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Bundesgesetz, mit dem Art. V des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 473/1992 geändert wird

05.07.2023

ArbeitGesundheit und ErnährungSoziales

Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass der Anspruch auf die Entlastungswoche jetzt vom Urlaubsjahr der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers abhängt und nicht mehr vom Kalenderjahr; diese Änderung gilt ab dem 1. Januar 2024.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 473/1992 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft § 3a Abs. 2, wo jetzt statt vom "Kalenderjahr" von "Urlaubsjahr" die Rede ist, das bedeutet, die Regelungen beziehen sich nun auf das individuelle Urlaubsjahr der Beschäftigten anstatt auf das Kalenderjahr. Zusätzlich wurde ein neuer Absatz 1d in § 5 eingefügt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt. Darin wird geregelt, dass für Arbeitnehmer, deren Urlaubsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ab dem 1. Jänner 2024 der Anteil der Entlastungswoche berechnet wird, unabhängig davon, wann im Jahr 2024 sie 43 Jahre alt werden. Bruchteile von Arbeitstagen werden dabei zu ganzen Tage aufgerundet.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.07.2023

Mag. Sascha Obrecht kritisierte in seiner Rede die Ausweitung der Betreuungspflichten für Pflegekräfte, die bereits unter prekären Bedingungen arbeiten, und lehnte aus diesem Grund das Gesetz ab, da es die Situation der Scheinselbstständigen in der Pflege noch weiter verschlechtere. Er forderte die Regierung auf, sich ernsthaft der Bekämpfung von Scheinselbstständigkeit und der Sicherung der Arbeitsqualität in der Pflege anzunehmen.
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11.07.2023

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel kritisiert die unzureichende Einbindung neuer Kompetenzen für Pflegepersonal in deren Ausbildung sowie die ineffektive Umsetzung der Entlastungswoche aufgrund des Personal- und Urlaubsdefizits in der Pflege. Sie fordert zudem die Anwendung des Nachtschwerarbeitsgesetzes für Pflegende, um deren Arbeitsbedingungen zu verbessern.
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11.07.2023

Mag. Franz Ebner betont in seiner Rede die Bedeutung von würdiger Pflege für die alternde Bevölkerung und lobt das neue Pflegepaket der Regierung für die vielfältigen Maßnahmen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegekräften. Zudem appelliert er an eine stärkere Investition in die Krankheitsprävention, um langfristig Pflegebedürftigkeit zu verringern.
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11.07.2023

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2023 ermöglicht qualifizierten Pflegepersonen die eigenständige Erstversorgung mit Medizinprodukten und erleichtert somit den Arbeitsalltag, indem sie von der Notwendigkeit einer ärztlichen Anordnung für bestimmte Maßnahmen befreit werden. Diese Erweiterung ihrer Kompetenzen soll die Praxis effizienter und patientenorientierter gestalten.
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11.07.2023

Der Bundesminister Johannes Rauch betonte in seiner Rede die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen und besseren Arbeitsbedingungen im Pflegebereich sowie die dringende Erfordernis der Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland. Er unterstrich auch die Bedeutung der finanziellen Unterstützung und bürokratischen Erleichterungen für die Pflege und verteidigte die Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Pflegeausbildung und -anerkennung.
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05.07.2023

Abgeordnete Bedrana Ribo betonte die wichtige Rolle der neuen Regelungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) zur Stärkung der Selbstständigkeit der Pflegekräfte durch die Erlaubnis zur Verordnung bestimmter Medizinprodukte, erleichterte Zugangsmöglichkeiten für im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal und Zivildienstleistende sowie bessere Durchlässigkeit und Aufstiegschancen in der Pflegeausbildung. Zudem brachte sie einen Abänderungsantrag ein, um notwendige Anpassungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorzunehmen und den geordneten Vollzug der Maßnahmen sicherzustellen.
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05.07.2023

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) äußert sich positiv zu Erweiterungen der Befugnisse von Pflegepersonal und Erleichterungen für Zivildienstleistende und ausländisch ausgebildetes Pflegepersonal, kritisiert jedoch die möglichen Überforderungen durch die neue Regelung zur 24-Stunden-Betreuung von bis zu drei Personen sowie die potenziellen Haftungsprobleme bei der Ausweitung der Kompetenzen von Pflegeassistenten. Sie lehnt daher die Novelle in ihrer Gesamtheit ab.
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05.07.2023

Der Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch begrüßt die erweiterte Kompetenz von Pflegepersonen und die Anpassung der Bildungsregelungen, kritisiert jedoch die unzureichende Honorierung der Pflegelehrlinge, die die Attraktivität der Pflegeberufe für junge Menschen mindert. Die FPÖ wird der Novelle zustimmen, obwohl sie nicht als großer Durchbruch gesehen wird, sondern als wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
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05.07.2023

Abgeordneter Mag. Michael Hammer hebt in seiner Rede die Bedeutung des neuen Beschlusses hervor, der es qualifizierten Pflegepersonen ermöglicht, bestimmte Medizinprodukte selbstständig zu verordnen, und betont die verbesserten Zugangs- und Anerkennungsmöglichkeiten für Zivildienstleistende und Auslandsausgebildete in der Pflege durch angepasste Regelungen.
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05.07.2023

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP) lobt die Fortschritte und Investitionen der österreichischen Regierung im Pflegebereich, betont die Umsetzung vieler Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege, und hebt hervor, dass Österreich eines der besten Pflegesysteme weltweit besitzt. Er betont auch die Wichtigkeit stetiger Verbesserungen und Reformen in diesem Bereich.
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05.07.2023

Abgeordneter Mag. Christian Ragger kritisiert die unzureichende Pflegepolitik in Österreich, insbesondere die Ausbildung, Finanzierung und Betreuungszeit, und betont die Notwendigkeit effektiverer Strukturen und langfristiger Planung, um den zukünftigen Pflegebedarf zu decken.
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05.07.2023

Die Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ) kritisierte, dass wichtige Änderungen im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz nicht im Gesundheitsausschuss diskutiert wurden, begrüßte jedoch das Erstverordnungsrecht für Pflegekräfte und forderte bessere Regelungen und Arbeitsplatzgarantien für Pflegeauszubildende, sowie eine umfassendere Umsetzung der Entlastungswoche für Pflegepersonal.
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05.07.2023

Der Abgeordnete Alois Stöger kritisiert, dass die Regierung es den Abgeordneten überlassen hat, den Gesetzestext zur Pflege zu erstellen, und bemängelt dabei legistische Fehler, wie das Fehlen einer klaren Regelung zur Finanzierung von Pflegeverordnungen und eine unzureichende Kodifikation im Arbeitsrecht. Ferner weist er auf Missstände hin, dass Kompetenzveränderungen ohne entsprechende Ausbildungsanpassungen vorgenommen wurden.
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05.07.2023

Der Abgeordnete Johannes Rauch betont, dass der Beschluss des Nationalrates qualifizierten Pflegepersonen mehr Eigenständigkeit bei der Verordnung von Medizinprodukten gibt und den Zugang zu Pflegeberufen für Zivildienstleistende sowie im Ausland Ausgebildete durch angepasste Ausbildungs- und Anerkennungsregelungen erleichtert.
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05.07.2023

Abgeordnete MMag. Katharina Werner von den NEOS äußerte sich kritisch zur Novelle unter TOP 4, insbesondere wegen ungelöster Finanzierungsfragen, befürwortete jedoch die erweiterten Kompetenzen des Pflegepersonals und die erleichterten Zugangsbedingungen für ausländische Pflegekräfte, während sie die ausländerfeindliche Stimmung und die Pflegelehre-Vorschläge der FPÖ ablehnte.
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05.07.2023

Abgeordneter August Wöginger begrüßte zunächst die anwesende Volksanwaltschaft im Hohen Haus, bevor er auf das Thema Pflege einging.
formalerzählendhöflich

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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