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Mindestbesteuerungsreformgesetz – MinBestRefG

13.12.2023

Budget und FinanzenWirtschaft

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrats führt ein Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung für große Unternehmensgruppen ein, um sicherzustellen, dass Konzerne weltweit mindestens 15 % Steuern zahlen, und ändert dafür auch die Bundesabgabenordnung sowie das Unternehmensgesetzbuch entsprechend.

Ausführlicher

Das Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) führt eine globale Mindeststeuer ein, um sicherzustellen, dass große Unternehmen mindestens eine bestimmte Steuerhöhe zahlen. Unternehmen in Österreich müssen nun eine nationale Ergänzungssteuer (NES), eine Primär-Ergänzungssteuer (PES) oder eine Sekundär-Ergänzungssteuer (SES) zahlen, wenn ihr effektiver Steuersatz unter 15 % liegt. Die Neuerung betrifft Geschäftseinheiten von multinationalen Unternehmensgruppen, die in Österreich ansässig sind. Das Gesetz umfasst detaillierte Regelungen zur Gewinnermittlung, zur Berechnung von Steuerbeträgen und zur Durchführung von Steuerberichten. Es gibt auch spezielle Übergangsbestimmungen und Ausnahmen, zum Beispiel für Unternehmen in den ersten Jahren ihrer internationalen Tätigkeit oder bei niedrigen Erträgen.

Ein zentraler Aspekt ist die Erhebung der NES für in Österreich ansässige Unternehmensteile, wenn der Steuersatz unterhalb der Mindesthöhe liegt. Gibt es in Österreich eine oberste Muttergesellschaft, so muss sie für ausländische niedrig besteuerte Geschäftseinheiten PES zahlen. Ist dies nicht möglich, fällt die SES als zusätzliche Steuerlast an. Zudem wird eingeführt, dass Unternehmen detaillierte Steuerberichte einreichen müssen, die prüfbar machen, ob diese Mindeststeuer gezahlt wird. Diese Berichte müssen die Struktur der Unternehmensgruppe, Steuerzahlungen und finanzielle Ergebnisse offenlegen.

Das Gesetz enthält viele Definitionen und Sonderregelungen. Beispielsweise gibt es Safe-Harbour-Regelungen, die bestimmte Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen von der Mindeststeuer befreien können, wenn sie z.B. in weniger als sechs Ländern aktiv sind oder ihre Erträge unter bestimmten Schwellenwerten liegen. Es werden auch spezielle Übergangsregelungen und Möglichkeiten für den Antrag auf bestimmte steuerliche Wahlrechte angeboten.

Für österreichische Unternehmen bedeutet dies, dass sie künftig eine intensivere Steueraufsicht erwarten müssen, die darauf zielt, Steuervermeidung durch international tätige Großunternehmen zu minimieren. Das Gesetz tritt ab dem 31. Dezember 2023 in Kraft und ändert auch andere bestehende Regelwerke wie die Bundesabgabenordnung und das Unternehmensgesetzbuch, um die Einhaltung und Umsetzung der neuen Regelungen sicherzustellen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.12.2023

Bundesrat Günter Kovacs kritisiert das Start-Up-Förderungsgesetz, da er befürchtet, dass es den Betriebsrat umgeht und Arbeitnehmer benachteiligen könnte; zudem fordert er angesichts der hohen Inflation und bevorstehenden CO2-Steuer mehr Aufmerksamkeit für die finanziellen Probleme der Bürger. Er lehnt das Start-Up-Förderungsgesetz ab, unterstützt aber das Mindestbesteuerungsreformgesetz als ersten Schritt zur Steuerreform.
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19.12.2023

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP) betont in seiner Rede die Bedeutung einer wirtschaftsfreundlichen Politik und lobt das neue Start-Up-Förderungsgesetz, das Steuer- und Sozialversicherungsvorteile für Mitarbeiterbeteiligungen sowie steuerfreie Prämien einführt, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft zu stärken. Zudem hebt er die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bei der Mindestbesteuerung digitaler Großkonzerne hervor.
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19.12.2023

Bundesrat Günter Pröller (FPÖ) kritisiert die derzeitige österreichische Bundesregierung scharf und hebt das verlorene Vertrauen der Bevölkerung hervor, stimmt jedoch den Tagesordnungspunkten bezüglich des neuen Start-Up-Förderungsgesetzes und der globalen Mindestbesteuerung zu, da er diese Maßnahmen trotz Kritikpunkten für notwendig und vorteilhaft hält.
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19.12.2023

In ihrer Rede stellt Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber die Vorteile des neuen Start-Up-Pakets heraus, das durch Steuererleichterungen und bessere Sozialversicherungsregelungen die Beteiligung von Mitarbeitern an den wirtschaftlichen Erfolgen junger Unternehmen erleichtern soll. Zudem begrüßt sie Schritte zur gerechteren Besteuerung internationaler Konzerne, die bisher Steuervermeidung betrieben haben.
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13.12.2023

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ) äußerte in ihrer Rede ihre Bedenken gegenüber dem Start-Up-Förderungsgesetz, da es ihrer Meinung nach Widersprüche und unklare Regelungen enthält, und kündigte an, dass die SPÖ dem Gesetzentwurf in der aktuellen Form nicht zustimmen werde. Hingegen unterstützt die SPÖ das Mindestbesteuerungsreformgesetz, welches eine 15-prozentige Besteuerung internationaler Multikonzerne einführt, um Steuertricksereien zu bekämpfen.
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13.12.2023

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) betont die Bedeutung des neuen Start-Up-Förderungsgesetzes, das Steuervorteile und Sozialversicherungsregeln für Mitarbeiterbeteiligungen verbessert, und ergänzt einen Abänderungsantrag, der steuerfreie Mitarbeiterprämien und sozialversicherungsrechtliche Regelungen umfasst, um die Attraktivität und Unterstützung für Start-ups sowie die fairere Besteuerung multinationaler Unternehmen zu stärken.
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13.12.2023

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS) begrüßt die neue Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung an Start-Ups, kritisiert jedoch die mangelnde Ambition und Komplexität der Umsetzung. Er schlägt in einem umfangreichen Abänderungsantrag vor, die Besteuerung zu vereinfachen, die Schwellenwerte für Unternehmensgrenzen zu erhöhen und die Voraussetzungen für Arbeitnehmer zu lockern, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
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13.12.2023

Abg. Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstützt das neue Start-Up-Förderungsgesetz, kritisiert jedoch scharf den kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag, der ohne ausreichende Debatte eine intransparente Regelung zu Parallelimporten von Arzneimitteln im ASVG durchsetzen will, was die Versorgungssicherheit der Patienten gefährden könnte. Er fordert daher eine getrennte Abstimmung über bestimmte Teile des Abänderungsantrags.
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13.12.2023

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ) kritisierte den Abänderungsantrag zur Verlängerung der Preisbandregelung für Medikamente als eine späte und hastige Maßnahme der Regierung, betonte die Bedeutung der Produktion in Europa und prangerte mehrfaches Nachbessern an Gesetzen als Zeichen schlechter Regierungsarbeit an. Sie führte an, dass die Regierung unzureichend auf Probleme vorbereitet sei und ständig in letzter Minute handeln müsse.
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13.12.2023

Die Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne) betont die Notwendigkeit des neuen Start-Up-Förderungsgesetzes, um die Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen in Österreich zu stärken, indem es steuerliche Erleichterungen für Mitarbeiterbeteiligungen einführt und die sogenannte Dry-Income-Problematik adressiert, wodurch Mitarbeiter erst dann Steuern auf erhaltene Unternehmensanteile zahlen müssen, wenn diese tatsächlich verkauft werden. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahmen speziell auf kleine und neue Unternehmen abzielen und die faire Bezahlung der Mitarbeiter weiterhin gewährleistet bleibt.
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13.12.2023

Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner betont in seiner Rede, wie das neue Gesetzespaket zur Förderung von Start-Ups durch steuerliche und soziale Regelungen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und junge Talente in Österreich halten soll, während die globale Mindestbesteuerung für Unternehmen internationale Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen sicherstellt.
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13.12.2023

Der Abgeordnete Gabriel Obernosterer (ÖVP) lobt die Bemühungen des österreichischen Finanzministers und des Sektionschefs Mayr bei der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung von 15 Prozent für Großkonzerne. Er betont, dass dieser Gesetzentwurf für Österreich finanziell vorteilhaft ist und die nationale Budgetpolitik stärkt, da er zusätzliche Einnahmen generiert, ohne die österreichischen Bürger zu belasten.
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13.12.2023

Abg. Mag. Dr. Jakob Schwarz (Grüne) spricht über das Problem des internationalen Steuerwettbewerbs und lobt die Einführung der globalen Mindeststeuer, die durch sekundäre Besteuerung in den Heimatländern multinationaler Konzerne effizienter gestaltet ist und Steuerflucht unterbindet. Er betont, dass dies einem "steuerpolitischen Weihnachtswunder" gleicht, welches Länder dazu anreize, ihre effektiven Steuersätze zu erhöhen und somit Steuergerechtigkeit herstelle.
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13.12.2023

Der Abgeordnete Mag. Dr. Rudolf Taschner lobt das Mindestbesteuerungsreformgesetz als Schritt zur Wiederherstellung staatlicher Macht über multinationale Konzerne und betont die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit bei der Festlegung von Mindeststeuersätzen, während er darauf hinweist, dass zu hohe Steuersätze kontraproduktiv sein könnten. Er würdigt zudem die Arbeit der österreichischen Beamten und Minister in den Verhandlungen.
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13.12.2023

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP) erläuterte die Preisgestaltungsmechanismen von Arzneimitteln, die nach Ablauf des Patentschutzes greifen und durch Konkurrenzpräparate wie Generika und Biosimilars zu Preisreduktionen führen. Er betonte, dass das bestehende Modell zur Preisregulierung ausgewogen und im Interesse der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln sei.
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13.12.2023

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ) stellte klar, dass der in Verhandlung stehende Abänderungsantrag nicht die Preisbandregelung für Generika oder Biosimilars, sondern eine neu eingeführte Richtlinie zu Parallelimporten betrifft.
formalpräzise

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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