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Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

22.09.2020

BildungGesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass Arbeitslose, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 an einer mindestens viermonatigen Nach- oder Umschulungsmaßnahme teilnehmen, zusätzlich zum Arbeitslosengeld einen täglichen Bildungsbonus von 4 Euro erhalten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Arbeitslosenversicherungsgesetz von 1977 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft Menschen, die an Nach- oder Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice teilnehmen. Wenn diese Maßnahmen zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2021 begonnen haben und mindestens vier Monate dauern, erhalten die Teilnehmer zusätzlich zum Arbeitslosengeld und einem eventuellen Zusatzbetrag einen Bildungsbonus. Dieser Bonus beträgt 4 Euro täglich. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn auch der Zusatzbetrag ausbezahlt wird. 

Diese Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft und verlieren am 31. Dezember 2023 ihre Gültigkeit.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

24.09.2020

Die Abgeordnete Mag. Daniela Gruber-Pruner kritisiert die fehlende Rechtsverbindlichkeit der Sonderbetreuungszeit und die unzureichende finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber, während sie die Notwendigkeit einer umfassenderen Regelung für betreuungsbedürftige Angehörige betont. Sie fordert einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, eine einheitliche Entgeltfortzahlung und eine vollständige Kostenerstattung für Arbeitgeber.
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24.09.2020

Abgeordneter Ernest Schwindsackl betont in seiner Rede, dass das neu überarbeitete Arbeitslosenversicherungsgesetz 2020 mit einem Bildungsbonus von 4 Euro pro Tag für arbeitslose Schulungsteilnehmer eine wichtige Maßnahme zur Qualifizierung und Reintegration von Arbeitslosen in nachgefragte Berufsfelder darstellt. Er hebt hervor, dass das Ziel der Arbeitsmarktpolitik sein müsse, möglichst viele Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen, und lobt die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung in der Coronakrise.
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24.09.2020

Bundesrätin Heike Eder betont, dass der Bildungsbonus und die Sonderbetreuungszeit wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen sind, die sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugutekommen und in der aktuellen Krise für beide Seiten Vorteile bieten. Sie appelliert an alle, diesen Beschlüssen zuzustimmen, um gemeinsam die Herausforderungen der Coronakrise zu meistern.
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24.09.2020

Die Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ) begrüßt die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zum 28. Februar. Sie kritisiert jedoch den fehlenden Rechtsanspruch auf diese Maßnahme, der administrative Aufwand und die daraus resultierenden Kosten für kleine Unternehmen und fordert daher die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Sonderpflegeurlaub für Arbeitnehmer mit Betreuungspflichten.
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24.09.2020

In seiner Rede betonte Abgeordneter Ing. Bernhard Rösch die Bedeutung der jüngsten Beschlüsse des Nationalrates, die sowohl Arbeitslose durch einen Bildungsbonus bei Schulungsmaßnahmen unterstützen, als auch Arbeitgebern finanzielle Entlastung bei der Gewährung von Sonderbetreuungszeiten aufgrund behördlich geschlossener Bildungseinrichtungen bieten sollen.
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24.09.2020

Der Abgeordnete Horst Schachner kritisiert das zu geringe Arbeitslosengeld und fordert eine Anhebung der Nettoersatzrate auf 70 Prozent zur besseren Unterstützung Arbeitsloser. Zudem setzt er sich für eine schnellere und umfassendere Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch staatliche Maßnahmen ein.
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24.09.2020

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Andreas Lackner lobte den einstimmigen Beschluss zur Verlängerung und Verbesserung der Sonderbetreuungszeit sowie zur Erhöhung des Bildungsbonus für Arbeitslose, was sowohl die finanzielle Situation während längerer Qualifizierungen verbessert als auch zukünftige Job- und Einkommenschancen erhöht. Er betonte die soziale und wirtschaftliche Bedeutung dieser Maßnahmen, insbesondere in Hinblick auf die Ausbildung von Fachkräften in wichtigen Zukunftsbereichen.
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24.09.2020

Mag. (FH) Christine Aschbacher betont die Wichtigkeit der geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die von der Coronapandemie betroffen sind, einschließlich eines Bildungsbonus für Arbeitslose, zusätzlicher Lehrstellen für Jugendliche sowie einer verlängerten Kurzarbeit und Sonderbetreuungszeiten. Sie ruft zur breiten Zustimmung auf, um betroffenen Personen Perspektiven und Chancen zu bieten und die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.
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24.09.2020

Der Abgeordnete Ernest Schwindsackl stellt klar, dass er die Begriffe Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit als positiv besetzte Worte sieht, die harmonieren müssen, und weist den von Frau Mag. Gruber-Pruner verwendeten Begriff "Frechheit" entschieden zurück, da er diesen in einer demokratischen Debatte für unangemessen hält.
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22.09.2020

Abgeordneter Ing. Markus Vogl unterstützt die Einführung eines täglichen Bildungsbonus von 4 Euro für arbeitslose Personen, die an einer mehr als viermonatigen Ausbildungsmaßnahme teilnehmen, fordert jedoch Verbesserungen wie die Ausweitung des Anspruchs auf bereits laufende Ausbildungen, die Unpfändbarkeit des Bildungsbonus und der Einmalzahlung von 450 Euro sowie die Verlängerung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes.
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22.09.2020

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert, dass österreichische Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber in Deutschland ohne Betriebsstätte in Österreich sitzt, von der Kurzarbeit ausgeschlossen sind, obwohl sie in Österreich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, und fordert, diese Arbeitnehmer in das Kurzarbeitsmodell einzubeziehen.
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22.09.2020

Mag. (FH) Christine Aschbacher betont in ihrer Rede die Bedeutung der beschlossenen Maßnahmen zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Menschen, insbesondere durch die Coronaarbeitsstiftung und den Bildungsbonus. Sie hebt die Notwendigkeit hervor, Arbeitslose, Familien und junge Menschen gezielt zu unterstützen und die Kooperation mit Sozialpartnern und Koalitionspartnern sicherzustellen.
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22.09.2020

Abgeordneter Johann Höfinger dankt den verschiedenen politischen Akteuren für die breite Unterstützung und hebt die Wichtigkeit der zusätzlichen finanziellen Unterstützung für Arbeitslose hervor, die sich durch Bildungsmaßnahmen weiterqualifizieren, um in der Zukunft bessere Berufschancen zu haben. Er betont die Notwendigkeit und positive Wirkung dieser Maßnahme in herausfordernden Zeiten.
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22.09.2020

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ) lobt die Einführung eines Bildungsbonusses für Arbeitslose, kritisiert jedoch das Versäumnis der Regierung, auch diejenigen zu berücksichtigen, die bereits im September Bildungsmaßnahmen begonnen haben. Zudem fordert er mehr Unterstützung für hochqualifizierte Arbeitskräfte und Unternehmen in Oberösterreich und betont die Notwendigkeit, auch Arbeitnehmern ohne Betriebsstätte in Österreich Zugang zur Kurzarbeit zu gewähren.
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22.09.2020

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé, betont die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Sonderbetreuungszeit und fordert eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf eine Nettoersatzrate von 70 Prozent; zudem kritisiert er den Stichtag für die Bildungsbonusregelung und fordert gleiche Bedingungen bei der Kurzarbeit für ausländische Unternehmen, die in Österreich Steuern zahlen.
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22.09.2020

Mag. Markus Koza betonte die Bedeutung nachhaltiger Bildungsmaßnahmen und die Erhöhung des Bildungsbonus auf 180 Euro monatlich, um Arbeitslosen bessere Chancen auf gute, zukunftssichere Jobs zu bieten. Außerdem kritisierte er die niedrigen Löhne in Oberösterreich, insbesondere für Contacttracer, und forderte faire Bezahlung im Einklang mit der Armutsgefährdungsschwelle in Österreich.
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22.09.2020

Abgeordneter Lukas Brandweiner betont die Wichtigkeit der Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung zur Unterstützung von Arbeitslosen und Unternehmen während der Pandemie. Er erläutert, dass zur Förderung der Beschäftigung ein Bildungsbonus von 4 Euro pro Tag für Arbeitslose eingeführt wird, die an Nach- oder Umschulungen ab vier Monaten teilnehmen, um die Qualifikation für gefragte Berufe zu verbessern.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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