21.12.2021
Abgeordneter Andreas Arthur Spanring kritisiert das verabschiedete Sterbeverfügungsgesetz als unausgereift und nicht ausreichend durchdacht, insbesondere hinsichtlich der Definitionen, der psychischen Belastung für begleitende Personen und der fehlenden Regelungen zur Dokumentation und Meldepflicht. Er betont zudem die Notwendigkeit eines umfassenden Ausbaus der Palliativmedizin in Österreich.
formalargumentativpräzisekonstruktiv
21.12.2021
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler äußerte sich kritisch zum neuen Sterbeverfügungsgesetz, betonte die Wichtigkeit des Lebensschutzes und sprach sich für strenge Regeln zum Schutz vor Missbrauch aus. Außerdem hob sie die Notwendigkeit des Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung sowie einer umfassenden Suizidprävention hervor.
leidenschaftlichformalargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
21.12.2021
Der Abgeordnete Dr. Karl-Arthur Arlamovsky betont die Notwendigkeit der Gesetzesregelung zur Sterbeverfügung, um den selbstbestimmten Suizid für terminal kranke und schwer leidende Menschen unter ärztlicher und rechtlicher Beratung zu ermöglichen, und hebt hervor, dass dies dem Respekt vor der Menschenwürde und der höchsten persönlichen Entscheidung dieser Menschen entspricht.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv
21.12.2021
Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger betont die Bedeutung des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das es erlauben soll, terminal kranken und schwer leidenden Menschen unter engen Voraussetzungen selbstbestimmt und menschenwürdig zu sterben. Sie unterstreicht die Wichtigkeit der Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Personen und den parallelen Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, um den Missbrauch zu verhindern und die Lebensqualität zu verbessern.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv
21.12.2021
Dr. Alma Zadić betonte in ihrer Rede die sorgfältige und vielschichtige Erarbeitung des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das schwer kranken und unheilbar kranken Menschen ermöglicht, ihren Wunsch zur Selbsttötung unter strengen Auflagen festzuhalten, während Maßnahmen gegen Missbrauch und der Ausbau des Hospiz- und Palliativwesens sowie Suizidprävention gleichzeitig verstärkt werden.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv
21.12.2021
Mag. Franz Ebner äußert in seiner Rede Bedenken über das neue Sterbeverfügungsgesetz, betont die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung und plädiert für eine Evaluierung des Gesetzes, um Missbrauch und Druck auf Betroffene zu verhindern. Trotz seiner persönlichen religiösen Überzeugungen erkennt er die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung an und unterstreicht die Wichtigkeit der Suizidprävention sowie des Schutzes der menschlichen Würde bis zum Lebensende.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
21.12.2021
Bundesrätin Elisabeth Grossmann dankte den Mitarbeitenden des Hospiz- und Pflegewesens für ihre wertvolle Arbeit in der Begleitung von Menschen in der letzten Lebensphase und betonte die Notwendigkeit, deren Arbeit entsprechend aufzuwerten.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv
15.12.2021
Abgeordneter Mag. Harald Stefan kritisiert den Gesetzentwurf zum Sterbeverfügungsrecht als unzureichend und missverständlich, da er viele wichtige Fragen, wie die genaue Definition von "unheilbar krank," die Organisation und Führung des tatsächlichen Suizidvorgangs, sowie die Betreuung und Unterstützung der Beteiligten unbeantwortet lässt. Zudem betont er die Notwendigkeit eines erweiterten Ausbaus der Palliativmedizin, um Druck auf leidende Personen zu verhindern und sicherzustellen, dass Beihilfe zur Selbsttötung kein Geschäftsmodell wird.
formalargumentativpräzisekonstruktiv
15.12.2021
Dr. Johannes Margreiter betont die Bedeutung der neuen Sterbeverfügungsgesetzgebung zur Selbstbestimmung bei terminalen Krankheiten und lobt den Verfassungsgerichtshof für seine Entscheidung, fordert jedoch weitere Regelungen zur Vermeidung von Missbrauch und weist auf niedrigere Suizidraten in Ländern mit liberaleren Regelungen hin.
ruhigformalüberzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktiv
15.12.2021
Mag. Selma Yildirim betont in ihrer Rede die Wichtigkeit eines selbstbestimmten und würdevollen Lebens und Sterbens, unterstreicht die Notwendigkeit des Ausbaus von Hospiz- und Palliativversorgung und äußert Bedenken bezüglich der Vorgehensweise der Regierungsparteien bei der Erarbeitung des Gesetzes, während sie letztlich die Zustimmung der SPÖ zu der Gesetzesvorlage signalisiert.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
15.12.2021
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer hebt hervor, dass das neu verabschiedete Sterbeverfügungsgesetz schwer und unheilbar kranken Menschen in Österreich eine würdevolle Sterbehilfe ermöglicht, während gleichzeitig Maßnahmen zur Suizidprävention und Gewissensfreiheit für medizinisches Personal betont werden. Sie dankt den Beteiligten für ihren Beitrag zur Gesetzgebung, die auf umfassenden Dialogprozessen basiert.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
15.12.2021
Dr. Gudrun Kugler sprach sich in ihrer Rede im österreichischen Nationalrat gegen die Unterstützung der Selbsttötung aus, betonte den Wert jedes Menschenlebens und forderte stattdessen verstärkte Unterstützung in Form von Palliativmedizin und psychosozialer Betreuung. Kugler kritisierte das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2020 und warnte vor den gesellschaftlichen Konsequenzen der Legalisierung von assistiertem Suizid.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv
15.12.2021
Der Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M., betont die Wichtigkeit des neuen Sterbeverfügungsgesetzes, das schwer kranken und unheilbar kranken Menschen unter strikten Auflagen die Möglichkeit zum assistierten Suizid einräumt, und hebt hervor, dass dieses Gesetz Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen respektiert, während gleichzeitig Maßnahmen zur Suizidprävention und Palliativversorgung ausgebaut werden. Zudem dankt sie allen Beteiligten für ihren Einsatz bei der Gesetzgebung.
ruhigformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
15.12.2021
Dr. Harald Troch von der SPÖ betont die Notwendigkeit, das Leid todkranker Menschen zu vermindern und ihnen humane, selbstbestimmte Sterbemöglichkeiten ohne Angst und existenzielle Leiden zu bieten, indem Sterbehilfe entkriminalisiert und die Unterstützung durch Palliativmedizin und Hospize ausgebaut wird.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
15.12.2021
Der Abgeordnete Mag. Wolfgang Gerstl kritisiert die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, die Mitwirkung am Selbstmord zu legalisieren, als gefährlichen Dammbruch, der nicht nur das Leben als absoluten Wert relativiert, sondern auch potenziellen Missbrauch und großes Leid bei den Angehörigen verursachen kann. Er appelliert dafür, psychosoziale Dienste in Anspruch zu nehmen, anstatt den Suizid zu wählen.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativkonstruktivintensiv
15.12.2021
Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker betont die Notwendigkeit, aufgrund der VfGH-Entscheidung, rechtliche Rahmenbedingungen zur straffreien Suizidbeihilfe zu schaffen, um den freien Willensentschluss der Betroffenen zu schützen und Missbrauch zu verhindern. Sie stellt klar, dass das Ziel der ÖVP ein enger Rahmen zum Schutz des Lebens ist und legt großen Wert auf Suizidprävention, Hospiz- und Palliativbetreuung sowie eine sorgfältige Kontrolle durch Ärzte und Notare.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv
15.12.2021
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter betont die Bedeutung der Würde des Menschen im Leben und im Sterben und appelliert an einen fortlaufenden Dialog mit Religionsgemeinschaften und Palliativhilfe, um Missbrauch zu verhindern und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.
leidenschaftlichformalüberzeugenderzählendpräzisehöflichkonstruktivintensiv
15.12.2021
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker kritisiert das neue Gesetz zur Regelung von Sterbeverfügungen in Österreich, weil es den Zugang zum assistierten Suizid für viele Betroffene einschränke, insbesondere in Einrichtungen wie Landesspitälern, Caritas- und Diakoniezentren, und weil es keine professionelle Begleitung am Lebensende, etwa durch medizinisches Personal, finanziell absichert. Er betont, dass die Wünsche am Lebensende so vielfältig sind wie das Leben selbst und dass der Gesetzgeber diese Vielfalt respektieren sollte.
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