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Allgemeines bürgerliche Gesetzbuch, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, u.a.

27.02.2024

ArbeitInneres und Recht

Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates bringt klare Regeln, die Arbeitgeber verpflichten, Arbeitnehmern die wichtigsten Vertragsinformationen schriftlich oder elektronisch zu übergeben, und sichert Arbeitnehmerrechte, darunter das Recht auf Mehrfachbeschäftigung und Weiterbildung, sowie Strafen für Nichteinhaltung.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere Gesetze zu ändern, um die Rechte von Arbeitnehmern und freien Dienstnehmern zu stärken. Hier sind die wesentlichen Punkte dieser Änderungen:

Freie Dienstnehmer und Arbeitnehmer haben das Recht auf einen schriftlichen Nachweis ihrer Beschäftigungsbedingungen. Der Dienstgeber muss diesen Dienstzettel sofort nach Beginn des Arbeitsverhältnisses oder des freien Dienstverhältnisses, entweder in physischer oder elektronischer Form, aushändigen. Dieser Nachweis muss wichtige Informationen wie Name und Anschrift des Arbeitgebers, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, Höhe des Entgelts und die Sozialversicherungsträger enthalten. Änderungen an diesen Informationen müssen ebenfalls sofort und schriftlich mitgeteilt werden.

Neue Bestimmungen ermöglichen es Arbeitnehmern, zusätzliche Arbeitsverhältnisse einzugehen, ohne dafür bestraft oder benachteiligt zu werden. Allerdings kann der derzeitige Arbeitgeber verlangen, dass ein weiteres Arbeitsverhältnis unterlassen wird, falls es arbeitszeitrechtliche Bestimmungen verletzt oder der Qualität der Arbeitsleistung schadet.

Bei der Nichtaushändigung eines Dienstzettels werden Arbeitgeber nun mit Geldstrafen belegt. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Arbeitnehmer betroffen sind oder der Arbeitgeber in den letzten drei Jahren bereits gegen diese Vorschrift verstoßen hat. Falls der Dienstzettel nachweislich nachgereicht wird und das Verschulden gering ist, kann von einer Geldstrafe abgesehen werden.

Weiterhin heißen bestimmte Aus- und Weiterbildungen, die für die Ausübung der vereinbarten Tätigkeit erforderlich sind, nun als Arbeitszeit. Die Kosten für solche erforderlichen Aus- und Weiterbildungen müssen entweder vom Arbeitgeber oder einem Dritten getragen werden. Diese neuen Regelungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer und freie Dienstnehmer ihre Rechte besser kennen und geschützt sind.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

13.03.2024

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht kritisiert den Gesetzesbeschluss des Nationalrates zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen als mangelhaft und fordert eine umfassende Nachbesserung, um Vertragsverletzungsverfahren und Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Er beantragt daher, den Beschluss an den Nationalrat zurückzuverweisen.
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13.03.2024

Bundesrätin Heike Eder argumentiert, dass das neue Gesetz verbesserte Transparenz und Sicherheit für Arbeitnehmer bringt, indem es Arbeitgeber verpflichtet, wichtige Vertragsinformationen bereitzustellen, Weiterbildungskosten zu übernehmen und Mehrfachbeschäftigung zuzulassen, was insgesamt zu faireren und transparenteren Arbeitsverhältnissen führt. Sie kritisiert die SPÖ dafür, gegen diese "Mikroverbesserungen" zu stimmen und stattdessen unrealistische Forderungen wie die 32-Stunden-Woche zu stellen.
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13.03.2024

Bundesrätin Andrea Michaela Schartel betont die Notwendigkeit, die "Wochengeldfalle" zu beseitigen, die werdende Mütter finanziell und versicherungstechnisch benachteiligt, und fordert die weiblichen Abgeordneten der Regierungsparteien auf, echte Frauensolidarität zu zeigen, indem sie dem entsprechenden Antrag zustimmen.
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13.03.2024

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber von den Grünen betont in ihrer Rede die Relevanz und Vorteile der Umsetzung der EU-Richtlinie zu transparenten und vorhersehbaren Arbeitsbedingungen in Österreich. Sie hebt insbesondere hervor, dass die neuen Regelungen, wie das Recht auf Mehrfachbeschäftigung und die Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber, die Arbeitnehmerrechte stärken und eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fördern.
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13.03.2024

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner betont die Notwendigkeit, die sogenannte "Wochengeldfalle" rasch zu beseitigen, um sicherzustellen, dass Frauen während der Karenzzeit beim zweiten Kind keine finanziellen Nachteile erleiden, und fordert die Bundesregierung zur entsprechenden Gesetzesänderung auf.
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13.03.2024

Bundesrat Mag. Sascha Obrecht kritisiert, dass der aktuelle Gesetzesbeschluss des Nationalrates zwar formale Rechte für Arbeitnehmer wie Mehrfachbeschäftigung und Weiterbildung festlegt, jedoch keine wirksamen Sanktionen für Arbeitgeber vorsieht, die diese Rechte missachten, und fordert daher eine Überarbeitung des Gesetzes, um es EU-konform und durchsetzungsfähig zu machen.
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27.02.2024

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ) unterstützt den Tagesordnungspunkt 23 zur Begleitung schwersterkrankter Kinder, lehnt jedoch den Tagesordnungspunkt 22 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente Arbeitsbedingungen ab, da er unzureichende Sanktionen, ein mangelhaftes Inkrafttreten und ein unzureichendes Benachteiligungsverbot sieht.
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27.02.2024

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP) betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit transparenter Arbeitsbedingungen und die moderate Umsetzung der europäischen Richtlinie in Österreich. Sie erklärte, dass Österreich nur geringfügige Anpassungen benötigte, lobte die gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und betonte, die Bürokratie nicht unnötig zu erhöhen.
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27.02.2024

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ) kritisiert die Umsetzung einer EU-Richtlinie durch den österreichischen Nationalrat, da diese seiner Meinung nach kleine Unternehmer und Handwerksbetriebe mit unnötiger Bürokratie belastet und wirtschaftsfeindlich ist. Er prangert die allgemeine EU-Kompetenz an und fordert weniger Bürokratie und mehr Unterstützung für Kleinstunternehmer.
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27.02.2024

Abgeordneter Mag. Markus Koza von den Grünen betont, dass der Beschluss des Nationalrats wichtige Arbeitnehmerrechte schützt, darunter das Recht auf Mehrfachbeschäftigung, die Durchsetzung des Anspruchs auf einen Dienstzettel, die Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber und ein Benachteiligungsverbot bei der Inanspruchnahme dieser Rechte, und widerspricht der Ansicht, dass dies bloße Bürokratie sei. Er fordert eine breite Zustimmung zu diesen Verbesserungen im Arbeitsrecht.
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27.02.2024

Der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker (NEOS) kritisiert das neue Gesetz als unnötig, da viele der enthaltenen Maßnahmen, wie das Recht auf einen Dienstzettel und Schutz vor Kündigung bei Einforderung von Rechten, bereits bestehende Praxis seien. Er argumentiert, dass das Gesetz nur zusätzliche Bürokratie und ineffektive Strafen einführt, ohne tatsächlichen Nutzen für die Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu bringen.
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27.02.2024

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP) erklärt, dass im Zuge der Debatte ein Antrag zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes eingebracht wurde, um die Voraussetzung des gemeinsamen Haushaltes für den Bezug von Pflegekarenzgeld bei der Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger aufzuheben und somit den Zugang zu finanzieller Unterstützung zu erleichtern. Er bittet um breite Zustimmung zu diesem Antrag.
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27.02.2024

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisiert die aktuelle EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte als unzureichend und unfertig, insbesondere aufgrund fehlender Regelungen zur Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung und unzureichender Strafen bei Nichteinhaltung von Dienstzettelübergaben, weshalb ihre Fraktion dem Vorschlag nicht zustimmt.
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27.02.2024

Abgeordnete Bedrana Ribo freut sich über die Gesetzesänderung, die es Eltern ermöglicht, ihre Kinder während der Reha auch in Einrichtungen zu begleiten, die bisher keinen Vertrag mit der Sozialversicherung hatten, und betont die Bedeutung dieser Änderung für die Genesung der Kinder.
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27.02.2024

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) argumentiert, dass der Familienlastenausgleichsfonds, der durch Beiträge der arbeitenden Bevölkerung finanziert wird, Maßnahmen unterstützt, die aus allgemeinen Staatsbudgets der Ressorts wie Justiz oder Bildung finanziert werden sollten, um die Lohnnebenkosten nachhaltig zu senken. Er betont, dass dies keine Kürzung der Leistungen, sondern eine gerechte Finanzierungsverlagerung darstellt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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