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HinweisgeberInnenschutzgesetz, Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Vertragsbedienstetengesetz 1948 u.a.

31.01.2023

ArbeitBildungInneres und Recht

Kurz gesagt
Das neue Gesetz in Österreich schützt Personen, die auf Rechtsverletzungen hinweisen, vor persönlichen Nachteilen, indem es klare Verfahren und Datenschutzmaßnahmen festlegt. Es verpflichtet außerdem staatliche und private Institutionen, interne und externe Meldekanäle für solche Hinweise einzurichten.

Ausführlicher

Der Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das sogenannte HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Dieses Gesetz soll Menschen schützen, die rechtswidriges Verhalten in öffentlichen oder privaten Organisationen melden. Es legt fest, wie Hinweise intern und extern gegeben werden können und wie die Identität der Hinweisgeber vertraulich behandelt wird. Personen, die sich dafür entscheiden, Rechtsverletzungen zu melden, sollen keine Nachteile befürchten müssen, wie beispielsweise Verlust des Arbeitsplatzes oder Mobbing. 

Zusätzlich wurden mehrere bestehende Gesetze angepasst, um sicherzustellen, dass Hinweise auf illegales Verhalten nicht als Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gezählt werden, solange diese im Einklang mit den Regelungen des neuen HSchG gemacht werden. Dazu gehören das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetz sowie das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und ähnliche Regelungen für Vertragslehrer. 

Ein zentrales Element des neuen Gesetzes ist die Einrichtung von internen und externen Hinweisgebersystemen, die es ermöglichen, auf sichere und vertrauliche Weise Hinweise auf illegales Verhalten zu geben. Diese Systeme müssen technischen Schutz der Daten und Identität der Hinweisgeber bieten. 

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird als zentrale externe Stelle für die Entgegennahme und Behandlung solcher Hinweise benannt. Auch andere spezifische Stellen werden je nach Art des Hinweises zuständig sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass alle Meldungen und Hinweise dokumentiert werden müssen und dass Hinweisgeber über die Bearbeitung ihrer Meldung informiert werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.02.2023

Der Abgeordnete Mag. Sascha Obrecht kritisiert das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblowern als unzureichend und wirft Minister Kocher Verzögerung und minimalistische Umsetzung vor, was seiner Meinung nach verhindert, dass wesentliche illegale Machenschaften wie Betrug und Veruntreuung aufgedeckt werden können. Zudem attackiert er den Minister für dessen Vorschlag, Teilzeitbeschäftigte zu sanktionieren, und fordert dessen Rücktritt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräziseunhöflichdestruktivintensiv

15.02.2023

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) kritisiert das neue Gesetz zum Schutz von Whistleblowern in Österreich als zu kompliziert und nicht umfassend genug, da es viele wichtige Straftaten ausklammert und potenzielle Hinweisgeber durch unverhältnismäßig hohe Strafen für falsche Hinweise abschrecken könnte. Er fordert eine gründliche Evaluierung und Verbesserung des Gesetzes bis 2026.
formalargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.02.2023

MMag. Elisabeth Kittl, BA betont in ihrer Rede die Wichtigkeit des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes, das Personen schützt, die auf Rechtsverletzungen hinweisen, indem es transparente und einfache Meldeverfahren sicherstellt und interne sowie externe Anlaufstellen bietet. Sie unterstreicht, dass das Gesetz zur Korruptionsprävention beiträgt und die Säulen der Demokratie stärkt, indem es verantwortungsvolles Handeln fördert und Missstände aufdeckt.
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15.02.2023

In seiner Rede kritisierte Bundesrat Stefan Schennach die neue Gesetzesvorlage zum Schutz von Whistleblowern als unzureichend und europarechtswidrig, da sie nur einen minimalen Schutz für weniger als 50% der Beschäftigten bietet und viele Unternehmen ausschließt. Er betonte, dass effektiver Schutz von Whistleblowern, investigativem Journalismus und Maßnahmen gegen strategische Klagen notwendig sind, um Korruption und Misswirtschaft zu bekämpfen.
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15.02.2023

Dr. Andrea Eder-Gitschthaler betont in ihrer Rede die Bedeutung des neuen Gesetzes zum Schutz von Informanten vor Nachteilen, das auf einer EU-Whistleblower-Regelung basiert und klaren Verfahren und Meldekanälen folgt. Sie hebt die Wichtigkeit der Evaluierung in drei Jahren hervor und verteidigt die Position der ÖVP hinsichtlich der sozialen Absicherung von Teilzeitarbeitenden, insbesondere Frauen.
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15.02.2023

Bundesrätin Korinna Schumann kritisiert den Bundesminister sowie die ÖVP für eine Debatte über die Beschränkung von Sozialleistungen für Teilzeitbeschäftigte, die hauptsächlich Frauen betreffe. Sie fordert stattdessen bessere Rahmenbedingungen und Arbeitsbedingungen sowie den Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen, um Frauen echte Wahlfreiheit bei der Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen.
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15.02.2023

Abgeordneter Mag. Sascha Obrecht kritisiert das neue Gesetz, da es nach längerer Verzögerung nur eine Minimalvariante ist, die zudem 50 % der Arbeitnehmer:innen ausschließt, weil es erst ab 50 Mitarbeitern gilt, und somit viele potenzielle Hinweisgeber nicht ausreichend schützt. Er sieht ein massives Schutzdefizit, besonders für Arbeitnehmer in kleineren Unternehmen, und betont, dass das Gesetz oft einen juristischen Rat erfordert, um zu verstehen, ob der Schutz greift.
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15.02.2023

Mag. Dr. Martin Kocher betont in seiner Rede die Bedeutung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, das umfassenden Schutz für Whistleblower bietet und sowohl EU- als auch nationalem Recht gerecht wird. Er hebt die Komplexität dieses Gesetzes hervor und spricht darüber hinaus die Notwendigkeit an, Österreichs Sozialstaat durch Maßnahmen wie die Förderung von Vollzeitbeschäftigung zu erhalten.
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31.01.2023

Der Abgeordnete Peter Haubner betont, dass das neue Gesetz Whistleblower durch Schutzmaßnahmen und festgelegte Verfahren vor Nachteilen bewahrt und sowohl staatliche als auch private Institutionen verpflichtet, effektive Meldekanäle einzurichten.
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31.01.2023

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum kritisiert das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz in Österreich als unzureichend und kompliziert, da es Whistleblower:innen nicht genügend schützt und wichtige Tatbestände sowie innerstaatliche Sachverhalte vom Schutz ausklammert. Sie bemängelt, dass das Gesetz nicht richtlinienkonform ist und Änderungsvorschläge von Expert:innen ignoriert wurden.
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31.01.2023

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze betont die Wichtigkeit des HinweisgeberInnenschutzgesetzes, welches Whistleblower anonym und vor Nachteilen schützt, und Unternehmen hilft, Rechtsbrüche frühzeitig zu erkennen, um Transparenz und Korruptionsbekämpfung zu fördern.
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31.01.2023

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter kritisiert das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz als unzureichend umgesetzt, da dessen Anwendungsbereich zu unklar formuliert und Sanktionen für falsch gegebene Hinweise unverhältnismäßig sind, während Unternehmen, die keine internen Meldestellen einrichten, straffrei bleiben. Er fordert eine klarere Gesetzgebung und angemessene Sanktionen für Pflichtverletzungen durch Unternehmen.
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31.01.2023

Dr. Dagmar Belakowitsch betonte in ihrer Rede die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zum Schutz von Hinweisgebern und hob hervor, dass es durch klare Verfahren und Datenschutzmaßnahmen Persönlichkeiten vor Repressalien schützen wird. Sie unterstrich auch die Verpflichtung von staatlichen und privaten Institutionen, wirksame Meldekanäle einzurichten.
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31.01.2023

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer betont, dass das neue HinweisgeberInnenschutzgesetz Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldesysteme zur Aufdeckung und Beendigung von Missständen einzurichten und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, wobei sowohl analoge als auch digitale Implementierungen möglich sind. Sie erläutert die Relevanz der Gesetzes für etwa 10.000 Unternehmen in Österreich und stellt klar, dass externe Meldekanäle für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und anonyme Hinweise gleichermaßen gelten.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

31.01.2023

Mag. Agnes Sirkka Prammer lobte das neue österreichische Whistleblowing-Gesetz als wichtigen Schritt zur Schaffung einer Unternehmenskultur, die Missstände aufdeckt und Hinweisgeber:innen schützt, und betonte, dass es bei Bedarf weiter evaluiert und verbessert werden soll.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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