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Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG

28.02.2023

Inneres und RechtSoziales

Kurz gesagt
Ein Immobilienmakler kann nur dann eine Provision vom Wohnungssuchenden verlangen, wenn dieser als erster Auftraggeber den Makler beauftragt hat, und dies nur unter bestimmten Bedingungen, ansonsten darf die Provision nur vom Vermieter verlangt werden; bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Maklergesetz geändert. Die wichtigste Änderung betrifft die Vermittlung von Mietverträgen für Wohnungen. Wenn ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Makler beauftragt, darf der Makler nur vom Vermieter eine Provision verlangen. Ein Wohnungssuchender muss nur dann eine Provision zahlen, wenn er selbst als erster Auftraggeber den Makler beauftragt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Makler auch vom Wohnungssuchenden keine Provision verlangen darf, zum Beispiel wenn der Vermieter und der Makler wirtschaftlich oder personell verbunden sind oder wenn der Makler die Wohnung im Auftrag des Vermieters inseriert.

Alle Vereinbarungen, die den Wohnungssuchenden zur Zahlung einer Provision oder sonstiger Leistungen verpflichten, wenn der Makler oder Vermieter nicht provisionsberechtigt ist, sind unwirksam. Derselbe Grundsatz gilt für sonstige Zahlungen, die Wohnungssuchende ohne gleichwertige Gegenleistung an frühere Mieter oder Dritte leisten sollen. Verstöße gegen diese Regelungen können mit Geldstrafen geahndet werden. 

Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft und gelten für alle Verträge und Handlungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder vorgenommen werden. Wohnungssuchende sollen somit besser vor unberechtigten Provisionsforderungen geschützt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.03.2023

Bundesrätin Eva Prischl fordert in ihrer Rede eine Nachschärfung des sogenannten Bestellerprinzips, das sicherstellen soll, dass Mieter:innen nicht für Maklerprovisionen aufkommen müssen, außer sie haben den Makler beauftragt. Sie kritisiert die bestehenden Umgehungsmöglichkeiten und die geringe abschreckende Wirkung der vorgesehenen Geldstrafe, und setzt sich für eine echte Abschaffung der Maklerprovision für Mieter:innen sowie die Einführung einer Mietpreisbremse ein.
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15.03.2023

Mag. Christine Schwarz-Fuchs betont in ihrer Rede, dass die Gesetzesänderung zur Maklerprovision, die das Bestellerprinzip einführt, insbesondere junge Menschen und Familien finanziell entlastet, da künftig derjenige die Maklerkosten tragen muss, der den Auftrag erteilt hat. Sie weist auch darauf hin, dass die Maklerbranche vor Herausforderungen stehen wird, aber Vertrauen in deren Anpassungsfähigkeit besteht.
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15.03.2023

Abgeordneter Florian Krumböck betont in seiner Rede die Wichtigkeit des aktuellen Beschlusses, bei dem Maklerkosten künftig nur von den Auftraggebern getragen werden, was besonders jungen Menschen finanziell zugute kommt. Zudem bedankt er sich für seine Zeit im Bundesrat und appelliert an seine Kollegen, sachlich und respektvoll zu debattieren, um politisches Interesse und Engagement bei der Jugend zu fördern.
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15.03.2023

Die Bundesministerin für Justiz, Dr. Alma Zadić, erklärt, dass das neue Bestellerprinzip sicherstellt, dass künftig nur derjenige eine Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat, wodurch eine langjährige Ungerechtigkeit beseitigt und insbesondere junge Menschen sowie Familien finanziell entlastet werden. Das Gesetz enthält umfassende Maßnahmen zum Umgehungsschutz und zur Transparenz, um Missbrauch zu verhindern.
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15.03.2023

MMag. Elisabeth Kittl, BA von den Grünen stellt in ihrer Rede klar, dass Wien das bevölkerungsreichste Bundesland Österreichs ist, und korrigiert dabei eine Aussage einer anderen Fraktion.
erzählend

28.02.2023

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne) betont, dass die Grünen in der aktuellen Bundesregierung die Abschaffung der Maklergebühren für Mieter:innen durchgesetzt haben, womit künftig derjenige, der den Makler beauftragt (meist der Vermieter), die Provision zahlt, was eine finanzielle Entlastung für Wohnungssuchende bedeutet. Sie unterstreicht, dass diese Neuregelung mehr Gerechtigkeit am Wohnungsmarkt schafft und das Grundrecht auf Wohnen stärkt.
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28.02.2023

Der Abgeordnete Mag. Philipp Schrangl (FPÖ) kritisiert das Wirtschaftsministerium unter Martin Kocher scharf für Pläne, gemeinnützigen Wohnbau Investoren zugänglich zu machen, was leistbaren Wohnraum gefährden würde. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Politik und fordert dringendes politisches Handeln sowie eine Rückkehr zur Expertise von Wohnbauexperten und Sozialpartnern.
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28.02.2023

Der Abgeordnete Mag. Ruth Becher kritisiert die neue Regelung zur Maklerprovision als unzureichend und fordert stattdessen die Einführung eines strikten Bestellerprinzips, bei dem ausschließlich der Auftraggeber, in diesem Fall der Vermieter, die Provision zahlt. Sie schlägt vor, einen entsprechenden Änderungsantrag zu unterstützen, um das Gesetz zu korrigieren und die Mieter:innen zu entlasten.
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28.02.2023

Die Abgeordnete Mag. Ruth Becher stellt klar, dass das beschlossene Prinzip nicht das "Bestellerprinzip", sondern das "Erstauftraggeberprinzip" sei und bedankt sich dafür.
ruhigpräzise

28.02.2023

Mag. Yannick Shetty (NEOS) unterstützt die neue Regelung zur Provision von Immobilienmaklern, weil sie für junge und einkommensschwache Menschen vorteilhaft ist, kritisiert jedoch mögliche Mieterhöhungen und unzureichende Evaluierung, und fordert insgesamt strukturellere Maßnahmen zur Entlastung der Bürger.
formalargumentativpräzisekonstruktiv

28.02.2023

Abgeordneter Johann Singer betont, dass die Änderung des Maklergesetzes im Sinne des Bestellerprinzips vorsieht, dass künftig der Auftraggeber die Maklerprovision zahlt, was eine deutliche finanzielle Entlastung für Mieter bedeutet. Er verweist auf die zu erwartenden Einsparungen und die positiven Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft.
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28.02.2023

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs spricht sich für die Einführung des Bestellerprinzips aus, bei dem zukünftig die Vermieter statt der Mieter die Maklerprovision zahlen sollen. Sie betont, dass diese Änderung insbesondere junge Menschen, Studierende und Lehrlinge finanziell entlasten und die SPÖ trotz ihrer Forderung nach leistbarem Wohnen diesen Schritt nicht unterstützt.
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28.02.2023

Mag. Nina Tomaselli (Grüne) freut sich über die Abschaffung unfairer Maklergebühren, die zukünftig den Vermieter belasten sollen und kritisiert die Sozialdemokraten dafür, dass sie mit ihrer Kritik und unzureichenden Gesetzesvorschlägen die Mieter verunsichern, obwohl sie sich traditionell als Mieterschutzpartei sehen.
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28.02.2023

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer betont, dass der neue Beschluss des Nationalrates die Wohnungswechsel für Mieter günstiger machen wird, indem diese von der Zahlung hoher Maklerprovisionen entlastet werden; sie lobt die Zusammenarbeit zwischen den Grünen, der ÖVP und der Justizministerin, bezeichnet das neue Gesetz als das beste Maklergesetz in Europa und lädt die SPÖ ein, dem zuzustimmen.
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28.02.2023

Dr. Alma Zadić, Justizministerin, betont in ihrer Rede die Wichtigkeit der Einführung des Besteller:innenprinzips, das sicherstellt, dass die Kosten für Immobilienmakler von den Vermietern getragen werden, welche die Maklerleistungen in Anspruch nehmen, um ungerechtfertigte Kosten für Wohnungssuchende zu vermeiden und damit eine große Entlastung und Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu schaffen.
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28.02.2023

**Dr. Harald Troch argumentiert, dass das neue Gesetz zur Maklerprovision wichtige, aber überfällige Änderungen zugunsten der Mieter bringt, kritisiert jedoch die zahlreichen Schlupflöcher und die Beweislast für Mieter bei Verstößen, und fordert eine striktere Regelung nach deutschem Vorbild.**
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28.02.2023

Der Abgeordnete Maximilian Lercher kritisiert den Gesetzentwurf zur Maklerprovision als schlecht umgesetzt und fordert stattdessen eine Mietpreisbremse, um die Mieterinnen und Mieter vor finanziellen Belastungen zu schützen. Er betont die Notwendigkeit eines besseren Sozialstaats und warnt vor möglichen Umgehungen und Problemen mit der Gemeinnützigkeit im Wohnbau.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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