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Gehaltsgesetz 1956 und Vertragsbedienstetengesetz 1948

17.10.2023

ArbeitInneres und RechtWirtschaft

Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 zu ändern, um insbesondere die besoldungsrechtliche Behandlung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr zu regeln und rückwirkende Änderungen bei der Festsetzung von Besoldungsdienstaltern und Vergleichsstichtagen vorzunehmen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Gehaltsgesetz 1956 und Vertragsbedienstetengesetz 1948 beschlossen. Die wichtigsten Punkte sind:

Für Beamte und Vertragsbedienstete werden Zeiten vor dem 18. Lebensjahr bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters nicht mehr berücksichtigt. Diese Änderung betrifft die Berechnung der Dienstjahre, die für Gehalt und Beförderungen relevant sind.

Es wird eine neue Regelung eingeführt, die es ermöglicht, dass Beamte und Vertragsbedienstete, deren besoldungsrechtliche Stellung durch Anwendung des Unionsrechts verändert wurde, eine Ergänzungszulage erhalten. Diese Zulage wird gezahlt, wenn das neu berechnete Besoldungsdienstalter geringer ausfällt als das bisher erreichte Dienstalter. 

Für bestimmte Beamte und Vertragsbedienstete, insbesondere Richter und Staatsanwälte, die in höhere Gehaltsklassen übergeleitet wurden, gibt es spezielle Regelungen. Diese sollen sicherstellen, dass sie trotz geänderter Berechnungsgrundlagen keine finanziellen Nachteile erleiden.

Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

07.11.2023

Der Abgeordnete Günter Pröller kritisiert die Ungerechtigkeit bei der Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr für öffentlich Bedienstete und fordert eine volle Anerkennung dieser Zeiten sowie eine verbesserte Besoldung und Wertschätzung, insbesondere für die Bediensteten im öffentlichen Dienst und das österreichische Bundesheer. Darüber hinaus appelliert er an den Vizekanzler, notwendige Reformen im Dienstrecht durchzuführen oder zurückzutreten, falls dies nicht möglich ist.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.11.2023

Abgeordnete Elisabeth Grimling erläutert die Notwendigkeit zur Anpassung des Gehaltsgesetzes 1956 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr rückwirkend zu ändern und Altersdiskriminierung zu vermeiden, und lobt den Einsatz der betroffenen Personaldienststellen bei der Umsetzung. Sie empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetzentwurf trotz Herausforderungen zuzustimmen.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

07.11.2023

Abgeordneter Mag. Werner Kogler betont die Komplexität der besoldungsrechtlichen Änderungen und ruft zu Zusammenarbeit auf, während er die bisherigen Fortschritte lobt und erklärt, dass weitere Verbesserungen geplant sind. Er hebt auch die finanzielle Verantwortung hervor und bedankt sich für die konstruktive Arbeit der Fraktionen und Abteilungen.
erzählendhöflichkonstruktiv

07.11.2023

Abgeordneter Marco Schreuder betont in seiner Rede, dass die Änderungen des Gehaltsgesetzes 1956 und des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 notwendig sind, um Altersdiskriminierung gemäß mehrerer EuGH-Entscheidungen zu beseitigen und dass die Änderungen sicherstellen, dass alle betroffenen Dienstzeiten unabhängig vom Alter berücksichtigt werden. Er hebt zudem die wichtige Rolle der Sozialpartnerschaft hervor und bittet um Zustimmung zu den beschlossenen Änderungen.
überzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

07.11.2023

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler betont die Bedeutung der geplanten Änderungen im Gehaltsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz zur Anerkennung von Ausbildungszeiten vor dem 18. Lebensjahr für den öffentlichen Dienst. Sie kritisiert die negative Haltung der FPÖ und hebt hervor, dass die Änderungen 170.000 Beschäftigten zugutekommen werden, indem unter anderem Nachzahlungen erfolgen und der Pauschalabzug von vier Jahren entfällt.
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17.10.2023

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP) betonte die Bedeutung der Novelle zum Gehaltsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz für den öffentlichen Dienst, insbesondere in Bezug auf die Anpassung der Anrechnung von Vordienstzeiten an die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes, sowie die Wichtigkeit eines modernen Besoldungsrechts und angemessener Besoldungs- und Zulagensysteme für die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und des österreichischen Bundesheeres.
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17.10.2023

Der Abgeordnete Kai Jan Krainer stellte klar, dass die geplanten Gesetzesänderungen im Gehaltsgesetz 1956 und Vertragsbedienstetengesetz 1948 insbesondere die Anrechnung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr und die retroaktive Anpassung von Besoldungsdienstaltern und Vergleichsstichtagen betreffen.
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17.10.2023

Mag. Gerald Loacker kritisiert die österreichische Bundesregierung dafür, die Anrechnung von Lehrjahren vor dem 18. Lebensjahr als Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst weiterhin unzureichend zu regeln und durch europarechtswidrige Regelungen und Verzögerungstaktiken Menschen mit berechtigten Ansprüchen zu benachteiligen, was er als zynisch bezeichnet.
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17.10.2023

Der Abgeordnete Werner Herbert kritisierte die geplanten Änderungen am Gehaltsgesetz 1956 und Vertragsbedienstetengesetz 1948 scharf. Er bezeichnete diese als eine Herabwürdigung des öffentlichen Dienstes, da berechtigte Vordienstzeiten nur zu einem Bruchteil anerkannt würden und dies zu einer Verschlechterung der Bedingungen für viele öffentlich Bedienstete führe.
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17.10.2023

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) unterstützt den Antrag zur verbesserten Anrechnung von Vordienstzeiten für öffentlich Bedienstete und betont die Wichtigkeit einer fairen und funktionierenden öffentlichen Verwaltung für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Krisenzeiten. Sie appelliert an die Notwendigkeit, den öffentlichen Dienst attraktiv und wertgeschätzt zu gestalten, um die Belastung der Mitarbeitenden zu mindern.
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17.10.2023

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ) kritisiert die Unterstützung der SPÖ und das Schweigen der ÖVP und Grünen zur unzureichenden Reparatur der Vorrückungszeiten im öffentlichen Dienst, die viele Bedienstete schlechter stellt, und bemängelt das mangelnde Engagement der Bundesregierung für öffentlich Bedienstete, insbesondere in Bezug auf Dienstunfälle und Altersteilzeit.
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17.10.2023

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger begrüßt Besucher und kritisiert die Opposition für deren unrealistische Darstellung der Fakten im Parlament. Er betont die Wichtigkeit der Anerkennung von Vordienstzeiten im öffentlichen Dienst sowie die positiven Aspekte des Budgets 2024, einschließlich Wirtschaftswachstum, Inflationsrückgang und gezielter Entlastung der unteren Einkommensbereiche.
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17.10.2023

Mag. Eva Blimlinger korrigiert die Behauptung ihres Vorredners und erklärt, dass die Änderungen nicht 60.000, sondern weniger als 100 Bedienstete negativ betreffen würden, während 170.000 Beamtinnen und Beamte davon profitieren, und sie äußert Zuversicht, dass dies vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird.
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17.10.2023

Mag. Werner Kogler kritisiert die Oppositionsfraktionen für ihre vergangene Regierungsbeteiligung und betont die Herausforderungen und Komplexität der Gesetzesänderungen im Besoldungsrecht. Er unterstreicht die Bedeutung der Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst zur Aufrechterhaltung der Attraktivität gegenüber der Privatwirtschaft und verteidigt die Regierungsmaßnahmen zur Bewältigung der Inflation und zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativkonstruktivintensiv

17.10.2023

Mag. Eva Blimlinger (Grüne) betont in ihrer Rede die Bemühungen der Regierung, eine dauerhafte Lösung für die besoldungsrechtliche Anerkennung von Zeiten vor dem 18. Lebensjahr zu finden, die 170.000 Vertragsbediensteten und Beamt:innen zugutekommt, und hebt gleichzeitig die positiven Aspekte des aktuellen Budgets hervor, insbesondere für Wissenschaft, Kunst und Kultur.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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