unverzüglich in Kraft tritt und deren Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2023 befristet ist.
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04.10.2023

Die Abgeordnete Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber betont die Bedeutung der Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Anforderung von Ergänzungsgutachten durch die Cofag, um die Richtigkeit und Plausibilität von Förderanträgen zu überprüfen, und unterstützt die Verlängerung dieser Regelung bis Ende 2023.
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04.10.2023

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky betonte die Notwendigkeit und Dringlichkeit der neuen Regelung (§ 8b) des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes, um sicherzustellen, dass finanzielle Unterstützungen korrekt und effizient geprüft und vergeben werden. Er wies darauf hin, dass diese Maßnahme bis zum 31. Dezember 2023 gültig bleibt, um die Wirtschaft in der anhaltenden Krisenzeit zu stabilisieren.
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29.08.2023

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont die erfolgreiche und transparente Abwicklung von über 1,35 Millionen Anträgen durch die Cofag während der COVID-19-Pandemie, hebt die wirtschaftlichen Stabilisierungsmaßnahmen hervor und erläutert die Notwendigkeit der Verlängerung der Kontrolle und Prüfung von ausstehenden Anträgen bis Ende 2023.
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29.08.2023

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) kritisiert die Intransparenz und das Chaos der Cofag bei der Prüfung und Vergabe von Förderungen, wobei Unternehmen verängstigt und benachteiligt wurden. Er fordert eine Abschaffung der Cofag zugunsten einer transparenten Abwicklung durch das Finanzamt zur Gewährleistung von Planungs- und Rechtssicherheit für Unternehmer.
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29.08.2023

Der Abgeordnete MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ) erklärt, dass die Verlängerung einer Regelung des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes bis Ende 2023 notwendig sei, betont jedoch, dass die Cofag (COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes) ineffizient und intransparent arbeite und besser durch bestehende Strukturen des Finanzministeriums ersetzt worden wäre, wie auch der Rechnungshof empfohlen habe.
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29.08.2023

Abgeordnete Mag. Karin Greiner kritisiert die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung für die intransparente Abwicklung der Covid-19-Förderungen durch die Cofag, die mangelnde parlamentarische Kontrolle und das Fehlen eines Ausschusses zur Diskussion des Gesetzentwurfs zur Förderungsüberprüfung. Sie fordert mehr Transparenz und sieht die momentane Situation als ungerecht gegenüber Kleinunternehmen und Steuerzahlern.
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29.08.2023

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter kritisiert in seiner Rede das Unvermögen der Bundesregierung, grundlegende Regelungen konsequent umzusetzen, und bemängelt die mangelnde parlamentarische Kontrolle bei der Verwaltung öffentlicher Mittel. Gleichzeitig hebt er die Versäumnisse und die nicht suffizient reparierbaren Fehler der bisherigen Maßnahmen hervor, insbesondere im Hinblick auf die COVID-19-Hilfen und die geplante Mietzinsbremse.
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29.08.2023

Der Abgeordnete Andreas Ottenschläger betont die Bedeutung der Transparenz und Kontrolle bei den COVID-19-Fördermaßnahmen, dankt den Mitarbeitern der Finanzämter und der Cofag für ihre Arbeit und unterstützt die gesetzliche Grundlage für die Prüfung der verbleibenden Förderanträge bis Jahresende.
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29.08.2023

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisiert die ineffiziente und intransparente Abwicklung der COVID-19-Förderungen durch die COFAG sowie die Abschaffung des Rechtsanspruchs auf Entschädigung im Epidemiegesetz. Er betont, dass die fehlerhaften Maßnahmen und die fehlende Rückkehr zum ursprünglichen Entschädigungsanspruch erheblichen Schaden für die österreichische Wirtschaft und Gesellschaft angerichtet haben.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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