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Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 – KorrStrÄG 2023

06.07.2023

Inneres und RechtParlament und Demokratie

Kurz gesagt
Das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 verschärft die Strafen für Korruption und Mandatskauf bei Wahlen und erweitert die Verantwortlichkeit auf Kandidaten sowie Amtsträger und deren Familien, erhöht die Beträge im Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, und ändert die Regeln für die Wählbarkeit bei Nationalrats- und Europawahlen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption und zur Änderung mehrerer anderer Gesetze verabschiedet. Dieses Gesetz bringt wichtige Änderungen, die ab dem 1. September 2023 gelten. Es gibt neue Regeln für die Bestrafung von Korruption im Zusammenhang mit Wahlen und der Amtsausübung: Wer unter anderem als Kandidat für ein Amt Bestechungsgelder fordert oder annimmt, oder diese für andere anbietet, kann schwer bestraft werden, besonders wenn hohe Geldbeträge im Spiel sind. Auch der Kauf und Verkauf von politischen Mandaten ist ausdrücklich verboten und wird streng geahndet.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Wählbarkeit bei Nationalrats- und Europaparlamentswahlen: Personen, die wegen bestimmter schwerer Straftaten verurteilt wurden, sind nun unter klar definierten Bedingungen von der Wahl ausgeschlossen. Beispielsweise können sie nicht kandidieren, wenn sie zu bestimmten Freiheitsstrafen verurteilt wurden, insbesondere bei Vergehen im Bereich der Korruption.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Auswirkungen und die Anwendung dieser neuen Regelungen vom Justizministerium bis Ende 2027 überprüft und dem Nationalrat berichtet werden, um deren Wirksamkeit zu evaluieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

12.07.2023

Der Abgeordnete Dr. Manfred Mertel kritisiert das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 als unzureichend und taktisch motiviert, während er schärfere und umfassendere Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption fordert, da diese die Demokratie und die Arbeitsmoral der Bürger stark beeinträchtigt. Er kündigt an, dass seine Partei dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen wird.
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12.07.2023

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring (FPÖ) kritisiert das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 als manipulative und ineffektive Maßnahme, die lediglich dazu diene, die Amtszeit von Heinz-Christian Strache in ein negatives Licht zu rücken und die Unfähigkeit der Regierung zu verdecken, anstatt echte Korruption zu verhindern. Zudem betont er die seiner Meinung nach viel gravierendere Korruption innerhalb der ÖVP und wirft den Grünen während der Corona-Krise schwere Vergehen vor.
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12.07.2023

MMag. Elisabeth Kittl betont die Notwendigkeit eines verschärften Korruptionsstrafrechts zur Bekämpfung von Korruption auf allen Ebenen, um das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen und appelliert an die Verantwortung der Abgeordneten, diese Änderungen zu unterstützen. Sie unterstreicht, dass Transparenz in der Verwaltung und eine wachsame Zivilgesellschaft zentrale Elemente einer funktionierenden Demokratie sind.
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12.07.2023

In ihrer Rede hebt Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler hervor, dass das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023, unterstützt von Expertinnen und Experten, nun als eines der strengsten Korruptionsgesetze in Europa verabschiedet wurde, um die Demokratie zu stärken und das Vertrauen der Bürger zu gewinnen. Sie betont die Erweiterungen der Strafbestimmungen auf Verwandte und die klare Abgrenzung zwischen erlaubt und verbotenem Verhalten bei Parteienfinanzierung und Kandidatenunterstützung.
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12.07.2023

Dr. Alma Zadić erläuterte, dass das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 die Strafen für Korruption und Mandatskauf verschärft, die Verantwortlichkeit auf Kandidaten, Amtsträger und ihre Familien erweitert sowie die Strafen für Unternehmen erhöht, um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken und internationalen Anforderungen zu entsprechen.
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12.07.2023

MMag. Dr. Karl-Arthur Arlamovsky kritisiert das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 als zu weitreichend in Ausnahmen und unklar in Begrifflichkeiten, und bemängelt, dass es wesentliche Lücken lässt und daher im Wesentlichen wirkungslos ist. Trotz der Verschärfungen sieht er Defizite in der tatsächlichen Verhinderbarkeit von korruptem Verhalten, insbesondere in Bezug auf Fälle wie im Ibizavideo.
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12.07.2023

Der Abgeordnete Mag. Harald Himmer kritisiert die ungleiche Anwendung des Rechts, indem er darauf hinweist, dass der ehemalige Vizekanzler unverhältnismäßig viele Verfahren über sich ergehen lassen musste, von denen die meisten eingestellt wurden. Er betont die Notwendigkeit einer sachlicheren und fairen Rechtsanwendung für alle Personen.
erzählend

06.07.2023

Mag. Michaela Steinacker erklärt, dass das neue Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 darauf abzielt, die Unparteilichkeit und Integrität von Amtsträgern und Kandidaten zu gewährleisten, indem es die Strafbarkeit auf künftige Amtsträger ausweitet und den Mandatskauf verhindert, sowie durch sorgfältig abgewogene Formulierungen und eine geplante Evaluierung die Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit des Strafrechts sicherstellt.
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06.07.2023

Dr. Nikolaus Scherak kritisiert die österreichische Regierung dafür, dass die Reformen des Korruptionsstrafrechts unzureichend sind. Trotz Verschärfungen bleiben Schlupflöcher bestehen, die es ermöglichen, dass Praktiken wie Kandidatenbestechung und Mandatskauf weiterhin legal bleiben könnten.
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06.07.2023

Mag. Agnes Sirkka Prammer betont in ihrer Rede die verheerenden Folgen von Korruption, die öffentliche Gelder in falsche Kanäle lenkt und das Vertrauen in die Demokratie untergräbt. Sie argumentiert, dass die neuen Gesetzesänderungen zur effektiven Korruptionsbekämpfung notwendig sind, um die Integrität des Staates zu wahren und saubere Politik zu gewährleisten.
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06.07.2023

Dr. Harald Troch kritisiert in seiner Rede die Unzulänglichkeiten des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023, insbesondere dass Mandatskauf nur unter bestimmten Bedingungen strafbar ist und fordert eine unabhängige Justiz sowie einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt. Er hebt hervor, dass das Gesetz ein ineffektives Placebo sei und die SPÖ daher dagegen stimmen werde.
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06.07.2023

Dr. Alma Zadić, österreichische Justizministerin, betont in ihrer Rede die dringende Notwendigkeit, Korruption zu bekämpfen, um das Vertrauen in die Demokratie zu sichern. Dazu stellt sie Maßnahmen vor, wie die Strafbarkeit des Mandatskaufs, verschärfte Regeln und Strafen für Amtsträger und Kandidaten sowie eine deutliche Erhöhung der Strafen für Unternehmen im Zuge des neuen Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023.
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06.07.2023

Mag. Harald Stefan kritisiert das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 als eine politisch motivierte Maßnahme zur nachträglichen Rechtfertigung der Vorverurteilung von Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit dem Ibizavideo und bemängelt, dass das Gesetz vage formulierte Begriffe und unklare Regelungen enthält. Er unterstreicht zudem, dass echte Korruption anderswo passiert, insbesondere durch das Verschieben öffentlicher Gelder.
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06.07.2023

Dr. Christian Stocker erläutert, dass das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2023 strengere Strafen für Korruption und Mandatskauf bei Wahlen festlegt, die Verantwortlichkeit auf Kandidaten, Amtsträger und deren Familien ausweitet und die Regeln für die Wählbarkeit bei Nationalrats- und Europawahlen ändert.
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06.07.2023

Die Abgeordnete Mag. Selma Yildirim kritisiert, dass das neue Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz trotz jahrelanger Verhandlungen hinter den hohen Ankündigungen zurückbleibt, wesentliche Korruptionslücken ungeschlossen lässt und wichtige Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und Transparenz nicht umsetzt, weshalb die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmen kann.
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06.07.2023

Abgeordnete Sigrid Maurer betont in ihrer Rede die Bedeutung des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 zur Bekämpfung von Korruption und Mandatskauf, das strengere Strafen und neue Regelungen für Amtsträger sowie Kandidaten einführt, um das Vertrauen der Wähler in die Demokratie zu stärken und Korruption entschieden entgegenzutreten.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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