07.07.2021
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, um die Richtlinie (EU) 2019/520 zu integrieren, wodurch u.a. eine grenzüberschreitende Verfolgung von Mautverstößen ermöglicht wird und Anbieter europäischer elektronischer Mautdienste (EETS) neuen Registrierungs- und Prüfpflichten unterliegen.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat mehrere wichtige Änderungen im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 beschlossen. Erstens wurde die Registrierung von Anbietern des europäischen elektronischen Mautdienstes (EETS) neu geregelt. Anbieter, die ihren Sitz in Österreich haben, müssen sich beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie registrieren lassen. Diese Registrierung wird entzogen, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden. Zudem müssen EETS-Anbieter detaillierte Pläne und Nachweise über ihr Risikomanagement vorlegen. Zweitens wurde festgelegt, dass die Bundesministerin für Klimaschutz ein Register im Internet führen muss. Dieses Register führt Mautstrecken sowie die registrierten EETS-Anbieter und die Ergebnisse ihrer Audits auf. Ferner wurde geregelt, dass der nationale Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten der EU zur Durchsetzung der Mautpflicht verbessert wird. Eine nationale Kontaktstelle wurde eingerichtet, die den Datenaustausch auf EU-Ebene koordiniert. Drittens wurde die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Verfahrens zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Mautverstößen geschaffen. Dabei können österreichische Behörden auf Fahrzeugzulassungsdaten anderer EU-Mitgliedstaaten zugreifen, um Mautpreller zur Rechenschaft zu ziehen. Ebenfalls wurden Informationsschreiben eingeführt, die an ausländische Zulassungsbesitzer gesendet werden können, um diese zur Zahlung der Ersatzmaut aufzufordern. Zusätzlich wurde die Möglichkeit geschaffen, dass erhaltende Mahrerlaubnisdaten nach spätestens drei Jahren gelöscht werden müssen, sofern keine gerichtlichen Verfahren anhängig sind. Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft hat künftig das Recht, gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten Revision beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Diese Änderungen sollen den reibungslosen Betrieb des Mautsystems sichern, die Transparenz erhöhen und bieten eine Grundlage für die effiziente Verfolgung von Mautverstößen auf europäischer Ebene.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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