04.04.2024
Die Abgeordnete Elisabeth Kittl betont, dass durch die neue Regelung zur Baumhaftung in § 1319b ABGB, die ab dem 1. Mai 2024 in Kraft tritt, Bäume in städtischen Gebieten naturbelassener bleiben sollen. Während Baumhalter weiterhin für Schäden haften, verschiebt sich die Beweislast auf die Kläger, und es wird ein stärkeres öffentliches Interesse am Erhalt großer und alter Bäume anerkannt.
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04.04.2024
Bundesrätin Viktoria Hutter betont, dass die neue Gesetzesänderung baumhaltende Menschen vor unbegründeten Angstfällungen schützen soll, indem sie Rechtssicherheit bietet und Eigenverantwortung fördert, wodurch sowohl bestehende wertvolle Bäume erhalten als auch neue gepflanzt werden sollen.
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04.04.2024
Bundesrat Dr. Manfred Mertel begrüßt das Gesetz, das Baumhalter zur Haftung für Baumschäden verpflichtet, wenn nötige Prüf- und Sicherungsmaßnahmen vernachlässigt wurden, und betont die Bedeutung von Bäumen für die Umwelt und die Notwendigkeit der Sorgfaltspflicht. Die SPÖ unterstützt den Entwurf trotz der Beweislastumkehr.
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04.04.2024
Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ) unterstützt das Haftungsrechts-Änderungsgesetz, das Baumhalter ab dem 1. Mai 2024 für durch Baumsturz oder herabfallende Äste verursachte Schäden verantwortlich macht, sofern notwendige Prüf- und Sicherungsmaßnahmen vernachlässigt wurden. Er hebt hervor, dass das Gesetz eine Lücke im Bürgerlichen Gesetzbuch schließt und die Bedeutung von Bäumen betont, während er gleichzeitig Kritik an Klimaprotesten übt.
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04.04.2024
Bundesrat MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) kritisiert das neue Gesetz zur Haftung der Baumhalter als ineffektiv und betont, dass es trotz formaler Änderungen keine wirklichen Veränderungen in der Rechtslage bewirken wird. Seiner Meinung nach wären verwaltungsrechtliche Regelungen effektiver, da sie direkten Einfluss auf die zivilrechtliche Haftung hätten.
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04.04.2024
Bundesministerin Dr. Alma Zadic betont die Bedeutung der neuen Baumhaftungsregelung, die Baumhalter zur Haftung verpflichtet, wenn sie ihre Prüf- und Sicherungspflichten vernachlässigen, und hebt hervor, dass dies übermäßigen Baumfällungen entgegenwirken und den Umweltschutz stärken soll. Die Regelung kehrt zur klassischen Verschuldenshaftung ohne Beweislastumkehr zurück und bietet praxisnahe Leitfäden für Baumhalter.
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20.03.2024
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer erläutert, dass das neue Haftungsrechts-Änderungsgesetz Baumhaltern ab dem 1. Mai 2024 auferlegt, für Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabfallende Äste zu haften, wenn sie ihre Prüf- und Sicherungspflichten vernachlässigt haben, und betont die Balance zwischen Verantwortung der Baumbesitzer und natürlichen Eigenschaften von Bäumen.
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20.03.2024
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) betont die Wichtigkeit von Bäumen für das Stadtklima und die Gesundheit der Menschen und unterstützt die neue Baumhaftungsregelung, um zu verhindern, dass Bäume aus übertriebener Angst vor Haftung gefällt werden, während weiterhin Sorgfaltspflichten beachtet werden müssen.
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20.03.2024
Abgeordneter Mag. Christian Ragger betont, dass die neue Gesetzesregelung eine wichtige Lücke im Haftungsrecht schließt, indem sie klarstellt, dass Baumhalter für Schäden haften, die durch das Umstürzen von Bäumen oder herabfallende Äste entstehen, vorausgesetzt, die notwendigen Prüf- und Sicherungsmaßnahmen wurden vernachlässigt. Er hebt auch hervor, dass das Forstgesetz nicht betroffen ist und die Sorgfaltspflicht der Baumhalter angemessen bleibt.
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20.03.2024
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP) begrüßt die neue Haftungsregelung für Baumhalter, die ab 1. Mai 2024 in Kraft tritt, als eine gerechte und notwendige Maßnahme, die die bisherige analoge Anwendung der Gebäudehaftung ersetzt. Sie betont, dass der Geschädigte nun beweisen muss, dass der Baum nicht ordnungsgemäß gepflegt wurde, und lobt den entwickelten Leitfaden für das Baumsicherheitsmanagement als wichtige Orientierungshilfe.
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20.03.2024
Der Abgeordnete Dr. Nikolaus Scherak (NEOS) begrüßt die Änderung, dass Baumhalter ab dem 1. Mai 2024 für Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste haften, wenn sie Prüf- und Sicherungsmaßnahmen vernachlässigen. Er hebt hervor, dass diese Novelle eine klare und differenzierte Regelung zur Sorgfaltspflicht darstellt und es eine gute Lösung sei, die nach intensiver Diskussion gefunden wurde.
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20.03.2024
Bundesministerin Dr. Alma Zadic äußerte ihre Freude über den neu beschlossenen Gesetzesvorschlag, der die Haftung von Baumbesitzern regelt. Sie betonte, dass die neue Regelung die klassische Verschuldenshaftung einführt und damit Angstschnitte reduzieren, sowie die Bedeutung der Lage des Baumes und den Umweltschutz berücksichtigen wird.
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20.03.2024
Abgeordnete Dr. Astrid Rössler von den Grünen begrüßt die beschlossene Haftungserweiterung für Baumhalter, da sie sowohl den Schutz der Menschen als auch die ökologische Bedeutung und Gemeinwohlwirkung von Bäumen erhöht. Sie hebt hervor, dass in dem Gesetzgebungsprozess alle Interessen berücksichtigt wurden und dass ähnliche Gesetze in anderen Städten und Bereichen wünschenswert wären.
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20.03.2024
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ) betont die Bedeutung der Bäume, insbesondere in urbanen Gebieten wie Wien, und erläutert, dass die geplante Gesetzesänderung zur Entlastung privater Baumhalter führt, indem diese nur bei grober Fahrlässigkeit für Schäden durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste haften. Ziel der Regelung sei es, den Erhalt der Baumpracht durch weniger rigorose Rückschnitte und Rodungen zu fördern.
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20.03.2024
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP) betont, dass der neu eingeführte § 1319b ABGB für Rechtssicherheit sowohl für Baumhalter als auch für durch Bäume geschädigte Personen sorgt, indem er klar definiert, dass Baumhalter bei Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden können; zugleich soll verhindert werden, dass Bäume präventiv stark zurückgeschnitten werden.
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20.03.2024
Der Abgeordnete Ing. Manfred Hofinger (ÖVP) erklärt, dass das neue Gesetz zur Haftung von Baumhaltern eine notwendige Rechtsgrundlage schafft, die klar regelt, wann und wie oft Bäume überprüft werden müssen, und betont, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird, indem Baumhalter nur bei grober Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflicht haftbar gemacht werden.
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