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Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz

23.03.2022

Information und Medien

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab sofort Geldstrafen bis zu 50.000 Euro drohen, wenn jemand wissentlich audiovisuelle Inhalte oder Radioprogramme überträgt oder verbreitet, die gegen die EU-Sanktionsmaßnahmen verstoßen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind:

Eine neue Regelung bestimmt, dass es eine Verwaltungsübertretung ist, wenn jemand gegen EU-Sanktionen verstößt, indem er audiovisuelle Mediendienste oder Radioprogramme überträgt oder dies in irgendeiner Weise unterstützt. Betroffen sind dabei Anbieter von Kommunikationsdiensten, Hörfunkveranstalter, Mediendiensteanbieter und Video-Sharing-Plattformanbieter. Wer solche Programme oder Inhalte übermittelt, ermöglicht oder zur Umgehung von Sanktionen beiträgt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Diese neue Regelung tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.04.2022

Der österreichische Nationalratsabgeordnete Markus Leinfellner kritisiert die neuen Mediengesetze scharf und behauptet, sie würden einer Meinungsdiktatur gleichkommen und die Gelder für Medienförderung wären besser zur Bekämpfung der Teuerung eingesetzt. Er wirft der schwarz-grünen Regierung vor, die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger zu missachten und unnötig viel Geld für Medienunternehmen auszugeben, während viele Menschen finanziell schwer zu kämpfen haben.
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06.04.2022

Der Abgeordnete Sebastian Kolland betont die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung für österreichische Medienunternehmen, um ihre digitale Transformation und Qualitätssicherung sicherzustellen. Zudem verteidigt er das neue Gesetz, das hohe Geldstrafen für die Verbreitung von Propaganda, die gegen EU-Sanktionsmaßnahmen verstößt, verhängt.
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06.04.2022

MMag. Dr. Susanne Raab betont die Notwendigkeit der Unterstützung österreichischer Medienunternehmen bei der digitalen Transformation, um Medienvielfalt und Demokratie zu sichern, und verteidigt das Sendeverbot von Russia Today als Teil eines EU-weiten Sanktionsregimes gegen Russland.
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06.04.2022

Elisabeth Grimling setzte sich in ihrer Rede für die finanzielle Förderung österreichischer medialer Inhalte, insbesondere digitaler Angebote, ein und befürwortete eine spezifische Verwaltungsstrafbestimmung zum Schutz gegen Verstöße gegen EU-Sanktionsmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf Handlungen Russlands in der Ukraine. Sie betonte die Wichtigkeit der Unterstützung für die lokale Medienlandschaft, während sie auch kritische Punkte wie den Ausschluss reiner Onlinemedien ansprach.
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06.04.2022

Der Abgeordnete Christoph Steiner kritisiert Bundesministerin Raab scharf, indem er ihr vorwirft, Propaganda zu verbreiten und die Freiheitliche Partei fälschlicherweise zu beschuldigen, den Angriffskrieg infrage zu stellen. Er betont, dass die FPÖ den Krieg stets als solchen benannt habe und beschuldigt Raab, Steuergelder für Regierungspropaganda zu verwenden.
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06.04.2022

Abgeordneter Karl Bader (ÖVP) kritisiert den Fraktionsvorsitzenden Steiner für dessen ungehörige und unanständige Wortwahl gegenüber der Ministerin, insbesondere für die wiederholte Bezeichnung der Ministerin als Lügnerin, und fordert Ordnungsrufe durch den Präsidenten, da dies kein angemessenes Niveau für eine politische Auseinandersetzung darstellt.
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06.04.2022

Abgeordneter Marco Schreuder betont die Notwendigkeit des Gesetzes zur Einschränkung der russischen Staatspropaganda in audiovisuellen Medien als Teil der EU-Sanktionen gegen Russland und unterstützt die finanzielle Förderung der digitalen Transformation österreichischer Medienunternehmen zur Stärkung einer vielfältigen und wettbewerbsfähigen Medienlandschaft gegenüber globalen digitalen Konzernen.
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23.03.2022

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst kritisiert die Novelle des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes als eine Einschränkung der Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und freien Zugang zu Informationen. Sie fordert die Regierung auf, anstatt zusätzlicher Medienförderungen die Mittel zur Bekämpfung der Teuerung in Österreich einzusetzen.
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23.03.2022

Mag. Eva Blimlinger von den Grünen betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Gesetzes zur Förderung der digitalen Transformation der Medien in Österreich, das insbesondere journalistische Arbeitsplätze, Ausbildung und den Jugendschutz stärken soll, und widerspricht der Behauptung über Zensur in den Medien.
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23.03.2022

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried begrüßt die geplante Medienförderung zur Unterstützung der digitalen Transformation und der Vielfalt österreichischer Medien, fordert jedoch eine gerechtere Verteilung der Digitalsteuereinnahmen und mehr Förderung für reine Onlinemedien sowie eine neue gesetzliche Regelung für den Österreichischen Rundfunk.
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23.03.2022

Abgeordnete Sabine Schatz unterstreicht die Bedeutung der finanziellen Unterstützung für heimische Medienunternehmen und fordert, dass auch nichtkommerzielle Rundfunkanbieter und reine Onlinemedien Zugang zum neuen "Fonds zur Förderung der digitalen Transformation" erhalten. Sie weist auf konkrete Mängel der aktuellen Gesetzesvorlage hin, insbesondere die unzureichende Dotierung des Fonds und die hohen Mindestantragssummen, die viele nichtkommerzielle Anbieter ausschließen könnten.
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23.03.2022

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak begründet die Entscheidung des österreichischen Nationalrates, die Ausstrahlung von Russia Today als ein Propagandainstrument und Kriegswerkzeug Russlands zu verbieten, und kritisiert das österreichische Parlament dafür, noch keine Einladung an den ukrainischen Präsidenten Selenskyj ausgesprochen zu haben, um angesichts der russischen Aggression ein Zeichen der Solidarität mit der Ukraine zu setzen.
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23.03.2022

Abgeordneter Mag. Harald Stefan kritisiert das Gesetz zur Umsetzung der EU-Sanktionen, welches die Verbreitung bestimmter ausländischer Medien in Österreich mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro ahndet, als Teil einer problematischen "Cancel Culture". Er warnt davor, die Meinungsfreiheit einzuschränken und dadurch Misstrauen und Verschwörungstheorien zu fördern, und betont die Wichtigkeit der freien Meinungsbildung.
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23.03.2022

Abgeordnete Gabriela Schwarz betonte die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung und Weiterentwicklung der österreichischen Medienlandschaft, um die digitale Transformation, Qualität, Vielfalt und Barrierefreiheit sicherzustellen, und sprach sich gleichzeitig gegen die Verbreitung von Kriegspropaganda wie die von Russia Today aus, um Medienstandards und Meinungsfreiheit zu wahren.
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23.03.2022

Mag. Agnes Sirkka Prammer betont, dass es bedauerlich sei, zu Notwehrmaßnahmen wie dem Verbot von RT und Sputnik greifen zu müssen, da dies ein Zeichen des bisherigen Versagens in der Prävention darstelle. Sie hebt hervor, dass falsche Informationen und Verschwörungserzählungen gefährlich sind und mehr Aufklärung notwendig ist, um deren Verbreitung entgegenzuwirken.
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23.03.2022

Der Abgeordnete Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich betont die Wichtigkeit der Förderung der digitalen Transformation, insbesondere im Medienbereich, um die Vielfalt und den digitalen Anschluss der Volksgruppen zu gewährleisten. Er hebt dabei die spezifischen Unterstützungen hervor, die Volksgruppenmedien erhalten, um ihre Sprache und Kultur weiterzugeben und Jugendliche besser zu erreichen.
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23.03.2022

Mag. Selma Yildirim betont die wichtige Rolle mutiger Journalistinnen und Journalisten für die Demokratie und die Notwendigkeit, Medienvielfalt und -freiheit in Österreich zu fördern und zu schützen, auch im Kontext von EU-Sanktionsmaßnahmen und gegen politische Einflussnahme durch Regierungsinserate. Sie unterstützt die Förderung privater Medienunternehmen, um die Unabhängigkeit und Pluralität der Berichterstattung zu gewährleisten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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