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Personenstandsgesetz 2013

14.12.2023

Inneres und Recht

Kurz gesagt
Das Personenstandsgesetz 2013 in Österreich wird geändert, sodass neben der Vaterschaft jetzt auch die Elternschaft berücksichtigt wird, einschließlich der Anerkennung durch Partnerinnen in eingetragenen Partnerschaften, was ab 1. Januar 2024 gilt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Personenstandsgesetz 2013 geändert, um es an moderne Familienstrukturen anzupassen. Wesentliche Punkte dieser Änderung sind:

1. Im Gesetz werden Begriffe wie "Vaterschaft" oft durch "Elternschaft" oder "andere Elternteile" ergänzt. Dies gilt insbesondere dafür, wer die Vaterschaft oder Elternschaft anerkennen kann. Auch ist es jetzt möglich, dass nicht nur der Vater, sondern auch andere Elternteile bestimmte Rechte und Pflichten haben.

2. Es wird klargestellt, dass die Personen, die mit der Mutter verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gleiche Rechte und Pflichten wie Ehepartner haben, was die Anerkennung der Elternschaft und die Fürsorgepflichten betrifft.

3. Bei der Eintragung von Geburten ins Personenstandsregister sollen nun sowohl der Vorname und Familienname der Mutter als auch die des anerkannten Vaters oder anderen Elternteils eingetragen werden, sofern diese das Einverständnis der Mutter haben und keine Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Diese Änderungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und sollen sicherstellen, dass alle Elternteile unabhängig von Geschlecht oder Familienkonstellation rechtlich anerkannt und in allen relevanten Dokumenten korrekt eingetragen werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.12.2023

Bundesrat Markus Leinfellner kritisiert die Änderung des Personenstandsgesetzes 2013, die die Anerkennung von Elternschaft durch Partnerinnen in eingetragenen Partnerschaften ermöglicht, als unvernünftig und unnatürlich und lehnt die Unterstützung für solche Gesetzesbestimmungen seitens der FPÖ ab.
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19.12.2023

Bundesrätin Elisabeth Kittl betonte in ihrer Rede, dass die Qualität der Elternschaft nicht von den biologischen Geschlechtsmerkmalen, sondern von Charakter, Werten und Liebesfähigkeit abhängt und lobte die Gesetzesänderung, die gleichgeschlechtlichen Partnerinnen in eingetragenen Partnerschaften ab 2024 die rechtliche Anerkennung als Elternteil unabhängig von der Zeugungsart ermöglicht.
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19.12.2023

Bundesrätin Viktoria Hutter betont, dass die Änderung des Personenstandsgesetzes notwendig ist, um rechtliche Lücken zu schließen und die Elternschaft in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, insbesondere bei nicht medizinisch unterstützter Fortpflanzung, klar zu regeln und zu sichern. Dadurch sollen Unsicherheiten und Komplikationen hinsichtlich Obsorge, Unterhalt, Erbrecht und Sozialversicherung vermieden werden.
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19.12.2023

Bundesrätin Mag. Elisabeth Grossmann begrüßt die Abschaffung der Diskriminierung im Abstammungsrecht durch die Änderungsbestimmungen des Personenstandsgesetzes 2013 und weist darauf hin, dass der Datenschutz von anonymen Samenspendern noch geregelt werden müsse. Zudem bemerkt sie, dass die Änderung aufgrund einer Verpflichtung durch den Verfassungsgerichtshof erfolgte.
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19.12.2023

Die Rede von Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić betont die Wichtigkeit der kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderung, die gleichgeschlechtlichen Paaren dieselben Rechte und Pflichten im Abstammungsrecht wie heterosexuellen Paaren einräumt, um Rechtssicherheit zu schaffen und das Kindeswohl zu gewährleisten. Sie bedankt sich beim Koalitionspartner für die Zusammenarbeit und hebt die positiven Auswirkungen der Reform auf verschiedene rechtliche Aspekte wie Staatsbürgerschaft und Erbrecht hervor.
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14.12.2023

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ) kritisiert den von der Regierung vorgelegten Entschließungsantrag zur Elternschaft als unzureichend, insbesondere hinsichtlich fehlender Antworten auf Datenschutz- und Kinderrechtefragen, und fordert ein detailliertes und konkretes Gesetz zur umfassenden Diskussion im Parlament.
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14.12.2023

Die Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hebt in ihrer Rede hervor, dass die Änderung des Personenstandsgesetzes 2013 in Österreich für mehr Gerechtigkeit sorgt, indem sie sicherstellt, dass alle Kinder von Geburt an zwei Elternteile haben, unabhängig vom Geschlecht der Eltern oder der Art ihrer Zeugung. Sie betont die Notwendigkeit und Wichtigkeit dieses Gesetzes und würdigt die Zusammenarbeit mit ihrer Verhandlungspartnerin, um eine kindzentrierte, gerechte Lösung zu erreichen.
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14.12.2023

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ) kritisiert die geplanten Änderungen im Personenstandsgesetz 2013, welche die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher weiblicher Paare bei der Elternschaft betreffen. Er bemängelt insbesondere, dass bei nicht medizinisch unterstützter Fortpflanzung keine notarielle Zustimmung erforderlich ist, was seiner Meinung nach rechtliche und gesellschaftspolitische Probleme schafft.
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14.12.2023

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) betont, dass die Gesetzesänderung im Personenstandsgesetz notwendig ist, um die verfassungswidrige Ungleichbehandlung lesbischer Partnerinnen zu beseitigen und das Kindeswohl zu sichern. Sie hebt hervor, dass eine vertragliche Vereinbarung nun als weniger strenge Alternative zur biologischen Vaterbestimmung gewählt wurde, und dass weitere Schritte zur Schaffung eines Registers für Samen- und Eizellspenden geplant sind, um das Abstammungsrecht umfassend zu regeln.
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14.12.2023

Die Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, betont die Wichtigkeit der Neuregelung des Abstammungsrechts, die ab 1. Januar 2024 die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Ehen ermöglicht, indem sie klar regelt, wer der zweite Elternteil eines Kindes ist und damit Rechtssicherheit und das Kindeswohl fördert. Die Reform berücksichtigt ebenfalls private Samenspenden und schafft dadurch stabile Abstammungsverhältnisse.
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14.12.2023

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP) betont, dass der aktuelle Beschluss zur Neuregelung des Abstammungsrechts auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs von 2022 zurückgeht, und kritisiert insbesondere die rechtlichen und biologischen Implikationen der anonymen Samenspende sowie die Notwendigkeit, die Herkunftsrechte von Kindern zu schützen. Sie bemängelt die fehlende Aufklärung und verpflichtende Nennung des Samenspenders in der neuen Regelung, während sie positive Aspekte wie das Verbot der Leihmutterschaft und die Einführung eines Samen- und Eizellspendenregisters hervorhebt.
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14.12.2023

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS) kritisiert die FPÖ für ihre ablehnende Haltung zur Gesetzesänderung betreffend die Anerkennung von Elternschaft im Personenstandsgesetz und wirft der Partei vor, kulturelle Rückschritte anstreben zu wollen, wie die Abschaffung der "Ehe für alle" und das Zurückdrängen von Frauen in traditionelle Rollen.
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14.12.2023

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisiert die Anpassung des Personenstandsgesetzes und argumentiert vehement für das traditionelle Familienbild bestehend aus Vater, Mutter und Kind. Sie vertritt die Ansicht, dass die biologische Realität und die bewährte Familienstruktur nicht durch moderne gesellschaftliche Veränderungen oder Gerichtsurteile ausgehebelt werden sollten.
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14.12.2023

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ) kritisiert scharf den Versuch, Menschen gegeneinander auszuspielen und bezeichnet dies als unwürdig für eine Partei im österreichischen Parlament. Er drückt seine Empörung deutlich aus und erhält dafür Beifall von Mitgliedern der SPÖ, der Grünen, der NEOS und der Abgeordneten Bogner-Strauß.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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